Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

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Lurchi77
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Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

08:58 ,Fr 12. Mai 2017,

Hallo,
Ich stecke gerade in einer Zwickmühle und habe mir deshalb Gedanken zu einer schriftlichen Aufstiegsgenehmigung vom Grundstückseigentümern oder anderen Verantwortlichen gemacht. Bisher habe ich das immer recht locker gehandhabt. Aufstieg meist irgendwo in der Pampa von öffentlichen Feldwegen oder auf einem Acker (wobei ich da -eigentlich- ja auch schon die Eigentümererlaubnis benötigen würde).

Hintergrund ist, das mein Arbeitgeber mich wegen Luftbilder von einer Einrichtung angesprochen hat.
Mein Arbeitgeber ist Betreiber aber nicht Eigentümer der Liegenschaft. Es werden Luftbilder für Interne Vorträge gewünscht und ich würde das kostenfrei machen (wollte schon immer Luftbilder der Anlage haben ;-) ).

Läuft also alles vollkommen Privat und ohne jeglichen Finanzielle oder anderweitige Vergütung.

Mein Problem ist jetzt, das ich mir nicht 100%ig sicher bin ob mein Arbeitgeber nicht möglicherweise seine Befugnisse überschreitet wenn er mich auf dem Gelände aufsteigen lässt. Aus diesem Grund möchte ich mich nicht auf eine -Handschlag Zusage- verlassen sondern möchte etwas schriftliches haben.

Ich habe mal ein wenig gegoogelt aber nur Genehmigungen gefunden die für gewerblichen Gebrauch bestimmt sind oder für meinen Zweck zu einfache Dreizeiler.

Ich habe mir jetzt aus den verschiednen Varianten etwas zusammengestellt was hoffentlich für ausreichend ist. Was meint ihr. Reicht das um unter Beachtung der grundsätzlich für uns geltenden Gesetze bedenkenlos aufsteigen zu können ?
20170512_085537.jpg
Gruß Sven
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DeWe
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

09:42 ,Fr 12. Mai 2017,

Ich gehe einmal davon aus, das dein Chef als "Betreiber" die Liegenschaft gemietet oder gepachtet hat. Entsprechend ist er dafür zuständig. Wenn ich Eigentümer wäre und in Australien wohnen und die Liegenschaft an deinen Chef verpachtet hätte, wäre es schwer eine Genehmigung zu bekommen. Auch wenn dein Vermieter zustimmt, hast du als Mieter wohl etwas dagegen, wenn ich am Samstag über deinen Grill schwebe ;)
Klar kannst du dich mit dem Schreiben absichern, jedoch ist der Absatz versichert sich beim Eigentümer in dem Fall m. E. hinfällig. Ein Haftungsausschluss wäre sinnvoller. Auch bei Überlassung des Filmmaterials kann auf das Recht der sich evtl. auf dem Film befindlichen Personen hingewiesen werden.
Auf der anderen Seite : Beim Spatenstich meiner alten Firma, war ein Fotograf da und sein Kollege flog mit einer Mavic die ganze Zeit über uns.
Keinerlei Info, Auskunft etc von der Firma....
Gruß Dirk
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mastersurferde
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

09:53 ,Fr 12. Mai 2017,

Hi,

schwieriges Thema.
Zuerst mal: Wenn das Material für Vorträge in der Firma verwendet wird, dann ist die Nutzung bereits eindeutig gewerblich. Das hat nichts mit einer möglichen Bezahlung für das Bildmaterial oder Deinen Arbeitsaufwand zu tun. Du brauchst trotzdem keine Aufstiegserlaubnis mehr dafür, allerdings eine gewerbliche Versicherung!!

Laut der neuen Drohnenverordnung, die bereits in Kraft ist, darfst Du keine Industrieanlagen überfliegen, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Erlaubnis des Eigentümers vor. - Bisher war das sogar mit einer Aufstiegserlaubnis eher schwierig.

Die eigentliche Frage lautet für mich nur: Grundstückseigentümer oder Grundstücksbesitzer? Dieser Frage bist Du mit "Verfügungsberechtigter" gut aus dem Weg gegangen.

Den Passus Privat/unentgeltlich würde ich streichen - nicht dass der "Vertrag" dadurch ungültig wird. Ansonsten ist das Papier ok.
Eventuell noch mögliche Schäden ansprechen, die nicht von der Versicherung gedeckt werden, da der Überflug zwar der Drohnenverordnung mit diesem Papier entspricht, aber eventuell durch die Versicherungsbedingungen nicht abgedeckt ist.

