Re: Bewilligungsfreie 4K Video Drohnen unter 250 Gramm
Verfasst: 23:57 ,Di 6. Feb 2018,
@ Picwish
Bei all deinen Berechnungen vergisst du, dass im Gesetz potentielle und kinetische Energie kummuliert werden. Also entweder 30 m Höhe - statisch. oder voller Speed auf Höhe 0. Grau ist alle Theorie. Der Pilot ist verantwortlich für die Abschätzung der Höhe/Geschwindegkeitskombination. Die Maximalenergie aus beiden (Bewegungs- und Aufprallenergie) darf 79 Joule nicht übersteigen.
Wenn man die Vids einer Dobby auch nur mit einer Spark vergleicht, ist das ein himmelhoher Unterschied. Ok mit der Spark darf ich (statisch) halt nur 26 m hoch fliegen um sie als Spielzeug zu betreiben. Die Schlieren einer Dobby sind nur für Leute mit Augenkrebs nicht erkennbar. Ganz abgesehen von der umständlichen Einstellung des Kamerewinkels zu dem die Dobby jedes mal gelandet werden muss. Schon mit der Spark ist Gimbalbedienung wöhrend des Fluges möglich, wenn auch nur 2Wege stabilisiert sind. Die Aufnahmemöglichkeiten einer 4Achssteuerung sind unvergleichlich.
Von Vergleichen dieser Art ist die DJI Mavic Air ganz und gar ausgenommen, die spielt in einer anderen Liga. Da sind 4K Vids mit 100 Mbits und 1080P mit 120 Fps drinnen. Der 3 Achsgimbal stabilisiert fast professionell. Du darfst halt nur 18 m hoch fliegen, wenn du die Vids ins Netz stellst. Im FPV-Modus (ohne Foto und Vid) darfst du sie fliegen, wie jedes andere Flugmodell. Sie ist wohl die Einzige in dieser Kategorie, die ein anständiges PanoVid hinkriegt. Du hast in deinem Vid ja schon die Geheimnisse der PanoVids erkannt. Such dir einen hohen Aussichtspunkt, dann hast du keine Probleme.
Man darf auch nicht vergessen, dass alle Kameradrohnen ein Weitwinkelobjektiv haben. D.h. je langsamer, stabiler und näher eine Aufnahmeposition ist, umso besser und dynamischer wird das Vid. Die Fokussierung der Dobby ist eher Zufall als Absicht. Für mich ist die, für ihren Preis, keine Alternative. So etwas eine 4K-Drohne zu nennen ist schon dreist.
Die Flughöhe von 30 m ist für "Spielzeug" ein Fixponkt im Gesetz. Trotzdem gibt uns das ö. Drohnengesetz die Möglichkeit, auch Modelle über 250 g als "Spielzeug zu betreiben. Eigentlich ein recht moderates Gesetz, wenn man sich da in den Nachbarstaaten unschaut.
Gruß
Bei all deinen Berechnungen vergisst du, dass im Gesetz potentielle und kinetische Energie kummuliert werden. Also entweder 30 m Höhe - statisch. oder voller Speed auf Höhe 0. Grau ist alle Theorie. Der Pilot ist verantwortlich für die Abschätzung der Höhe/Geschwindegkeitskombination. Die Maximalenergie aus beiden (Bewegungs- und Aufprallenergie) darf 79 Joule nicht übersteigen.
Wenn man die Vids einer Dobby auch nur mit einer Spark vergleicht, ist das ein himmelhoher Unterschied. Ok mit der Spark darf ich (statisch) halt nur 26 m hoch fliegen um sie als Spielzeug zu betreiben. Die Schlieren einer Dobby sind nur für Leute mit Augenkrebs nicht erkennbar. Ganz abgesehen von der umständlichen Einstellung des Kamerewinkels zu dem die Dobby jedes mal gelandet werden muss. Schon mit der Spark ist Gimbalbedienung wöhrend des Fluges möglich, wenn auch nur 2Wege stabilisiert sind. Die Aufnahmemöglichkeiten einer 4Achssteuerung sind unvergleichlich.
Von Vergleichen dieser Art ist die DJI Mavic Air ganz und gar ausgenommen, die spielt in einer anderen Liga. Da sind 4K Vids mit 100 Mbits und 1080P mit 120 Fps drinnen. Der 3 Achsgimbal stabilisiert fast professionell. Du darfst halt nur 18 m hoch fliegen, wenn du die Vids ins Netz stellst. Im FPV-Modus (ohne Foto und Vid) darfst du sie fliegen, wie jedes andere Flugmodell. Sie ist wohl die Einzige in dieser Kategorie, die ein anständiges PanoVid hinkriegt. Du hast in deinem Vid ja schon die Geheimnisse der PanoVids erkannt. Such dir einen hohen Aussichtspunkt, dann hast du keine Probleme.
Man darf auch nicht vergessen, dass alle Kameradrohnen ein Weitwinkelobjektiv haben. D.h. je langsamer, stabiler und näher eine Aufnahmeposition ist, umso besser und dynamischer wird das Vid. Die Fokussierung der Dobby ist eher Zufall als Absicht. Für mich ist die, für ihren Preis, keine Alternative. So etwas eine 4K-Drohne zu nennen ist schon dreist.
Die Flughöhe von 30 m ist für "Spielzeug" ein Fixponkt im Gesetz. Trotzdem gibt uns das ö. Drohnengesetz die Möglichkeit, auch Modelle über 250 g als "Spielzeug zu betreiben. Eigentlich ein recht moderates Gesetz, wenn man sich da in den Nachbarstaaten unschaut.
Gruß