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Re: Bewilligungsfreie 4K Video Drohnen unter 250 Gramm

Verfasst: 23:57 ,Di 6. Feb 2018,
von RUMA
@ Picwish

Bei all deinen Berechnungen vergisst du, dass im Gesetz potentielle und kinetische Energie kummuliert werden. Also entweder 30 m Höhe - statisch. oder voller Speed auf Höhe 0. Grau ist alle Theorie. Der Pilot ist verantwortlich für die Abschätzung der Höhe/Geschwindegkeitskombination. Die Maximalenergie aus beiden (Bewegungs- und Aufprallenergie) darf 79 Joule nicht übersteigen.

Wenn man die Vids einer Dobby auch nur mit einer Spark vergleicht, ist das ein himmelhoher Unterschied. Ok mit der Spark darf ich (statisch) halt nur 26 m hoch fliegen um sie als Spielzeug zu betreiben. Die Schlieren einer Dobby sind nur für Leute mit Augenkrebs nicht erkennbar. Ganz abgesehen von der umständlichen Einstellung des Kamerewinkels zu dem die Dobby jedes mal gelandet werden muss. Schon mit der Spark ist Gimbalbedienung wöhrend des Fluges möglich, wenn auch nur 2Wege stabilisiert sind. Die Aufnahmemöglichkeiten einer 4Achssteuerung sind unvergleichlich.
Von Vergleichen dieser Art ist die DJI Mavic Air ganz und gar ausgenommen, die spielt in einer anderen Liga. Da sind 4K Vids mit 100 Mbits und 1080P mit 120 Fps drinnen. Der 3 Achsgimbal stabilisiert fast professionell. Du darfst halt nur 18 m hoch fliegen, wenn du die Vids ins Netz stellst. Im FPV-Modus (ohne Foto und Vid) darfst du sie fliegen, wie jedes andere Flugmodell. Sie ist wohl die Einzige in dieser Kategorie, die ein anständiges PanoVid hinkriegt. Du hast in deinem Vid ja schon die Geheimnisse der PanoVids erkannt. Such dir einen hohen Aussichtspunkt, dann hast du keine Probleme.
Man darf auch nicht vergessen, dass alle Kameradrohnen ein Weitwinkelobjektiv haben. D.h. je langsamer, stabiler und näher eine Aufnahmeposition ist, umso besser und dynamischer wird das Vid. Die Fokussierung der Dobby ist eher Zufall als Absicht. Für mich ist die, für ihren Preis, keine Alternative. So etwas eine 4K-Drohne zu nennen ist schon dreist.
Die Flughöhe von 30 m ist für "Spielzeug" ein Fixponkt im Gesetz. Trotzdem gibt uns das ö. Drohnengesetz die Möglichkeit, auch Modelle über 250 g als "Spielzeug zu betreiben. Eigentlich ein recht moderates Gesetz, wenn man sich da in den Nachbarstaaten unschaut.

Gruß

Re: Bewilligungsfreie 4K Video Drohnen unter 250 Gramm

Verfasst: 22:53 ,Do 8. Feb 2018,
von der_kelte
Mir drängt sich da auch noch eine Verstandnissfrage auf. Gehört der Luftraum über meinem Grund mir, oder unterliegt der den Vorgaben der AC.

Bin nach wie vor der Meinung, dass ich auf meinem bescheidenen Grund fliegen kann, mit welchem Ding auch immer.
Kennt sich hier jemand freundlicherweise aus.
Kann ja den Menschen auch verbieten auf meinem Boden "herumzulatschen". Denn schon alleine zum Befahren unserer Zufahrtstrasse würde man ein eingtragenes Wegerecht benötigen. http://kopterforum.at/posting.php?mode= ... =63&t=4267# Es schert sich aber keiner drum und uns ist es wurscht.
Aber wie angerissen, die Sache mit dem Grund und Boden wür´d mich brennend interessieren.

