Nach den Beiträgen in in der gestrigen ZIB 24, wo in Folge des Absturzes einer Drohne beim Slalom über die rechtlichen Grundlagen von unbemannten Flugobjekten "aufgeklärt" wurde, bin ich ratloser als zuvor. Da sagt der erste Rechtsanwalt, Drohnen über 250 Gramm brauchen eine Zulassung, der zweite spricht nur von Zulassung für professionelle Anwendungen.
Nach einigen Verirrungen in Gesetzestexten habe ich dann auf
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahr ... orien.html
folgendes gefunden
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Flugmodell
Bewegungsenergie über 79 Joule
Radius maximal 500 Meter
Flug nur in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung
Betrieb ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst
Flugmodelle benötigen eine Haftpflichtversicherung
Flugmodelle über 25 Kilogramm benötigen eine Betriebsbewilligung
Wenn Sie Gewicht, Fluggeschwindigkeit und die Steighöhe Ihres Modells kennen, helfen folgende Kurven bei der Einschätzung, ob Ihr Gerät ein „Spielzeug“ oder ein „Flugmodell“ ist. Drohnen, die weniger als 250 Gramm wiegen und mit weniger als 60 km/h unterhalb von 30 Meter Höhe betrieben werden, können keine Bewegungsenergie von mehr als 79 Joule entwickeln und deshalb als „Spielzeug“ betrachtet werden.
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Ich schließe daraus, dass ich nur eine Haftpflichtversicherung brauche für meinen derzeit zerstörten XC-20 den ich mit Action Cam auf knapp über 1 kg schätze
Die Haftpflicht habe ich (leider keine Vollkasko), hat mich 15€ zusätzlich zur Haushaltsversicherung gekostet und versichert
"Drohnen bis 5 kg"
Frage ich mich noch: gilt die für auch für modifizierte Drohnen.
Da gibt es im Forum sicher Leute, die sich da schon länger in diese Themen eingelesen haben, vielleicht auch schon Erfahrungen gemacht haben, und die zur Erhöhung meiner Verwirrung über die nun geltenden Regeln beitragen können
Sepp
Flugmodell (Drohnen) Zulassung und Versicherung
Beitrag
Flugmodell (Drohnen) Zulassung und Versicherung
Wir bewegen uns im Bereich Modellbau...
Siehe z. b. die Frames von FrankSchulze. In D hat sich der DMFV z. B. dafür eingesetzt, das Modifikationen zum Alltag gehören bzw Selbstsbauten.
Deine Funke (Sendeeinheit) und Empfänger sollten (jedenfalls gültig für D, denke aber auch in A) zugelassen und ein CE Zeichen tragen.
Siehe z. b. die Frames von FrankSchulze. In D hat sich der DMFV z. B. dafür eingesetzt, das Modifikationen zum Alltag gehören bzw Selbstsbauten.
Deine Funke (Sendeeinheit) und Empfänger sollten (jedenfalls gültig für D, denke aber auch in A) zugelassen und ein CE Zeichen tragen.
Gruß Dirk