Gruß
Stefan
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Lurchi77
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

10:18 ,Fr 12. Mai 2017,

Ich fliege ja privat. Ich ziehe keinen finanziellen oder andersartigen Nutzen aus dem Flug ausser das ich zu den Bildern komme die ich schon länger gerne hätte. Ist für mich jetzt nicht anders als wenn ich an einer Burg anklopfe und frage ob ich da fliegen bzw. für mich Filmen darf. Ich sehe die Grenzwertigkeit die du meinst aber einen gewerblichen Flug sehe ich nicht da ich wie schon geschrieben dort nur Fliege weil es mich selbst interessiert.

Was letztendlich mein, nennen wir ihn mal -Kumpel- (Chef) daraus macht, ob er sie sich ins Büro hängt ist doch so gesehen nicht mein Bier. Er meinte er würde einfach gern Bilder der Einrichtung haben. Logischerweise wird er sie auch vereinzelt vorzeigen. Kann schliesslich auch nicht ausschliessen das der Nachbar dessen Haus ich für ihn gefilmt habe diese irgendwann nutzt um das Haus tu verkaufen.

Den Passus privat / unentgeldlich würde ich gern stehen lassen um zu unterstreichen das es sich wirklich nur um einen Freundschaftsdienst handelt. Warum könnte der Passus die Erlaubnis ungültig werden lassen ? Ist doch kein Vertrag indem ich zusichere Luftaufnahnen zu fertigen sondern nur eine Bestätigung das ich dort fliegen darf.
Gruß Sven
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doelle4
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

11:28 ,Fr 12. Mai 2017,

Ich bin bei vielen Sachen locker aber ich weis wo es relevant wird.

Das Eigentümer /Betreiber Problem ist keines.
Wenn der Betreiber kein Problem damit hat ist es ok. Auch Mündlich, dann ist es keine Besitzstörung mehr.

Wenn du ihm die Bilder machst und ihm überlässt soll er soll aber die Quelle in Vortägen nicht offenlegen von wo sie sind.
Wenn er sie dann in Vorträgen verwendet und betont das du sie für diesen Zweck erstellt hast ists nämlich wissentliche gewerbliche Nutzung zum Zeitpunkt der Aufnahme. Du hättest sie nämlich dann gewerblich erstellt als Beschäftigter einer Firma.
Da kommts nicht gut wenn er vor vielen Leuten erzählt das du sie für die Firma zu dem Zweck gemacht hast.

Gruß Hans
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Chriss136
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

11:36 ,Fr 12. Mai 2017,

Es ist doch erschreckend, das man mittlerweile Jura Studiert haben sollte, nur um Fliegen zu dürfen, das müssen nicht mal Sportpiloten einer Cessnar. Ok, damit kann man schlecht soo tief Fliegen.

Aber ihr wißt was ich meine ?!
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doelle4
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

11:50 ,Fr 12. Mai 2017,

Ja aber das ist überall im Leben so das zu 99% es kein Problem gibt wenn gegen irgendeine Geringfügigkeit verstossen wird da es keiner weiß.
Bloss sollte wer das melden wird kreuz und quer alles durchgegangen.
Diese Probleme sind selbst bei Handyphotos vorhanden. Solange es keinen juckt können 100.000 Photos gemacht werden doch wehe einer hakt mal ein.
Hier keine Behörde, Polizei oder sonstige Ordnungseinheit einen Überblick und selbst Richter grübeln und tüfteln rum obd es darunter fällt oder nicht.
Also im Alltag kein Problem, rechtlich kann aber fast jede Handlung zerpflückt werden.
Wer verfasst z.b. bei für alle abgebildeteten Personen auf einer Party die auf irgendeinem Photo drauf sind und mit Handy auf Facebook hochgeladen werden vorher einen schriftlichen Vertrag ein mit Verzichtserklärung auf Einspruch wegen dem Persöhnlichkeitsrecht?
https://www.rechtsanwalt.com/rechtsnews ... tzung-dar/
Gruß Hans
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

12:08 ,Fr 12. Mai 2017,

Lurchi77 hat geschrieben:Ich fliege ja privat. Ich ziehe keinen finanziellen oder andersartigen Nutzen aus dem Flug ausser das ich zu den Bildern komme die ich schon länger gerne hätte. .
Das ist leider nicht das Kriterium für gewerbliche Nutzung. Jede Weitergabe an einen gewerbetreibenden, der die Bilder irgendwie für sein Business nutzt, macht die Erstellung der Bilder schon gewerblich.

