Nabend,
gerade etwas Stress mit Nachbarn.
Bin vorhin mit meiner Brumsel ab in den Garten um Gimbal-Einstellung zu testen. Also Brumsel in die Luft. Kurz danach kam schon der Nachbar aufs Grundstück und sagte, weißt du überhaupt was du da machst.? Den Rest des Gespräches würde nur mir ...... piep ...... Enden.
Nun meine Frage: " Darf ich auf meinem Grundstück mit der Brumsel fliegen und filmen (filmen lass ich jetzt mal im Raum stehen)?
Mit Persönlichkeitsrechten ist mir schon klar, aber was kann ich dafür, dass ausgerechnet in diesem Moment der Nachbar aus seiner Tür kommt.....
Fliegen über eigenes Grundstück
- macona
- Drohnenkommandant
- Wohnort:: Berlin
- Kopter & Zubehör: Quanum Nova mit Telemetrie,Osd und FPV
Funke: Turnigy x9
Dart X Micro Copter
Herkules 500als X8 - Hat sich bedankt: 10 Mal
- Danksagung erhalten: 11 Mal
Beitrag
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
Ich kenne das so:
Privatgrundstück ist das Fliegen und Filmen erlaubt. Filmen kannst du alles was auch von der Strasse Bzw, du von deinem Grundstück auch mit deinen Augen sehen kannst.
Persönlichkeitsrecht ist nicht gegeben solange du das Filmmaterial nicht Veröffentlichst und für dein Privatgebrauch ist.
Privatgrundstück ist das Fliegen und Filmen erlaubt. Filmen kannst du alles was auch von der Strasse Bzw, du von deinem Grundstück auch mit deinen Augen sehen kannst.
Persönlichkeitsrecht ist nicht gegeben solange du das Filmmaterial nicht Veröffentlichst und für dein Privatgebrauch ist.
- macona
- Drohnenkommandant
- Wohnort:: Berlin
- Kopter & Zubehör: Quanum Nova mit Telemetrie,Osd und FPV
Funke: Turnigy x9
Dart X Micro Copter
Herkules 500als X8 - Hat sich bedankt: 10 Mal
- Danksagung erhalten: 11 Mal
Beitrag
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
http://www.berlin.de/special/finanzen-u ... grund.html
Heist für mich mein Grundstück geht okay.
Wobei da was von 50m Abstand steht wegen Cam!?
Heist für mich mein Grundstück geht okay.
Wobei da was von 50m Abstand steht wegen Cam!?
- Hilde73
- Drohnenkommandant
- Wohnort:: Gommern - DE
- Kopter & Zubehör: Quanum Nova; DX6; FR632; Kamera;
Bildschirm und Video-Brille - Hat sich bedankt: 61 Mal
- Danksagung erhalten: 39 Mal
Beitrag
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
Da haben wir doch schon wieder das Problem, wie ist das gemeint mit 50 m?
In die Höhe, dann wäre jeder Punkt gleich null.
Also wieder ein "KANN-Streitpunkt"?
In die Höhe, dann wäre jeder Punkt gleich null.
Also wieder ein "KANN-Streitpunkt"?
- macona
- Drohnenkommandant
- Wohnort:: Berlin
- Kopter & Zubehör: Quanum Nova mit Telemetrie,Osd und FPV
Funke: Turnigy x9
Dart X Micro Copter
Herkules 500als X8 - Hat sich bedankt: 10 Mal
- Danksagung erhalten: 11 Mal
Beitrag
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
50m Entfernung in der Waage denke ich.
Habe zu mein 1 Post aber auch was gelesen und ging immer davon aus.
In Berlin ist das aber auch etwas brisanter denke ich, zum glück Wohne ich im Aussenbezirk in der Stadt direkt Fliege ich eh nicht.
Habe zu mein 1 Post aber auch was gelesen und ging immer davon aus.
In Berlin ist das aber auch etwas brisanter denke ich, zum glück Wohne ich im Aussenbezirk in der Stadt direkt Fliege ich eh nicht.
- macona
- Drohnenkommandant
- Wohnort:: Berlin
- Kopter & Zubehör: Quanum Nova mit Telemetrie,Osd und FPV
Funke: Turnigy x9
Dart X Micro Copter
Herkules 500als X8 - Hat sich bedankt: 10 Mal
- Danksagung erhalten: 11 Mal
Beitrag
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
Wo ist Fliegen mit Drohnen problemlos möglich?
