Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

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no limit
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Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

18:59 ,Fr 30. Sep 2016,

kurze Vorgeschichte: ich habe für meine Kids aus CHINA einen Spielzeugkopter in der E-bucht für umgerechnet ca. 24 EUR bestellt.
Von der Deutschen Post AG habe ich ein Schreiben erhalten in dem Stand:
"wir konnten eine an Sie gerichtete Briefsendung mit Wareninhalt, mit Herkunft außerhalb der EU, nicht beim Deutschen Zoll zur Verzollung anmelden. Ihre Sendung wurde daher bei folgendem Zollamt für Sie Hinterlegt:"
Angeboten wurden die Möglichkeiten
1 Selbstabholung oder Abholung durch Vertreter
2 Verweigerung der Annahme
3 Service zur nachträglichen Postverzollung (Gebühr 28,50 EUR)

Da die Oma auch einen Kopter bestellt hatte, wollte ich mir die fast 60,-EUR Gebühren sparen und bin selbst zur Abholung gefahren.
Doch es kam anders als geplant.
Der Zollbeamte teilte mir mit, dass die Ware nicht eingeführt werden könne und zurück geschickt werden muss.
Auf meine Frage weshalb, bekam ich die lapidare Antwort, dass die CE Kennzeichnung fehlen würde, und der Kopter ein Typenschild und eine deutschsprachige Anleitung benötige.
Da ich bereits den gleichen Kopter zu Hause liegen habe, konnte ich dem Zollbeamten entgegnen, dass die CE-Kennzeichnung auf der Fernsteuerung aufgebracht ist. Dem Gerät liegt ausserdem eine mehrsprachige Bedienungsanleitung bei (u.a. Deutsch/Englisch) und die CE-Kennzeichnung steht zusätzlich in der BA und übergroß und deutlich auf der Verpackung. Ich habe ihm auch gesagt, dass es sich um einen Spielzeugkopter handelt (das Abfluggewicht incl. Akku beträgt 100 Gr.). Worauf er mir mitgeteilt hat, dass in den letzten Tagen über 50 Kopter zurückgeschickt wurden und ich wohl keine Chance hätte die Kopter zu bekommen.
Da ich dass so nicht akzeptieren konnte und er selbst die Ware nicht prüfen wollte/konnte hat er mir mitgeteilt, dass er die Geräte an eine weitere Prüfstelle leiten könnte, wenn ich Einspruch erhebe (was ich natürlich gemacht habe). Aus Erfahrung könne er aber sagen, dass ich mit einer Ablehnung rechnen müsse.

Ich halte das ganze für eine willkürliche Amtshandlung, der keine sorgfältige Prüfung voraus gegangen ist und nicht mit dem gültigen Handelsrecht konform ist.
Hier wurde meiner Meinung nach die Ware pauschal aussortiert weil es sich um einen Quadrokopter handelt der aus CHINA eingeführt werden sollte.
Deshalb jetzt meine Frage an die "Rechtsexperten" hier im Forum, ob die vorliegenden Kennzeichnungen bei diesem Gerät (DWI Dowellin X6WF) ausreichen, bzw. welche Mängel gegen eine Einfuhr sprechen könnten.

Ich halte es auch für unverschämt, dass im Schreiben der D-Post suggeriert wurde, dass ich die Geräte abholen könnte und ich nicht verständigt wurde,
dass die Geräte ohnehin zurück geschickt werden sollten. Hätte ich wohl die Kopter erhalten, wenn ich die Post beauftragt und die Gebühr dafür bezahlt hätte?

Ich bin mir zwar der Machtlosigkeit des Bürgers gegen die staatliche Autorität bewusst :evil: und habe die Geräte längst abgeschrieben,
dennoch interessiert mich die tatsächliche Rechtslage (Bedingungen für eine Einfuhrgenehmigung) und Eure Meinung, bzw. Erfahrungen mit den Herren vom Zollamt.
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Ralf
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mastersurferde
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

19:21 ,Fr 30. Sep 2016,

Das mit den 28,50 Euro ist eine Frechheit der deutschen Post. Das gibt´s noch nicht lange. Da ich im letzen Jahr immer so bestellt hatte, dass die Waren nicht beim Zoll aufliefen traf mich das auch erst bei einem Tablet.