Was zusätzlich noch extrem wichtig ist: Erstelle keinesfalls Bilder aus über 100 Metern Flughöhe. Da ist die Gefahr noch viel größer, dass es hier bei einer "versehentlichen" Veröffentlichung zu einem Bußgeldbescheid kommt.

Eventuell kannst Du den Passus privat/unentgeltlich dahingehend ändern, dass die von Dir erstellten Bilder nach der Weitergabe auch nur privat verwendet werden dürfen. Dann hättest Du bei "Unwissenheit" der Verwendung eher die Chance ungeschoren davonzukommen.

Und glaube mir. Wenn solche Bilder verfügbar sind, dann werden die sehr gerne auch mal kurzerhand für einen Bauantrag oder eine Veröffentlichung genutzt, ohne dass Du hier noch Einfluss hast - das kenne ich nur zu gut.

Gruß
Stefan
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

13:15 ,Fr 12. Mai 2017,

Ich denke auch, Du solltest so einen Flug nur für Dich machen.
Deine Fotos sind dann privat, die darfst die sogar anderen zeigen, evtl. sogar verschenken.
Wenn deine Fotos im Nachhinein gewerblich genutzt werden, wäre der Flug vorher aber eine Sport oder Freizeit Beschäftigung gewesen.
Wenn Du von vorne herein Bilder vom Objekt machen willst, um die jemanden für seinen Betrieb nutzbar zu machen,
ist es nicht mehr so.

Du brauchst aber immer die Genehmigung vom Eigentümer, und dem in seinen Rechten betroffenen.
Das können auch Kollegen sein, die gerade dort sichtbar herumlaufen.
Grüße,
Andreas
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

13:34 ,Fr 12. Mai 2017,

mastersurferde hat geschrieben:
Lurchi77 hat geschrieben: Jede Weitergabe an einen gewerbetreibenden, der die Bilder irgendwie für sein Business nutzt, macht die Erstellung der Bilder schon gewerblich.
Wenn das Bild nach deinem Flug zu Sport und Freizeitzwecken,
gewerblich genutzt wird, wird dein Flug nicht im nach hinein gewerblich.
Wichtig ist der Zweck des Fluges.

Man stelle sich vor, ich mache einen Freizeitflug,
stelle ein Bild bei Facebook ein.
So weit ja noch alles Sport und Freizeit.
Irgendwer kopiert sich das (evtl. sogar ohne mein Wissen) und nutzt das für sich gewerblich,
dann kann mein Flug ja wohl kaum nachträglich ein gewerblicher sein.
Grüße,
Andreas
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

13:51 ,Fr 12. Mai 2017,

Ich glaub ich lass es einfach sein... das nimmt Ausmasse an...
Gruß Sven
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

14:14 ,Fr 12. Mai 2017,

Es muss davon ausgegangen werden das deine Pics dann jahrelang für Firmenzwecke verwendet werden und herumgericht werden.
Machst du die Bilder "nur für dich privat " und überlässt sie später nach ein paar Wochen mal dem Chef weil grad benötigt dann wirds rechtlich ok sein.
Dann hast wurden sie privat aufgenommen und du tretest deine Urheberrechte dann später mal ab an jemand anderen.
Machst du sie schon während des Aufstiegs in der Absicht das diese in Folge rein für Firmenzwecke verwendet werden dann fällst du da drunter.
Klingt zwar blöd aber ist rechtliche Haarspalterei.

Lösung entweder obiges oder da es eine grössere Firma ist soll Chef eine Auftstiegsgenehmigung auf Firmenkosten beantragen dann kannst alles machen was er will und das in deiner Arbeitszeit das wäre das unverfänglichste und du bist dann der richtige Mann mit weisser Weste..

Gruß Hans
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

14:18 ,Fr 12. Mai 2017,

Bitte dann nicht die gewerbliche Versicherung vergessen,
aber wenn es der Chef bezahlt....
Grüße,
Andreas
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

15:03 ,Fr 12. Mai 2017,

Lurchi77 hat geschrieben:Ich glaub ich lass es einfach sein... das nimmt Ausmasse an...
Warum? Das ist eine ganz normale Diskussion. Bisher hatten wir solch rechtliche Diskussionen hier im Forum nur ansatzweise. Wir können hier doch ruhig mal ein bisschen diskutieren - da wird keiner dem anderen böse sein.

