Fliegen über eigenes Grundstück

Hilde73
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Fliegen über eigenes Grundstück

18:32 ,Di 13. Dez 2016,

Nabend,

gerade etwas Stress mit Nachbarn.
Bin vorhin mit meiner Brumsel ab in den Garten um Gimbal-Einstellung zu testen. Also Brumsel in die Luft. Kurz danach kam schon der Nachbar aufs Grundstück und sagte, weißt du überhaupt was du da machst.? Den Rest des Gespräches würde nur mir ...... piep ...... Enden.

Nun meine Frage: " Darf ich auf meinem Grundstück mit der Brumsel fliegen und filmen (filmen lass ich jetzt mal im Raum stehen)?

Mit Persönlichkeitsrechten ist mir schon klar, aber was kann ich dafür, dass ausgerechnet in diesem Moment der Nachbar aus seiner Tür kommt.....
macona
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

18:41 ,Di 13. Dez 2016,

Ich kenne das so:
Privatgrundstück ist das Fliegen und Filmen erlaubt. Filmen kannst du alles was auch von der Strasse Bzw, du von deinem Grundstück auch mit deinen Augen sehen kannst.
Persönlichkeitsrecht ist nicht gegeben solange du das Filmmaterial nicht Veröffentlichst und für dein Privatgebrauch ist.
Hilde73
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

18:43 ,Di 13. Dez 2016,

Danke für die Info, aber ist dies auch rechtlich bindend?
macona
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

18:50 ,Di 13. Dez 2016,

http://www.berlin.de/special/finanzen-u ... grund.html
Heist für mich mein Grundstück geht okay.
Wobei da was von 50m Abstand steht wegen Cam!?
Hilde73
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

18:56 ,Di 13. Dez 2016,

Da haben wir doch schon wieder das Problem, wie ist das gemeint mit 50 m?
In die Höhe, dann wäre jeder Punkt gleich null.
Also wieder ein "KANN-Streitpunkt"?
macona
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

19:02 ,Di 13. Dez 2016,

50m Entfernung in der Waage denke ich.
Habe zu mein 1 Post aber auch was gelesen und ging immer davon aus.
In Berlin ist das aber auch etwas brisanter denke ich, zum glück Wohne ich im Aussenbezirk in der Stadt direkt Fliege ich eh nicht.
macona
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

19:05 ,Di 13. Dez 2016,

Wo ist Fliegen mit Drohnen problemlos möglich?

Am unpro­blema­tischsten können Frei­zeitpiloten ihrem Hobby auf ausgewiesenen Modell­flugplätzen und auf dem eigenen Grund­stück nachgehen – voraus­gesetzt, sie wohnen nicht in einer ausgewiesenen Flug­verbots­zone wie beispiels­weise in unmittel­barer Nähe eines Flughafens (siehe nächster Absatz). Jenseits von voyeuristischen Absichten können Haus­besitzer beispiels­weise mittels ihrer Fotodrohne den Zustand des Daches ihres Eigenheims über­prüfen. Andern­orts ist das Flug­vergnügen oft nicht so einfach möglich. Von fremdem Grund darf eine Drohne grund­sätzlich nur mit Einwilligung des Eigentümers gestartet werden. Gleiches gilt für die Landung.

https://www.test.de/Drohnen-Das-muessen ... 4727469-0/
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

19:16 ,Di 13. Dez 2016,

So fern das Fliegen nicht aus anderen Gründen verboten ist,
kann es Dir keiner verbieten, selbst wenn Du mal das Nachbar Grundstück überfliegst.
Er kann aber zumindest verlangen das Du, wenn Du sein Grundstück überfliegst, das Du da keine Position Hold in 10m Höhe übst,
und dabei filmst, so weit eigentlich geregelt.
Aber das mit den Persöhnlichkeitsrechten ist wohl komplizierter,
das wird im Zweifen von einem Gericht entschieden,
und dann kann der sogar eine Verfügung erwirken, und dann bekommst Du Einschränkungen die das Leben schwieriger machen.
Von da her würde ich, wenn der sich so sehr gestört fühlt, die Kamera abdecken.
So das der sieht, Du kannst nicht filmen, und falls Du mal filmen möchtest, dann besser darauf achten, das der Nachbar da mit einverstanden ist.

