Modellflug Versicherung

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Modellflug Versicherung

12:33 ,Mi 16. Sep 2015,

Moin,
wo seid ihr mit Eurem CX-20 versichert?
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snod
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Re: Versicherung

12:34 ,Mi 16. Sep 2015,

DMFV mit Zusatz 3
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Re: Versicherung

14:42 ,Mi 16. Sep 2015,

DMFV mit Zusatzfrom 3
Gruß Dirk
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Re: Versicherung

15:50 ,Mi 16. Sep 2015,

DMO mit 1.5 € Deckungssumme über die Allianz für 39.96€ Jahresbeitrag.

Many Greetz
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Re: Versicherung

20:07 ,Mi 16. Sep 2015,

snod hat geschrieben:DMFV mit Zusatz 3
Was kostas?

Wollen die eine CE-Bescheinigung sehen und klappt das problemlos beim CX-20?
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snod
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Re: Modellflug Versicherung

21:06 ,Mi 16. Sep 2015,

Du versicherst ja nicht das Modell sondern dich.

Ich glaube das kostet irgendwas zwischen 60 und 70 EUR pro Jahr. WEiss es nicht mehr genau, musste nur 44 bezahlen weil das Jahr schon angeknabbert ist.
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Re: Modellflug Versicherung

21:31 ,Mi 16. Sep 2015,

snod hat geschrieben:Du versicherst ja nicht das Modell sondern dich.
Hi snod,

das ist ein Irrtum. Eine Haftpflichtversicherung für eine Sache, sichert die Sache ab. Das ist bei der KFZ Haftpflichtversicherung genauso. Dort ist das Fzg. abgesichert UNABHÄNGIG davon, wer das Fahrzeug bewegt. Unterschieden wird in einem Schadenfall seitens der Versicherung nur ob berechtigter Nutzer oder nicht berechtigter Nutzer (und natürlich noch viele andere Dinge.......). Erstmal wird gezahlt und dabei überprüft, ob man den Besitzer in Regress nehmen kann.

Es gibt bei einer Versicherung immer einen VN (Versicherungsnehmer) und die versicherte Sache. Im Krankenversicherungsbereich z.B. ist die versicherte Sache natürlich eine versicherte Person.

Meine Ausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen ist zwar schon ein paar Jahre her aber das hat sich nicht geändert :)

Daher ist die Frage nach der gültigen CE Kennzeichnung gar nicht so abwägig. Versicherungen versuchen im Schadenfall -fast- alles, um sich vor Schadenzahlungen zu drücken.

Many Greetz
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snod
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Re: Modellflug Versicherung

22:06 ,Mi 16. Sep 2015,

Hm ok :)
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DeWe
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Re: Modellflug Versicherung

23:21 ,Do 17. Sep 2015,

Das habe ich auch anders in Erinnerung :
Es ist der Pilot versichert - nicht das Modell, sonst müßtest du jedes Modell an und abmelden.
Sprich : du bist versichert, dein Kumpel fliegt mit deinem Kopter jemanden aufs Auto. Dein Kumpel hat keine Versicherung : Deine Versicherung zahlt nicht, dein Kumpel bekommt noch eine Geldbuße von bis zu 10'000€ Ordnungswirdirgkeit als Strafe zum Schaden obendrauf.
Nächsten Beispiel :
Ich wäre beim OMF versichert, du beim DMFV, Ich fliege dein Modell und schmeiß es auf ein Auto. Meine Versicherung muss zahlen, nicht Deine. Darum sollte man keine Leute iohne Versicherung fliegen lassen ..... vergleichbar mit einer Proivat-Haftpflicht. Da kann ich ja auch nicht vorher deine Ming-Vase versichern, da ich ja nicht weiß, daß ich nach 1 Flasche Bier ( komisch wie ich das Wort Kiste ausspreche ;) ) umwerfen werde.