Am unproblematischsten können Freizeitpiloten ihrem Hobby auf ausgewiesenen Modellflugplätzen und auf dem eigenen Grundstück nachgehen – vorausgesetzt, sie wohnen nicht in einer ausgewiesenen Flugverbotszone wie beispielsweise in unmittelbarer Nähe eines Flughafens (siehe nächster Absatz). Jenseits von voyeuristischen Absichten können Hausbesitzer beispielsweise mittels ihrer Fotodrohne den Zustand des Daches ihres Eigenheims überprüfen. Andernorts ist das Flugvergnügen oft nicht so einfach möglich. Von fremdem Grund darf eine Drohne grundsätzlich nur mit Einwilligung des Eigentümers gestartet werden. Gleiches gilt für die Landung.
https://www.test.de/Drohnen-Das-muessen ... 4727469-0/
Am unproblematischsten können Freizeitpiloten ihrem Hobby auf ausgewiesenen Modellflugplätzen und auf dem eigenen Grundstück nachgehen – vorausgesetzt, sie wohnen nicht in einer ausgewiesenen Flugverbotszone wie beispielsweise in unmittelbarer Nähe eines Flughafens (siehe nächster Absatz). Jenseits von voyeuristischen Absichten können Hausbesitzer beispielsweise mittels ihrer Fotodrohne den Zustand des Daches ihres Eigenheims überprüfen. Andernorts ist das Flugvergnügen oft nicht so einfach möglich. Von fremdem Grund darf eine Drohne grundsätzlich nur mit Einwilligung des Eigentümers gestartet werden. Gleiches gilt für die Landung.
https://www.test.de/Drohnen-Das-muessen ... 4727469-0/
- Fandi
- Forumskönig
- Wohnort:: D-Essen
- Kopter & Zubehör: Quanum Nova,
viele Modifikationen.
X550<2kg>50Minuten
ZMR 250er GPS Racer.
K130 <250gr-ohne FPV
S800 Wing im Bau - Hat sich bedankt: 233 Mal
- Danksagung erhalten: 180 Mal
Beitrag
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
So fern das Fliegen nicht aus anderen Gründen verboten ist,
kann es Dir keiner verbieten, selbst wenn Du mal das Nachbar Grundstück überfliegst.
Er kann aber zumindest verlangen das Du, wenn Du sein Grundstück überfliegst, das Du da keine Position Hold in 10m Höhe übst,
und dabei filmst, so weit eigentlich geregelt.
Aber das mit den Persöhnlichkeitsrechten ist wohl komplizierter,
das wird im Zweifen von einem Gericht entschieden,
und dann kann der sogar eine Verfügung erwirken, und dann bekommst Du Einschränkungen die das Leben schwieriger machen.
Von da her würde ich, wenn der sich so sehr gestört fühlt, die Kamera abdecken.
So das der sieht, Du kannst nicht filmen, und falls Du mal filmen möchtest, dann besser darauf achten, das der Nachbar da mit einverstanden ist.
Man liest immer wieder mal, das der Nachbar vor Gericht zieht, und leider dann auch Recht bekommt,
obwohl man eigentlich sich an alle Gesetze gehalten hat.
Gerichte entscheiden eher für die Persöhnlichkeitsrechte, als zu deinem Recht auf deinem Grundstück zu fliegen.
kann es Dir keiner verbieten, selbst wenn Du mal das Nachbar Grundstück überfliegst.
Er kann aber zumindest verlangen das Du, wenn Du sein Grundstück überfliegst, das Du da keine Position Hold in 10m Höhe übst,
und dabei filmst, so weit eigentlich geregelt.
Aber das mit den Persöhnlichkeitsrechten ist wohl komplizierter,
das wird im Zweifen von einem Gericht entschieden,
und dann kann der sogar eine Verfügung erwirken, und dann bekommst Du Einschränkungen die das Leben schwieriger machen.
Von da her würde ich, wenn der sich so sehr gestört fühlt, die Kamera abdecken.
So das der sieht, Du kannst nicht filmen, und falls Du mal filmen möchtest, dann besser darauf achten, das der Nachbar da mit einverstanden ist.
Man liest immer wieder mal, das der Nachbar vor Gericht zieht, und leider dann auch Recht bekommt,
obwohl man eigentlich sich an alle Gesetze gehalten hat.
Gerichte entscheiden eher für die Persöhnlichkeitsrechte, als zu deinem Recht auf deinem Grundstück zu fliegen.
Grüße,
Andreas
Andreas
- Hilde73
- Drohnenkommandant
- Wohnort:: Gommern - DE
- Kopter & Zubehör: Quanum Nova; DX6; FR632; Kamera;
Bildschirm und Video-Brille - Hat sich bedankt: 61 Mal
- Danksagung erhalten: 39 Mal
Beitrag
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
Alles klar.
Also Cam abdecken und jeden Tag mal hoch bis der Lipo-Warner piept....
Also Cam abdecken und jeden Tag mal hoch bis der Lipo-Warner piept....