Ich habe meine Zollformalitäten immer per Email erledigt, weil ich es für Lebenszeitverschwendung halte, dort persönlich vorstellig zu werden. Aber 28,50 Euro wollte ich nicht zahlen. Dann hab ich einfach mal bei meinem zuständigen Zollamt angerufen und gefragt, welche Dienstleistung ich für die 28,50 Euro erhalte. Das konnte mir die wirklich freundliche Dame am Telefon auch nicht sagen, aber: Sie können das machen wie bisher, also Sie schicken uns die Kaufrechnung und die Vollmacht per Mail und Sie bekommen von uns dann die Zollrechnung und wir verschicken das Paket nach Geldeingang.
Gesagt, getan - hat gut geklappt wie immer und hat keine 28,50 Euro zusätzlich gekostet :D

Das mit dem Herausfischen und Nichtaushändigen von Chinaware ist extrem vom Zollamt abhängig. Bei meinem Zollamt wollen die nur Geld und gut is - ich hatte da noch nie Probleme mein Zeug zu bekommen. Auch wenn es offensichtlich war, dass das in D gar nicht geht.

Ein Arbeitskollege, bei dem ein anderes Zollamt zuständig ist, hat eine pure Helikoptermechanik nicht bekommen, da kein CE drauf war. Das ging auch über ein Gutachten. Keine Chance.

Gruß
Stefan
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schpaik
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

19:32 ,Fr 30. Sep 2016,

Ich habe genau das gleich Teil in der Bucht bestellt. 3 Mal. 2 Mal sollte es aus Deutschland kommen, einmal aus Frankreich.
Das Paket aus Frankreich habe ich über DHL bekommen. Einfuhr hatte wohl schon vorher stattgefunden.
Die beiden Pakete "aus Deutschland" kamen dann doch aus China. Ein Paket wurde vermutlich gleich vom Zoll abgewiesen und ist auf dem Weg zurück zum Absender. Über das andere Paket bin ich genauso wie Du informiert worden und beim Zoll hat sich auch fast das gleiche abgespielt.
Ich habe allerdings ein paar bessere Erklärungen vom Zöllner bekommen, so dass ich mich zwar geärgert (über den Verkäufer!) habe, die Amtshandlung aber verstehe.
Die CE-Kennzeichnung muss auf jedem maßgeblichen Bauteil vorhanden sein. Das Anbringen auf Verpackung und in der Anleitung reicht da nicht aus. Mein Kopter wurde zur Überprüfung zur Bundesnetzagentur geschickt. Das Problem ist nämlich in den meisten Fällen die Funkstrahlung und da ist es egal, ob es ein Spielzeug ist oder eine professionelle Foto-Drohne.
Ich bin im Augenblick mit dem Verkäufer bzgl. einer Rückabwicklung im Gespräch. Wenn das nix hilft, werde ich den PayPal-Käuferschutz in Anspruch nehmen...
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Baumi
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

06:58 ,Sa 1. Okt 2016,

Guten Morgen,

Das ist natürlich Mist.
Und manchmal einfach nicht zu verstehen wie unterschiedlich die Behörden arbeiten.

Wenn ich zum Zollamt musste (und das ist ein gaaaaanz Kleines mit max. 3 sichtbaren Mitarbeitern) dann habe ich meine Ware zu 100% ausgehändigt bekommen. Und da war ich bisher 3x in 1.5 Jahren. Die interessieren sich NUR für meine Rechnung und den Paypal Zahlungsbeleg.

Letzter Fall erst Vorgestern. Die Flysky I6S Funke. Paket wurde schon geöffnet und mit Zoll Paketband geschlossen. Rechnung vorzeigen. 9€x Zahlen. Tschüss. Und auf meinem Empfänger oder der Funke war alles vorhanden, nur keine CE Kennzeichnung. Und die Anleitung, die ein kleines Faltblatt ist, ist in EN Sprache verfasst.

Dinge, die Deutschland nicht im Land haben "wollte" (Thema CE), wie mein UpAir Chase Copter, wurde direkt von Frankfurt aus nach der Überprüfung dort nach CN zurück geschickt.