Das Versicherungen nach nicht vorhandenen CE Zeichen suchen etc... ist klar ... und seien wir doch einmal ehrlich: ein Modell für X hundert Euro und dann am Emfänger sparen ??? ( so ähnlich wie Ferrarie fahren, aber die billgsten Bremsscheiben aus Polen - weil die orignalen 30€ mehr kosten )
Gruß Dirk
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Re: Modellflug Versicherung

23:49 ,Do 17. Sep 2015,

DeWe hat geschrieben:Das Versicherungen nach nicht vorhandenen CE Zeichen suchen etc... ist klar ... und seien wir doch einmal ehrlich: ein Modell für X hundert Euro und dann am Emfänger sparen ??? ( so ähnlich wie Ferrarie fahren, aber die billgsten Bremsscheiben aus Polen - weil die orignalen 30€ mehr kosten )
Habe nur mal Gerüchte gehört dass der CX-20 keine oder ungenügende CE-Bescheinigung hat. :)
Keine Ahnung womit diese genau steht und fällt....
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Re: Modellflug Versicherung

23:55 ,Do 17. Sep 2015,

Hallo Dirk,

hier muss unterschieden werden zwischen Halterversicherung und Sachversicherung. Dies ist in den AVB (allgemeine Versicherungsbedingungen) und BVB (besonondere Versicherungsbedingungen) geregelt.

Die Allianz schreibt hierzu in den AMU300/7 unter Punkt 4.1.1 (mitversicherte Personen):
"Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf diejenige Person, die berechtigt bei Anwesenheit des Leistungsnehmers
das Modell in Betrieb setzt oder die Fernsteuerungsanlage bedient"

Ein anderes Beispiel. Eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Nach dem VVG (Versicherungs Vertrags Gesetz) ist ein Tier eine Sache. Ich, als Halter des Tieres kann für evt. Schäden, die mein Tier verursacht in Regress genommen werden. Also versichere ich mein Tier, was ich explizit im Vertrag angebe und nicht mich. Ich bin der Versicherungsnehmer und das Tier die versicherte Sache. Bei unseren Coptern ist das nicht anders. Hier wird nur nicht gefragt um was es sich für einen Copter handelt. Es ist für das Versicherungsunternehmen nur wichtig zu wissen ob private oder berufliche Nutzung und das Gewicht. Bei Tierhalterhaftpflicht Versicherungen gibt es als Äquivalent die Frage nach der Rasse (Risikoeinstufung).

Ich muss bei unserer Versicherung nur dann ein Modell an/abmelden, wenn ich die Nutzung ändere (Privat auf Beruflich) oder die startende Masse die Masse übersteigt, die in den Versicherungsbedingungen niedergeschrieben ist.

Die Privathaftpflicht Versicherung, die Du ansprichst ist nur dann eine rein personenbezogene Haftpflicht, wenn Du als Single mit eigenem Hausstand (es gibt noch viele andere Dinge, die hier zu beachten wären und das würde den Rahmen hier sprengen) versichert bis. Die anderen Fälle (Lebensgemeinschaft, Familie) inkludieren automatisch und ohne namentliche Nennung den Versicherungsschutz auf alle berechtigen Personen.

Ach jeh - ich fühle mich wieder an die Zeit erinnert, in dem ich nächtelang Bedinungen und Schadenfälle studiert habe :) und das meine ich im positiven Sinne

Many Greetz
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Re: Modellflug Versicherung

00:08 ,Fr 18. Sep 2015,

In irgendeiner der Vereinszeitschrift stand es damals u.a. auch drinn - die Versicherungsbedingungen sollten es aber auch hergeben ...
Gemerkt habe ich mir : Ich bin versichert, ich fliege egal was (unter 5kg) auch von Bekannten, Unbekannten : Ich bin versichert - egal wem das Model gehört-oder anders ausgedrückt:

" Du nicht versichert ? - Du nicht fliegen mit meinem Modell " ;)

eben mal Dr. Google befragt : Es handelt sich hier um eine Halterhaftpflicht-Versicherung .... was bedeuten würde: Du versichert, ich versichert, mein Modell, die Fliegst ==> Schaden : A-Karte für mich, da ich der Halter bin ... oder geht die Halterschaft mit der Funke /Piloten auf den in dem Fall wenn du der Pilot bist, für den Zeitraum auf dich über ?
Gruß Dirk
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Re: Modellflug Versicherung

00:08 ,Fr 18. Sep 2015,

In irgendeiner der Vereinszeitschrift stand es damals u.a. auch drinn - die Versicherungsbedingungen sollten es aber auch hergeben ...
Gemerkt habe ich mir : Ich bin versichert, ich fliege egal was (unter 5kg) auch von Bekannten, Unbekannten : Ich bin versichert - egal wem das Model gehört-oder anders ausgedrückt:

" Du nicht versichert ? - Du nicht fliegen mit meinem Modell " ;)

eben mal Dr. Google befragt : Es handelt sich hier um eine Halterhaftpflicht-Versicherung .... was bedeuten würde: Du versichert, ich versichert, mein Modell, die Fliegst ==> Schaden : A-Karte für mich, da ich der Halter bin ... oder geht die Halterschaft mit der Funke /Piloten auf den in dem Fall wenn du der Pilot bist, für den Zeitraum auf dich über ?
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Re: Modellflug Versicherung