- macona
- Drohnenkommandant
- Wohnort:: Berlin
- Kopter & Zubehör: Quanum Nova mit Telemetrie,Osd und FPV
Funke: Turnigy x9
Dart X Micro Copter
Herkules 500als X8 - Hat sich bedankt: 10 Mal
- Danksagung erhalten: 11 Mal
Beitrag
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
Oder Ohne Cam schön mit Lauten Carbon probs und Lipopieper, hab hier neu da die sind super Laut
- Fandi
- Forumskönig
- Wohnort:: D-Essen
- Kopter & Zubehör: Quanum Nova,
viele Modifikationen.
X550<2kg>50Minuten
ZMR 250er GPS Racer.
K130 <250gr-ohne FPV
S800 Wing im Bau - Hat sich bedankt: 233 Mal
- Danksagung erhalten: 180 Mal
Beitrag
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
Krach machen gehört zum Leben dazu,
der Nachbar muß sicher auch irgendwann seinen Rasen mähen, oder die Hecke schneiden.
Aber es gibt da sicher auch Einschränkungen, extra laut also nur, wenn du ärgern willst,
und bereit bist die Konsequenzen zu ertragen.
Kommt halt drauf an, wie gut Du Dich mit deinem Nachbarn stehst (bzw. stehen willst)
der Nachbar muß sicher auch irgendwann seinen Rasen mähen, oder die Hecke schneiden.
Aber es gibt da sicher auch Einschränkungen, extra laut also nur, wenn du ärgern willst,
und bereit bist die Konsequenzen zu ertragen.
Kommt halt drauf an, wie gut Du Dich mit deinem Nachbarn stehst (bzw. stehen willst)
Grüße,
Andreas
Andreas
- Hilde73
- Drohnenkommandant
- Wohnort:: Gommern - DE
- Kopter & Zubehör: Quanum Nova; DX6; FR632; Kamera;
Bildschirm und Video-Brille - Hat sich bedankt: 61 Mal
- Danksagung erhalten: 39 Mal
Beitrag
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
Hätte da noch eine Frage zum Grundstück und Fliegen.
Man darf ja nachts nicht fliegen als Privatperson.
Wann beginnt "NACHTS"....???? Sonnenauf- bzw. untergang oder wie ist das zu verstehen?
Man darf ja nachts nicht fliegen als Privatperson.
Wann beginnt "NACHTS"....???? Sonnenauf- bzw. untergang oder wie ist das zu verstehen?
- macona
- Drohnenkommandant
- Wohnort:: Berlin
- Kopter & Zubehör: Quanum Nova mit Telemetrie,Osd und FPV
Funke: Turnigy x9
Dart X Micro Copter
Herkules 500als X8 - Hat sich bedankt: 10 Mal
- Danksagung erhalten: 11 Mal
Beitrag
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
30 min vor/nach Sonne auf/unter gang so ist es bei uns in Berlin geregelt.
Ob es jemand interessiert in der Hauptstadt ist wo anders geschrieben.
Edit: Muss mich Korrigieren, in Berlin steht nix von den 30 min! Ergo Sonnen auf/untergang ist hier geregelt.
Ob es jemand interessiert in der Hauptstadt ist wo anders geschrieben.
Edit: Muss mich Korrigieren, in Berlin steht nix von den 30 min! Ergo Sonnen auf/untergang ist hier geregelt.
Zuletzt geändert von macona am 17:11 ,So 18. Dez 2016,, insgesamt 1-mal geändert.
- dito8
- Profipilot
- Wohnort:: Nahe Bremen
- Kopter & Zubehör: Fimi X8 SE
- Hat sich bedankt: 0
- Danksagung erhalten: 2 Mal
Beitrag
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
Luftfahrtrechtlich beginnt die Nacht 30 Minuten nach Sonnenuntergang, der Tag 30 Minuten nach Sonnenaufgang.
Die genauen Zeiten für Sonnenaufgang und Sonnenuntergang musst du für deinen Wohnort anwenden.
Gruß...
Die genauen Zeiten für Sonnenaufgang und Sonnenuntergang musst du für deinen Wohnort anwenden.
Gruß...
Zuletzt geändert von dito8 am 17:05 ,So 18. Dez 2016,, insgesamt 1-mal geändert.
- Hilde73
- Drohnenkommandant
- Wohnort:: Gommern - DE
- Kopter & Zubehör: Quanum Nova; DX6; FR632; Kamera;
Bildschirm und Video-Brille - Hat sich bedankt: 61 Mal
- Danksagung erhalten: 39 Mal
Beitrag
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
Vielen Dank, das hilft mir sehr weiter.
IHR SEID DIE BESTEN!!!!!
IHR SEID DIE BESTEN!!!!!
- Fandi
- Forumskönig
- Wohnort:: D-Essen
- Kopter & Zubehör: Quanum Nova,
viele Modifikationen.
X550<2kg>50Minuten
ZMR 250er GPS Racer.