Re: Bewilligungsfreie 4K Video Drohnen unter 250 Gramm

Verfasst: 08:21 ,Fr 9. Feb 2018,
von Fandi
Ich denke das wird in Österreich nicht anders sein als in Deutschland.
Alles was über deinem Grund, und auch alles was unter deinem Grund ist, gehört Dir nicht.
Von da her gelten dort die Vorgaben.
Beispiel 1: 10000m über Dir fliegen Passagierflugzeuge, das kannst Du denen nicht verbieten.
Beispiel 2: 1000m unter Dir ist ein Ölvorkommen, gehört Dir leider nicht.

Bewilligungsfreie 4K Video Drohnen unter 250 Gramm

Verfasst: 09:54 ,Fr 9. Feb 2018,
von doelle4
Bin nach wie vor der Meinung, dass ich auf meinem bescheidenen Grund fliegen kann, mit welchem Ding auch immer.
Befliegen darf man nicht nur den eignen Grund sondern auch fremden vom Burgenbland bis Vorarlberg.
Es dürfen aber keine Menschen in der Privatspäre gestört werden oder gefährdet werden (Flugverbotszonen /Städte, bewohntes Gebiet) was den eigenen Grund hervorhebt.

Gruß Hans

Re: Bewilligungsfreie 4K Video Drohnen unter 250 Gramm

Verfasst: 01:07 ,Di 13. Feb 2018,
von RUMA
In Österreich darf mit "Spielzeug" (unter 79 Joule) überall geflogen werden (auch ohne Versicherung). Darüber ist zumindest eine Versicherung wenn nicht Bewilligung, nötig. Ob das nun auf eigenem Grund - oder nicht - stattfindet, tut nichts zur Sache. Es gibt halt auch übergeordnete Gesetzgebungen die der Flugsicherheit dienen.
Im Übrigen gilt was Doelle4 geschrieben hat

Re: Bewilligungsfreie 4K Video Drohnen unter 250 Gramm

Verfasst: 17:20 ,Mi 14. Feb 2018,
von Picwish
Eine ganz andere Frage:

Was schätzt ihr könnte eine Dobby an Höhe erreichen ?

Re: Bewilligungsfreie 4K Video Drohnen unter 250 Gramm

Verfasst: 17:56 ,Mi 14. Feb 2018,
von Wolle Can Fly
Hallo Picwish,

normal sollte die Dobby bei 50m Höhe abbrechen, aber sieh mal hier:

http://kopterforum.at/quadcopter-allgem ... tml#p60059

Re: Bewilligungsfreie 4K Video Drohnen unter 250 Gramm

Verfasst: 11:49 ,Do 15. Feb 2018,
von Picwish
Wolfgang Blumen hat geschrieben:Hallo Picwish,

normal sollte die Dobby bei 50m Höhe abbrechen, aber sieh mal hier:

http://kopterforum.at/quadcopter-allgem ... tml#p60059

ok! Danke!

Habe es probiert!
50 Meter von alleine und dann mit einem Trick bin ich auf knapp 150 gekommen, jedoch kannst da nichts machen außer warten bis das Video zu Ende ist, also keine Fotos etc (die muss man sich aus dem Video kratzen mit schlechter Qualität)

Aber schon erstaunlich für so ein kleines Ding auf 150 Meter und kommt automatisch wieder auf 50 Meter runter !
Ok 30 Meter sind erlaubt! aber ich hab mal getestet

Video gibt's dazu (habe aber bei schlechter Sicht 17 Uhr und diffusem Licht gemacht! ich war so überrascht dass ich erst beim runterkommen dann knapp über 130 Meter einen Screenshot am Handy gemacht habe

Hier geht's zum Video wem es interessiert! Zuerst ein Panovideo und dann ein 60sec Shortvideo mit -90° von 50 Meter weg: https://1drv.ms/v/s!AtNSQesO0nZUiKxY_q0CHYTjK3ItVQ