Ich dachte immer, dass Zollangelegenheiten Bundessache sind aber wenn ich das so aus den Berichten entnehme, sind die Abläufe und auch Entscheidungen sehr unterschiedlich und wirken willkürlich.

Sorry @NoLimit.
Vielleicht sollte das Teil mal jemand bestellen, der in einem anderen Bundesland wohnt.

Und ja. DHL nimmt mittlerweile 28.50€ für die Erledigung der Formalitäten. Das ist schon happig. Da fahre ich lieber selbst zum Zollamt auch wenn es knapp 30km entfernt ist.

Many Greetz
Baumi


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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

22:14 ,Mi 5. Okt 2016,

heute habe ich die offizielle Stellungnahme des Zollamtes erhalten.
Diese lautet:
Sehr geehrter .....,

die Begutachtung des Quadrocopters durch die Bundesnetzagentur — Referat
Marktüberwachung - Hermann-Lange-Ring 28, 26770 Leer, als die fachlich zuständige
Überwachungsbehörde, hat ergeben, dass es sich um ein gefährliches und nicht konformes
Erzeugnis nach Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 765 / 2008 handelt. Die Überführung in
den freien Verkehr wird daher untersagt.
Die Zollanmeldung zur Überführung der Ware in den freien Verkehr nehme ich nach Artikel 8
der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex genannt) zurück. Die Ware kann Ihnen nicht
überlassen werden. Eine Einfuhrabfertigung ist somit nicht möglich. Entsprechend Ihrem
Antrag in der Erklärung vom 29.09.2016 wird die Ware an den Absender zurückgesandt.

Begründung der Marktüberwachunqsbehörde:

Es fehlt die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt und dem Sender auf dem Produkt fehlt eine
Angabe zur Identifizierung (Typ o.a.) [ProdSG §7 / FTEG §3, §9(1),(3),(4) / FTEG § 11 (1)].
Der Hersteller hat die Geräte also nicht für den Einsatz in der EU vorgesehen.
Auf dem Produkt und dem Sender bzw. den Verpackungen/Begleitpapieren fehlt die
Herstellerangabe - bei einem eventuellen Rückruf können die Produkte nicht zugeordnet
werden.
Es fehlt die EG-Konformitätserklärung (KE) bzw. dessen Fundstelle. Bei FTEG-relevanten
Produkten ist 'die Konformitätserklärung dem Gerät beizufügen. Alternativ kann eine
Erklärung des Herstellers auf die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen der R&TTE
Richtlinie in Verbindung mit einer Fundstelle zur Anforderung der Konformitätserklärung
angegeben werden [FTEG-§ 40-(-3)].

Mit freundlichen Grüssen
bei diesem Kopter handelt es sich also um ein "gefährliches" weil nicht konformes Erzeugnis.
Ich werde jetzt wieder beruhigt schlafen, weil ich gelernt habe , dass es Menschen gibt, die mich davor bewahren mich selbst und Euch leichtfertig zu gefährden.

Dem mich wohl vorsätzlich täuschenden Chinahändler wurde sein übles Geschäft vereitelt.
Meine Bedenken, es handle sich um eine willkürliche Handlung eines Zollbeamten, sind jetzt ausgeräumt.
Der Entscheid beruht auf einer eindeutigen Gesetzesgrundlage.
Zwar fehlt mir noch die fallbezogene technische Begründung für die eventuell vorliegende Gefahr, jedoch erkenne ich jetzt das mögliche Gefahrenpotential,
welches im Nichtvorhandensein einer ordentlichen Prüfung und Kennzeichnung der EG-Konformität liegt.