00:23 ,Fr 18. Sep 2015,

Ich denke Alfred wäre nun der richtige der das erklärt, werde ihn mal anpingen
Gruß Hans
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Re: Modellflug Versicherung

00:32 ,Fr 18. Sep 2015,

Schoasch hat geschrieben:
DeWe hat geschrieben:Das Versicherungen nach nicht vorhandenen CE Zeichen suchen etc... ist klar ... und seien wir doch einmal ehrlich: ein Modell für X hundert Euro und dann am Emfänger sparen ??? ( so ähnlich wie Ferrarie fahren, aber die billgsten Bremsscheiben aus Polen - weil die orignalen 30€ mehr kosten )
Habe nur mal Gerüchte gehört dass der CX-20 keine oder ungenügende CE-Bescheinigung hat. :)
Keine Ahnung womit diese genau steht und fällt....

Das Modell eh nicht, wichtig sind hier der Sender und Empfänger (meines Wissens nach)
Gruß Dirk
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Re: Modellflug Versicherung

00:40 ,Fr 18. Sep 2015,

Eben noch gerade etwas zum Thema im Nachbarforum gefunden ( nicht dem Namensvetter ;) )
Der DMFV löst das Dilemma wie folgt:
Als versichert gelten Haftpflichtansprüche Dritter, die aus dem Betrieb der vorgenannten Modelle im
Vereinsrahmen oder Vereinsinteresse geltend gemacht werden. Vereinsrahmen oder Vereinsinteresse meint hier den Betrieb von Flugmodellen auf dem Vereinsgelände, das dauernd und ausdrücklich
für diesen Zweck (Modellflug) genutzt wird.

In der Praxis heisst das: Wenn ein Vereinsmitglied im Vereinsrahmen ein Flugzeug fliegt (egal wem es gehört) ist es in dem Moment automatisch der Halter. Alles andere wäre nicht praktikabel - wie soll man denn juristisch beweisbar sonst den Halter eines Flugmodells ermitteln?
Gruß Dirk
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Re: Modellflug Versicherung

19:43 ,Fr 18. Sep 2015,

Hallo Leute!
Im Moment schaffe ich es leider nicht all Eure Beiträge zu lesen - Grund dafür ist dass wir ein Ablehnungsschreiben an die EASA verfasst haben, das Euch anfang nächster Woche zur Verfügung steht inclusive der Adresse, an die Ihr das unterschriebene Schreiben schicken könnt.

Ich habe nur das Mail von Hans gelesen - dazu die Antwort:
Grundsätzlich ist der Pilot versichert, das heiß es sind damit alle Modelle versichert, die er fliegt.
Für einen wirksamen Versicherungsschutz , ist es aber unbedingt notwendi, dass alle rechtlichen Vorgaben
wie z.B. max Flughöhe, max Entfernung vom Piloten und auch das Modell den gesetzlichen Bestimmungen entspricht!
Ps. wer will beweisen können, wer der Besitzer des Modells ist
Es ist aber auch so, wenn wer mit einem fremden Modell fliegt und es beschädigt, greift auch in dem Fall die Haftpflicht
- auf alle Fälle die Versicherungsbedingungen lesen - es git da von Versicherung zu Versicherung auch Unterschiede.

Ich hoffe ich konnte da für's Erste etwas helfen

Grüße
Alfred
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Re: Modellflug Versicherung

12:18 ,Mi 23. Sep 2015,

Moin Peter,

ich bin bei DMO versichert, billiger geht es nicht.
In den Versicherungsbedingungen steht bei den Ausschlüssen, dass sich das Luftfahrzeug in einem Zustand befinden muss, der den behördlichen Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen muss.
Weil m.W. alles, was in der EU betrieben bzw eingeführt wird diese CE haben muss, kann sich der Versicherer darüber wohl rauswinden.
Explizit erwähnt ist die CE allerdings nicht.

Gruß von Hamburch nach Hamburch :mrgreen:

Torben
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Re: Modellflug Versicherung

17:25 ,Mi 23. Sep 2015,

Weil m.W. alles, was in der EU betrieben bzw eingeführt wird diese CE haben muss, kann sich der Versicherer darüber wohl rauswinden.
Explizit erwähnt ist die CE allerdings nicht.
Das ist soweit korrekt .... jedoch darfst du dann nichts selber außerhalb der EU in die EU importieren ... dadurch wirst du zum Importeur und dafür stehst du dann für dich selber in Verantwortung.
Schlimmer, wenn du für Freunde etwas mit bestellst und dann passiert etwas >>> dein " ehemaliger" Freund kommt davon (nichts gewußt), du als Importeur hast die A-Karte.