Auch finde ich Deinen "Vordruck" äußerst interessant und gar nicht schlecht.
Und nochmals: Du brauchst dafür keine Aufstiegsgenehmigung mehr. Genau deswegen habe ich erst vor 3 Wochen bei meiner zuständigen Regierung angefragt. Der Herr hat mich aber trotzdem ausdrücklich auf die anderen zu beachtenden Paragraphen hingewiesen.

Leider ist das Thema rechtlich nicht ganz trivial und es gibt speziell hier Begehrlichkeiten von verschiedenen Seiten:
- Du
- Dein Chef
- (evtl. Youtube oder Facebook)
- Luftfahrtbundesamt und Landesregierung
- Abmahnanwälte
und vielleicht noch ein paar mehr.

Gruß
Stefan
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faboaic
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

17:52 ,Fr 12. Mai 2017,

ich habe da auch große Bedenken.
ich hatte mir auch schon überlegt, für die Arbeit mal mit der Wärmebildkamera über das Firmengelände zu fliegen... aber den Gedanken dann ganz schnell wieder verworfen.

Wenn du es wirklich durchziehen willst, solltest auch darauf achten, dass es nicht zur Arbeitszeit stattfindet.
am besten dann mit Besucherausweis aufs Firmengelände oder von außerhalb starten.
dann kannst auch belegen, dass es nicht direkt für die Arbeit war.

mir wäre es aber trotzdem zu heiß.
aber jeder darf so viel riskieren, wie er bereit ist.

viele Grüße,
Fabian
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

20:20 ,Fr 12. Mai 2017,

Nicht falsch verstehen. Ich meinte das mit dem Rundflug über das Firmengelände lass ich lieber sein. Ganz ehrlich, ich sehe nicht ein meinen Kopter und vielleicht noch mehr für nichts zu riskieren. Das Risiko mit dem Kopter habe ich immer, ist auch ok aber auf mehr habe ich keinen Bock.

Die Diskussionen soll ruhig fortgesetzt werden und auch an meinem Entwurf weiter gefeilt werden. Habe ihn bewusst (bis auf Kleinigkeiten meinen Fall betreffend) so gehalten das er allgemein für jeden privaten Flug verwendet werden kann.

Allein schon zur eigenen Absicherung was das betreten, starten und fliegen auf fremden Gelände angeht sowie auch die Bestätigung das der Nachbar sein Haus gefilmmt haben wollte usw.

Ich möchte nach wie vor eine rundum taugliche Vorlage haben die die meisten möglichen Szenarios abdeckt und durch die ich mich beim Flug über fremdes Gelände absichern kann.

Den Vorschlag von mastersurferde den Passus vom privaten unentgeldlichen Flug dahingehend zu ändern das das Bildmaterial ausschließlich für Private Zwecke verwendet werden darf sehr gut und werde die Vorlage morgen nochmal dahingehend überarbeiten. Somit wird deutlich klar gemacht das Gewerbliche Nutzung untersagt wird.

Mir ist durchaus bewusst das dieses Schreiben bei 99% der Flüge nicht gebraucht wird weil sich keiner daran stört aber ich werde so oft gefragt ob ich mal den Garten, das Haus usw. ablichte und für solche Zwecke finde ich die Vorlage gut. Man denke an einen Absturz auf Nachbars 1000 Jährigen Kaktus beim von ihm gewünschten Filmflug und die Versicherung will nicht Zahlen weil sie Gewerbsmässigen Flug vermutet und der Nachbar ist sauer und bestätigt nachträglich, aus Angst das die Vers. Nicht zahlt wenn er zugibt das er den Flug wollte, nicht und schon hat man die Schei*** am Bein.

Gewünschte Flüge würde ich mir grundsätzlich bestätigen lassen.
Gruß Sven
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

09:30 ,Sa 13. Mai 2017,

"Die Flüge finden ausschließlich zur Freizeitgestaltung oder des Sports statt und der Operator verpflichtet sich zur Einhaltung sämtlicher aktuellen Gesetze und Regelungen zum Betrieb eines Multikopters."

Der obige Satz könnte, evtl. etwas professioneller formuliert, mit eingearbeitet werden.
Damit wäre mMn es nicht mehr möglich, nachträglich einem "an den Karren zu fahren".

Bevor ich fliege, schaue ich unter uavforecast, geodienste bfn, openaip und map2fly flynex nach, ob es dort Restriktionen gibt und ich ggf. eine Genehmigung brauche.
Davon einen tagesaktuellen Screenshot erstellen damit man seine Sorgfaltspflicht dokumentiert hat.

