was mich mittlerweile an dieser Petition wirklich stört,
das ganze wurde ja auch massiv durch Kopterpiloten unterstützt.
Im Moment sieht es aber so aus, das auf Drängen des BMVI eine generelle Höhenbeschränkung für Kopter im Entwurf steht,
die aber nicht für Flächenflieger gelten soll.
Unter diesen Umständen hätte ich es mir evtl. noch mal überlegt, das zu unterstützen.
Zur Zeit könnte das Höhenlimit aber durch Einsatz der Länderpolitik aber doch noch vom Tisch kommen.
mal sehen, was da noch so kommt, aber mein Hobby möchte ich mir so nicht kaputt machen lassen.
Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
Guten Morgen.
Nichts wird so heiß gegessen ....
Klar wenn die Regulierungswut überhand nimmt, könnte man den Spass verlieren.
Mir ging es mit dem Angeln ähnlich, Fischreiher und Comorane fressen
im Saarland fast den ganzen Neubesatz der Angelvereine, der
Schwarzmeergründling schmarotzt bereits in allen saarl. Nebenflüssen,
genau wie eine eingeschleppte Krebsart der den einheimischen
Flußkrebs verdrängt hat. Und die Staustufen zerhäckseln den kompletten
Aalbestand. Da kann ich den Andi verstehen.
Andi lass Dich bitte nicht hängen, da wird es Lösungen geben.
ABER auf dem Modellflugplatz gelten die neuen Bestimmungen nicht.
Deshalb habe ich mich im Verein angemeldet und darf dort in schönster
Saargaulage auch über hundert Meter fliegen
Wenn alle Stricke reissen angle ich mit der DROHNE
wie ein Fischreiher in geringer Flughöhe.
Nichts wird so heiß gegessen ....
Klar wenn die Regulierungswut überhand nimmt, könnte man den Spass verlieren.
Mir ging es mit dem Angeln ähnlich, Fischreiher und Comorane fressen
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Schwarzmeergründling schmarotzt bereits in allen saarl. Nebenflüssen,
genau wie eine eingeschleppte Krebsart der den einheimischen
Flußkrebs verdrängt hat. Und die Staustufen zerhäckseln den kompletten
Aalbestand. Da kann ich den Andi verstehen.
Andi lass Dich bitte nicht hängen, da wird es Lösungen geben.
ABER auf dem Modellflugplatz gelten die neuen Bestimmungen nicht.
Deshalb habe ich mich im Verein angemeldet und darf dort in schönster
Saargaulage auch über hundert Meter fliegen
Wenn alle Stricke reissen angle ich mit der DROHNE
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... gutes Gelingen !
wünscht Wolle
vorallem bei der Gesundheit !
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viele Modifikationen.
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
[quote="Wolfgang Blumen"]ABER auf dem Modellflugplatz gelten die neuen Bestimmungen nicht.[quote]
das stimmt so aber leider nur für Plätze die eine AE haben,
hier in der Region ist das in der Regel nicht so einfach eine Platz AE zu bekommen.
Das sind dann leider nur Wildflieger auf dem eigenen Grund.
Die Vereine die so was nutzen, beschränkten sich halt auf max. 5kg und Elektroflug.
Im ersten Entwurf wären die von den 100m Höhenbeschränkungen betroffen gewesen.
das stimmt so aber leider nur für Plätze die eine AE haben,
hier in der Region ist das in der Regel nicht so einfach eine Platz AE zu bekommen.
Das sind dann leider nur Wildflieger auf dem eigenen Grund.
Die Vereine die so was nutzen, beschränkten sich halt auf max. 5kg und Elektroflug.
Im ersten Entwurf wären die von den 100m Höhenbeschränkungen betroffen gewesen.
Grüße,
Andreas
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
Danke Andreas,
AE
Die fliegen da teils mit Turbinen bis 8 Meter Spannweite mit über 10 Kg
und das seit über 20 Jahren Mir reichen bis 5 Kg
AE
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
dann haben die wohl dort eine Aufstiegserlaubnis (AE)
https://www.dmfv.aero/recht/die-aufstie ... ugmodelle/
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Grüße,
Andreas
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etwas wie Äpfel-Birnen-Vergleich.