Nicht zuletzt freut es mich, wenn ich hiermit Unsicherheiten ausräumen, Vorurteile widerlegen
und zur Beschäftigung von einem (oder mehreren) Beamte(n) beitragen konnte,
schliesslich sind wir alle froh "Brot und Arbeit" zu haben :D

In diesem Sinne verabschiede ich mich mit den Worten von Paulchen Panther: " heute ist nicht aller Tage, ich komm wieder, keine Frage" :P
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Ralf
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

08:52 ,Do 6. Okt 2016,

Ich bin jetzt unendlich dankbar, das ich so vor der von Dir ausgehenden Gefahr geschützt bin :lol:

Mich haben die Zollbeamten auch schon geschützt,
in dem mir 12V 3W LED Spots nicht ausgehändigt worden,
nicht auszudenken, was da hätte passieren können.
Grüße,
Andreas
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

09:14 ,Do 6. Okt 2016,

no limit hat geschrieben:heute habe ich die offizielle Stellungnahme des Zollamtes erhalten.
Diese lautet:
Sehr geehrter .....,

die Begutachtung des Quadrocopters durch die Bundesnetzagentur — Referat
Marktüberwachung - Hermann-Lange-Ring 28, 26770 Leer, als die fachlich zuständige
Überwachungsbehörde, hat ergeben, dass es sich um ein gefährliches und nicht konformes
Erzeugnis nach Artikel 27 der Verordnung (EG) Nr. 765 / 2008 handelt. Die Überführung in
den freien Verkehr wird daher untersagt.
Die Zollanmeldung zur Überführung der Ware in den freien Verkehr nehme ich nach Artikel 8
der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 (Zollkodex genannt) zurück. Die Ware kann Ihnen nicht
überlassen werden. Eine Einfuhrabfertigung ist somit nicht möglich. Entsprechend Ihrem
Antrag in der Erklärung vom 29.09.2016 wird die Ware an den Absender zurückgesandt.

Begründung der Marktüberwachunqsbehörde:

Es fehlt die CE-Kennzeichnung auf dem Produkt und dem Sender auf dem Produkt fehlt eine
Angabe zur Identifizierung (Typ o.a.) [ProdSG §7 / FTEG §3, §9(1),(3),(4) / FTEG § 11 (1)].
Der Hersteller hat die Geräte also nicht für den Einsatz in der EU vorgesehen.
Auf dem Produkt und dem Sender bzw. den Verpackungen/Begleitpapieren fehlt die
Herstellerangabe - bei einem eventuellen Rückruf können die Produkte nicht zugeordnet
werden.
Es fehlt die EG-Konformitätserklärung (KE) bzw. dessen Fundstelle. Bei FTEG-relevanten
Produkten ist 'die Konformitätserklärung dem Gerät beizufügen. Alternativ kann eine
Erklärung des Herstellers auf die Einhaltung der grundlegenden Anforderungen der R&TTE
Richtlinie in Verbindung mit einer Fundstelle zur Anforderung der Konformitätserklärung
angegeben werden [FTEG-§ 40-(-3)].

Mit freundlichen Grüssen
bei diesem Kopter handelt es sich also um ein "gefährliches" weil nicht konformes Erzeugnis.
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Servus,

das ist ein Standardtext, wie er bei jedem abgewiesenen Produkt ohne CE begründet wird.
Ihr glaubt doch nicht wirklich, dass dort sich jemand die Mühe macht eine Strahlenprüfung zu machen. Die Prüfung kostet nämlich gleich das dreifache wie das Produkt selbst...
Den gleichen Schrieb hatte ich auch bei meinem 10€ Quadrocopter mal gehabt, mit dem Unterschied, dass die es gleich abgewiesen haben und ich nur darüber informiert wurde.

MfG
Viele Grüße, Andreas
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

13:51 ,Do 6. Okt 2016,

Ganz einfach: Als Muster schicken lassen und fertisch. ;)
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

14:53 ,Do 6. Okt 2016,

Kaiser-FPV hat geschrieben:Ganz einfach: Als Muster schicken lassen und fertisch. ;)
Welcher Verkäufer macht das bitte schön? So einfach ist es nicht...

MfG
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

16:55 ,Do 6. Okt 2016,

Wenn vorher bekannt ist, dass das CE Prozedere noch nicht gemacht wurde... Dann fragen kostet nichts.
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

17:48 ,Do 6. Okt 2016,

Kaiser-FPV hat geschrieben:Wenn vorher bekannt ist, dass das CE Prozedere noch nicht gemacht wurde... Dann fragen kostet nichts.
Bei der Willkür der Zollbeamten hilft das alles nicht. Les doch mal den Post von No Limit durch. Sein Modell hat CE-Zeichen! Hat leider recht wenig genützt.