Die Erstellung von Luftaufnahmen muss komplett aus dem Formular raus! Ist doch nur Beiwerk! ;)

Gruß
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Der kommt mit jedem Arsch klar! :mrgreen:
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

10:16 ,Sa 13. Mai 2017,

Die Erstellung von Luftaufnahmen muss komplett aus dem Formular raus! Ist doch nur Beiwerk! ;)
Es geht aber nur um das. Der Rest ist eigentlich nebensächlich da es hier ja kein Problem gibt. Problem sind nur Luftbilder/Videos wenn die für Firmenzwecke verwendet werden.
Gruß Hans
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

20:51 ,Sa 13. Mai 2017,

doelle4 hat geschrieben:
Die Erstellung von Luftaufnahmen muss komplett aus dem Formular raus! Ist doch nur Beiwerk! ;)
Es geht aber nur um das. Der Rest ist eigentlich nebensächlich da es hier ja kein Problem gibt. Problem sind nur Luftbilder/Videos wenn die für Firmenzwecke verwendet werden.
Gruß Hans
Ich denke das muß man unterscheiden.
Bei einem Flug zu Sport und Freizeitzwecken, würde eine Kamera ja eher zufällig solche Bilder machen,
und da geht es sich doch eher darum, sich abzusichern, wenn diese zufälligen Bilder veröffentlicht werden sollen.
Hier kann man ja die betroffenen vorher fragen, ob die da mit einverstanden sind, wenn die Bilder wie auch immer benutzt werden.

So bald man natürlich fliegt um genau diese Bilder zu machen, wird es schwierig das ganze als Sport und Freizeit zu bezeichnen,
dann benötigt man aber mehr als nur diese Genehmigung.

bei der ganzen Sache kommt es ziemlich auf den geplanten Ablauf an.
Beispiel 1:
Ich möchte gerne mit meinem Modell auf dem Firmengelände starten, weil ich den Platz einfach toll finde.
Dafür brauche ich das Einverständnis des Eigentümer und aller in Ihren Rechten betroffenen.
Also frage ich den Chef und alle anderen, die da mit auch einverstanden sind.
Selbstverständlich lasse ich wie immer eine Kamera mitlaufen um mich später daran zu erfreuen.
Der Chef ist natürlich neugierig und möchte das auch mal sehen,
deswegen trifft man sich nach Feierabend und das ganze gemeinsam anzusehen.
---bis jetzt war das alles nur Sport und Freizeit---
Der Chef findet den Film so toll, und möchte einzelne Bilder für die Homepage nutzen.
Als Dank für die Genehmigung schenke ich den Film dem Chef mit allen verbundenen Rechten,
meine eigene Kopie benutze ich ausschließlich privat weiter, und sage das auch dem Chef.
Mein Flug sollte so nachträglich nicht als gewerblich einstufbar sein, da die Bilder nicht Zweck des Fluges waren.

Beispiel 2:
Der Chef fragt, ob ich während der Arbeitszeit Aufnahmen von einem bestimmten Objekt für Ihn mache.
das hat dann wohl nichts mehr mit Sport und Freizeit zu tun.
das Modell mutiert zum UAV, und das ganze wird zum gewerblichen Auftrag,
weil die Bilder auf der Homepage veröffentlicht werden sollen.

Die Rahmenbedingungen sind nach aktuellen Recht sehr ähnlich,
aber es ist ein Problem mit der Versicherung.
Grüße,
Andreas
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

21:10 ,Sa 13. Mai 2017,

Ist auch genau meine Sichtweise wie beschrieben..

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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

23:34 ,Sa 13. Mai 2017,

Man kann das Ganze auch tot diskutieren :
Lass dir einfach eine private Aufstiegsgenehmigung von deinem Chef als Verantwortlichen für das Gelände mit Filmgenehmigung geben.... und gut ist,.....

Wenn du später deinem Chef ein paar Bilder /Videosequenzen als entgegenkommen überlässt - als Dankeschön.... - ja mei... ist hat so ... ;)
Es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird
Gruß Dirk
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Re: Schriftliche Eigentümer Aufstiegs- bzw. Nutzungserlaubnis

07:13 ,So 14. Mai 2017,

DeWe hat geschrieben: Es wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird
genau. wo kein Kläger, da kein Richter.
nur werden die Kläger heut zu Tage immer mehr und dann gibt es seit einiger Zeit diese Abmahnanwälte, die anscheinend aus jedem Loch kriechen.
solange nix passiert und jeder happy ist, perfekt.
aber wenn was passiert, ist das Geheule leider meist riesig.
'wie konnte man nur' 'man hätte doch wissen müssen' ...

viele Grüße,
Fabian

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