Man liest immer wieder mal, das der Nachbar vor Gericht zieht, und leider dann auch Recht bekommt,
obwohl man eigentlich sich an alle Gesetze gehalten hat.
Gerichte entscheiden eher für die Persöhnlichkeitsrechte, als zu deinem Recht auf deinem Grundstück zu fliegen.
Grüße,
Andreas
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

19:19 ,Di 13. Dez 2016,

Alles klar.
Also Cam abdecken und jeden Tag mal hoch bis der Lipo-Warner piept.... :lol:
macona
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

19:24 ,Di 13. Dez 2016,

Oder Ohne Cam schön mit Lauten Carbon probs und Lipopieper, hab hier neu da die sind super Laut :twisted:
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Fandi
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

19:31 ,Di 13. Dez 2016,

Krach machen gehört zum Leben dazu,
der Nachbar muß sicher auch irgendwann seinen Rasen mähen, oder die Hecke schneiden.
Aber es gibt da sicher auch Einschränkungen, extra laut also nur, wenn du ärgern willst,
und bereit bist die Konsequenzen zu ertragen.
Kommt halt drauf an, wie gut Du Dich mit deinem Nachbarn stehst (bzw. stehen willst)
Grüße,
Andreas
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

16:45 ,So 18. Dez 2016,

Hätte da noch eine Frage zum Grundstück und Fliegen.
Man darf ja nachts nicht fliegen als Privatperson.
Wann beginnt "NACHTS"....???? Sonnenauf- bzw. untergang oder wie ist das zu verstehen?
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

17:02 ,So 18. Dez 2016,

30 min vor/nach Sonne auf/unter gang so ist es bei uns in Berlin geregelt.
Ob es jemand interessiert in der Hauptstadt ist wo anders geschrieben.

Edit: Muss mich Korrigieren, in Berlin steht nix von den 30 min! Ergo Sonnen auf/untergang ist hier geregelt.
Zuletzt geändert von macona am 17:11 ,So 18. Dez 2016,, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

17:03 ,So 18. Dez 2016,

Luftfahrtrechtlich beginnt die Nacht 30 Minuten nach Sonnenuntergang, der Tag 30 Minuten nach Sonnenaufgang.
Die genauen Zeiten für Sonnenaufgang und Sonnenuntergang musst du für deinen Wohnort anwenden.

Gruß...
Zuletzt geändert von dito8 am 17:05 ,So 18. Dez 2016,, insgesamt 1-mal geändert.
Hilde73
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

17:05 ,So 18. Dez 2016,

Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter.

IHR SEID DIE BESTEN!!!!!
macona
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

17:18 ,So 18. Dez 2016,

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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

19:23 ,So 18. Dez 2016,

dito8 hat geschrieben:Luftfahrtrechtlich beginnt die Nacht 30 Minuten nach Sonnenuntergang, der Tag 30 Minuten nach Sonnenaufgang.
Die genauen Zeiten für Sonnenaufgang und Sonnenuntergang musst du für deinen Wohnort anwenden.

Gruß...
Bist Du dir sicher das es auch für Flugmodelle gilt?
Nicht alles was für UAV´s gilt, gilt auch für Flugmodelle, ich habe da auch schon andere Meinungen gehört.

Die Anlage 1 der Luft VO (wie im LWA-Sachsen-Link) regelt auch nicht die Beleuchtung, sondern die meldepflichtigen Vorfälle
http://www.gesetze-im-internet.de/luftv ... age_1.html
Grüße,
Andreas
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Re: Fliegen über eigenes Grundstück

23:25 ,So 18. Dez 2016,

Das Urteil des AG Potsdam ist hier im Volltext abrufbar: http://kopterforum.at/viewtopic.php?f=1 ... 122#p35122

Es ist besser, das Urteil zu lesen als die Berichte vom Hörensagen.

Die Entscheidung des Amtsrichters aus Potsdam ist nicht für andere Richter verbindlich und nicht ohne weiteres zu verallgemeinern.

Eine rechtlich verbindliche Mindestentfernung in Metern gibt es nicht.

Juristischer Hintergrund: Die allgemeine Handlungsfreiheit des Fliegenden und das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn sind beides durch das Grundgesetz geschützte Rechtsgüter. Es ist Aufgabe des jeweiligen Richters, anhand der Umstände des Einzelfalls abzuwägen und zu entscheiden.

Die Ergebnisse könnten nach meiner Einschätzung als Rechtsanwalt wie folgt sein:

- Kopter fliegt filmend in 25 Metern Höhe über das Nachbargrundstück = verboten, da Privatsphäre des Nachbarn durch Videoaufnahme verletzt wird

- Kopter filmt nicht, fliegt jedoch in 5 Metern Höhe über das Nachbargrundstück = verboten, da Nachbar durch tiefen Überflug gestört wird

- Kopter fliegt filmend in 100 Metern Höhe über das Wohnviertel = erlaubt

Empfehlung kann nur sein, nicht in fremde Häuser und Gärten zu filmen und zu vermeiden, andere zu stören. Andererseits muss man zu weitgehenden Aufforderungen, generell nicht über Wohngebieten und/oder fremden Grundstücken zu fliegen, nicht nachkommen.

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