Bestes Beispiel sind die sogenannten "Orange Empfänger"
er den behördlichen Auflagen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen muss
Genau das sagt das CE Zeichen ( nicht Chinese Export :mrgreen: ) im Zusammenhang mit der Konformitätserklärung aus. Die Nummer hinter dem CE ist die Nummer des Prüflabors. Es kann vorkommen, dass die Nummer nicht vorhanden ist, jedoch trotzdem die Konformitätserklärung beiliegt.
Gruß Dirk
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Re: Modellflug Versicherung

17:37 ,Mi 23. Sep 2015,

Und ist das beim CX-20 der Fall?
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Re: Modellflug Versicherung

18:02 ,Mi 23. Sep 2015,

Schoasch hat geschrieben:Und ist das beim CX-20 der Fall?

Keine Ahnung, ich habe die ARF Version ( Almost ready to Fly) ohne Empfänger gekauft. Von daher ist das CE Zeichen egal.
Bei Sendern ist das CE für das Sendemodul zuständig ( zum Glück :D -> damals war das mal anders -> mit dem sogenannten FTZ (Fermeldetechnische Zentralamt) Zeichen von früher, dürfte man an der Anlage keinerlei baulichen Änderungen vornehmen 8-) )
Gruß Dirk
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Re: Modellflug Versicherung

19:36 ,Mi 23. Sep 2015,

Warum ist da deiner Meinung nach CE egal?
CE bezieht sich doch auf jegliches technisches Gerät oder sogar noch mehr, oder nicht?
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Re: Modellflug Versicherung

15:01 ,Do 24. Sep 2015,

Solange es spezielle Richtlinien dafür gibt.
Für die Funke und Empfänger gilt z.B.

Deutsche Gesetze und Kommentierungen
pdf Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen (FTEG)
http://ce-richtlinien.eu/telekommunikations-richtlinie/


hier noch ein weiterführender Beitrag kopiert aus einem Nachbar-Forum
Grundsätzlich stellt sich natürlich die Frage nach einer CE / Konformitätserklärung, sofern das Produkt eine solche benötigt. Für RC-Komponenten sind primär zwei Richtlinien von Bedeutung: Niederspannungsrichtline 2014/35/EG und Spielzeugrichtline 2009/48/EG. Für Funkübertragungssysteme gelten noch andere.

Aber: Diese Richtlinien beziehen sich nicht auf Komponenten und Bausätze (siehe Ausnahmenliste im Appendix der jeweiligen Anwendungsdokumentation der Richtlinien, z.b. Spielzeugrichtline Abgrenzung Kreativbaukasten, Ausnahmebstimmungen für ab 14 Jährige und Sammler-Produkte, etc.). Man beachte auch das nicht-unabhängig verwendbare Bauelemente (insbesondere solche die ohne Stecker geliefert werden und zur Verwendung noch montiert/gelötet/integriert werden müssen, z.b. für die Elektronik z.b. Bauelemente, Stecker, PCBs (auch vorbestückte), Motoren, Akkus, ...) meines Wissenstandes nach keine CE-Kennzeichnung benötigen.

Auch stellt sich die Frage der Abgrenzung zum 'Modellbau', denn ob man privat und für eigene Zwecke z.b. einen Regler direkt aus China importiert und in Betrieb nimmt oder ob man ihn selbst aus Bauelementen aufbaut und in Betrieb nimmt ist wohl rechtlich gleichgestellt. Das würde im Prinzip auch für jede eigenmächtige Veränderung an einem CE-zertifizierten Produkt gelten, z.b. Ändern von Steckern, Kürzen von Kabeln, Einbau eines anderen Servos, etc. Wie man unschwer sieht wäre eine extreme Anwendung dieser Sache das 'Aus' für sämtliche hiesigen privaten Modellbauer und Bastler - und ist auch nicht beabsichtigt. Anders wäre es wenn man dann diese Dinge dann als Produkt als kommerzieller Händler verkaufen würde, dieser müsste dann für das Gesamtprodukt wieder eine neue Konformitätserklärung ausstellen.

Für Funkübertragssysteme mag es noch Sonderregelungen geben. Soweit mir bekannt benötigen Sender und Empfänger immer eine gültige CE.
Gruß Dirk

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