MfG
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

20:27 ,Do 6. Okt 2016,

bin auch gegen Willkür und sinnlose Einschränkungen...
aber manchmal machen die Regeln schon Sinn.

besonders bei 230 Volt Zeug.
wie wir alle wissen, nehmen es unsere chinesischen Freunde mit der Qualitätssicherung nicht so genau.
und teilweise ist das Zeug wirklich lebensgefährlich.

Gestern das Stecker Netzteil einer IP Kamera aus der Steckdose gezogen, plötzlich eine Hälfte des Gehäuses in der Hand gehabt.
weil sich die Chinesen auch nicht an 'die regeln der Kunst ' halten, sind oft 230 Volt führende Kontakte frei zugänglich.
und es wurde vergessen, das Gehäuse zu zu schrauben.
siehe Foto :
_20161006_200817.JPG
kein CE auf dem Gerät... das CE Zeichen als solches ist eigentlich nichts wert... aber das, was es aussagt und durch die Konformitätserklärung garantiert wird. dass die Normen eingehalten werden.

meine ip Kamera kam aus Deutschland, aber von chinesischem Händler.
wäre eigentlich ein Fall für die Behörden...

Außer Lebensgefahr gibt es noch andere Probleme, die nicht-konforme Geräte bringen können.
zum Beispiel Funkstörungen.

Aber wie gesagt... wegen paar Spielzeugen sollen die nicht so rum tun. zu eng muss man es da auch nicht sehen.
vor allem dass die Einfuhr verweigert wird, nur weil eine deutsche Anleitung fehlt. da ist mir meist eine englische lieber statt einer automatisch übersetzten deutschen, wo man kein Wort versteht...

viele Grüße,
Fabian
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

20:40 ,Do 6. Okt 2016,

Wieso soll das CE Zeichen nichts wert sein?
Eigentlich muss es überall drauf; vor allen wenn man weiß, was es wirklich bedeutet : CE = ChineseExport :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
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PantherMadCat (20:42 ,Do 6. Okt 2016,)
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Gruß Dirk
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

21:59 ,Do 6. Okt 2016,

Stromschlag ist zweifellos eine ernste Sache. Spreche aus eigener Erfahrung. :mrgreen:

CE hin oder her. Für mich ist wichtiger vorzusorgen, falls mal etwas mit Strom schief läuft.

Deswegen hoffe ich dass ihr alle einen funktionierenden Fehlerstromschütz in euren Häusern und Wohnungen habt. ;)
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DeWe
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

22:12 ,Do 6. Okt 2016,

Fehlerstromschütz
Du meinst eher Fehlerstromschutzschalter ( FI ) . Der hilft bei jedoch nicht allzuviel wenn du, wie oben ein Gehäuse mit Euro-Stecker, jedoch keine Erde dran hast. Wie soll da was auf dem Nulleiter zurückfliessen ? Besser wäre in dem Fall eine Differenzstrom-Überwachung.

Bei mir zu Hause haben ist noch die "Klassische Nullung " angesagt.
Wenn du mal Spaß haben willst ... :mrgreen: :mrgreen: :mrgreen:
Gruß Dirk
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

22:16 ,Do 6. Okt 2016,

Kaiser-FPV hat geschrieben:Deswegen hoffe ich dass ihr alle einen funktionierenden Fehlerstromschütz in euren Häusern und Wohnungen habt. ;)
absolut zu empfehlen.
aber wenn man Verbraucher ohne Schutzleiter hat, nützt das wenig.
und das sind die meisten China Teile...

viele Grüße,
Fabian
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Re: Verweigerung der Einfuhr: Zoll- Recht oder Unrecht ?

22:32 ,Do 6. Okt 2016,

Hmm, nein nein, der Fehlerstromschütz misst Strom rein gegen Strom raus. Wenn da etwas fehlt das über den Körper in den Boden geht, dann machts innerhalb 40ms klack und die Spannung ist weg. Also das hat mit dem Schutzleiter gar nichts zu tun!

Diese Dinger sind einfach genial. Nur man sollte da auch lieber Chinaware meiden. :mrgreen:

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