K130 <250gr-ohne FPV
S800 Wing im Bau - Hat sich bedankt: 233 Mal
- Danksagung erhalten: 180 Mal
Beitrag
Nicht alles was für UAV´s gilt, gilt auch für Flugmodelle, ich habe da auch schon andere Meinungen gehört.
Die Anlage 1 der Luft VO (wie im LWA-Sachsen-Link) regelt auch nicht die Beleuchtung, sondern die meldepflichtigen Vorfälle
http://www.gesetze-im-internet.de/luftv ... age_1.html
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
Bist Du dir sicher das es auch für Flugmodelle gilt?dito8 hat geschrieben:Luftfahrtrechtlich beginnt die Nacht 30 Minuten nach Sonnenuntergang, der Tag 30 Minuten nach Sonnenaufgang.
Die genauen Zeiten für Sonnenaufgang und Sonnenuntergang musst du für deinen Wohnort anwenden.
Gruß...
Nicht alles was für UAV´s gilt, gilt auch für Flugmodelle, ich habe da auch schon andere Meinungen gehört.
Die Anlage 1 der Luft VO (wie im LWA-Sachsen-Link) regelt auch nicht die Beleuchtung, sondern die meldepflichtigen Vorfälle
http://www.gesetze-im-internet.de/luftv ... age_1.html
Grüße,
Andreas
Andreas
- Tobias78
- Kampfflieger
- Wohnort:: Neuss
- Kopter & Zubehör: Fertiger CX-21 mit Xiaomi Yi an G-2D
CX-21 im Bau
DJI Mavic Pro - Hat sich bedankt: 87 Mal
- Danksagung erhalten: 11 Mal
Beitrag
Re: Fliegen über eigenes Grundstück
Das Urteil des AG Potsdam ist hier im Volltext abrufbar: http://kopterforum.at/viewtopic.php?f=1 ... 122#p35122
Es ist besser, das Urteil zu lesen als die Berichte vom Hörensagen.
Die Entscheidung des Amtsrichters aus Potsdam ist nicht für andere Richter verbindlich und nicht ohne weiteres zu verallgemeinern.
Eine rechtlich verbindliche Mindestentfernung in Metern gibt es nicht.
Juristischer Hintergrund: Die allgemeine Handlungsfreiheit des Fliegenden und das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn sind beides durch das Grundgesetz geschützte Rechtsgüter. Es ist Aufgabe des jeweiligen Richters, anhand der Umstände des Einzelfalls abzuwägen und zu entscheiden.
Die Ergebnisse könnten nach meiner Einschätzung als Rechtsanwalt wie folgt sein:
- Kopter fliegt filmend in 25 Metern Höhe über das Nachbargrundstück = verboten, da Privatsphäre des Nachbarn durch Videoaufnahme verletzt wird
- Kopter filmt nicht, fliegt jedoch in 5 Metern Höhe über das Nachbargrundstück = verboten, da Nachbar durch tiefen Überflug gestört wird
- Kopter fliegt filmend in 100 Metern Höhe über das Wohnviertel = erlaubt
Empfehlung kann nur sein, nicht in fremde Häuser und Gärten zu filmen und zu vermeiden, andere zu stören. Andererseits muss man zu weitgehenden Aufforderungen, generell nicht über Wohngebieten und/oder fremden Grundstücken zu fliegen, nicht nachkommen.
Es ist besser, das Urteil zu lesen als die Berichte vom Hörensagen.
Die Entscheidung des Amtsrichters aus Potsdam ist nicht für andere Richter verbindlich und nicht ohne weiteres zu verallgemeinern.
Eine rechtlich verbindliche Mindestentfernung in Metern gibt es nicht.
Juristischer Hintergrund: Die allgemeine Handlungsfreiheit des Fliegenden und das Persönlichkeitsrecht des Nachbarn sind beides durch das Grundgesetz geschützte Rechtsgüter. Es ist Aufgabe des jeweiligen Richters, anhand der Umstände des Einzelfalls abzuwägen und zu entscheiden.
Die Ergebnisse könnten nach meiner Einschätzung als Rechtsanwalt wie folgt sein:
- Kopter fliegt filmend in 25 Metern Höhe über das Nachbargrundstück = verboten, da Privatsphäre des Nachbarn durch Videoaufnahme verletzt wird
- Kopter filmt nicht, fliegt jedoch in 5 Metern Höhe über das Nachbargrundstück = verboten, da Nachbar durch tiefen Überflug gestört wird
- Kopter fliegt filmend in 100 Metern Höhe über das Wohnviertel = erlaubt
Empfehlung kann nur sein, nicht in fremde Häuser und Gärten zu filmen und zu vermeiden, andere zu stören. Andererseits muss man zu weitgehenden Aufforderungen, generell nicht über Wohngebieten und/oder fremden Grundstücken zu fliegen, nicht nachkommen.