Ich bin auf die Welt gekommen, da gab es schon die Geschwindigkeitsbegrenzung lange vor meiner Zeit.
Aber die Flughöhe war nicht begrenzt.
Hast du schon mal was aus 100m gefilmt? Und verglichen, wie es vorher war bei 500m?
Klar, man wird weiterhin bei 100m just for fun fliegen können, ist aber etwas anderes als 500m.
Und klar kann ich im Verein (AE vorausgesetzt) höher fliegen. Aber das nützt mir recht wenig, denn ich möchte nicht den gleichen Ort 1000 mal filmen.
Gruß,
Andi
Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
Grüß dich Hans,doelle4 hat geschrieben:Ich kann deine Einstellung nicht nachvollzehen.
Es gibt auch Geschwindigkeitsbegrenzungen beim Strassenverkehr , da gibt es sogar Messgeräte und befugte die das feststellen können und dürfen!!
Also viel krasser und gefährlicher das ganze dort.
Trotzdem habe aber schon oft erlebt das diese um mehr wie 5 km/h überschritten wurden und keiner hat sein KFZ deswegen abgemeldet und ist dann aus Protest zu Fuß gegangen damit ein Limit aufgehoben wird.
Man müsste auch das Leben beenden denn egal was man isst und macht, es gibt jeden Tag eine neue Studie von irgendjemand das das ungesund und krebserregend ist.
Gruß Hans
etwas wie Äpfel-Birnen-Vergleich.
Ich bin auf die Welt gekommen, da gab es schon die Geschwindigkeitsbegrenzung lange vor meiner Zeit.
Aber die Flughöhe war nicht begrenzt.
Hast du schon mal was aus 100m gefilmt? Und verglichen, wie es vorher war bei 500m?
Klar, man wird weiterhin bei 100m just for fun fliegen können, ist aber etwas anderes als 500m.
Und klar kann ich im Verein (AE vorausgesetzt) höher fliegen. Aber das nützt mir recht wenig, denn ich möchte nicht den gleichen Ort 1000 mal filmen.
Gruß,
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
500 Meter Höhe ist meiner Meinung nach nicht mehr Sichtbereich und viel zu gefährlich da hier Flugverkehr, Verbindungsabbrüche , Wind und schwacher Akku zusammenkommen. Solche Flughöhen sind nichts fürs private Drohnen.
Das ist auch nach alter Regelung seit Jahren verboten da braucht es keine neuen auf die du jetzt angefressen bist.
Wann wer auf die Welt gekommen ist für Bestimmungen unerheblich. Mein Vater kann auch nicht sagen 1944 war das erlaubt drum mach ich das heute auch noch ...
Um nicht den selben Ort tausendmal zu filmen will muss sich halt zu einem anderen begeben, das hat wenig mit neuen Bestimmungen zu tun.
Hier in Österreich ist JEDES Filmen und sei es aus einem 39€ Syma seit Jahren verboten ohne kostenpflichtige Lizenz. Was das betrifft ist DE doch ein Paradies auch nach neuer Regelung.
Mit etwas Umsicht und Vernunft kommt man auch mit neuer Regelung gut zurecht und auf den Meter genau nimm es sowiso keiner da auch nicht feststellbar.
Gruß Hans
Das ist auch nach alter Regelung seit Jahren verboten da braucht es keine neuen auf die du jetzt angefressen bist.
Wann wer auf die Welt gekommen ist für Bestimmungen unerheblich. Mein Vater kann auch nicht sagen 1944 war das erlaubt drum mach ich das heute auch noch ...
Um nicht den selben Ort tausendmal zu filmen will muss sich halt zu einem anderen begeben, das hat wenig mit neuen Bestimmungen zu tun.
Hier in Österreich ist JEDES Filmen und sei es aus einem 39€ Syma seit Jahren verboten ohne kostenpflichtige Lizenz. Was das betrifft ist DE doch ein Paradies auch nach neuer Regelung.
Mit etwas Umsicht und Vernunft kommt man auch mit neuer Regelung gut zurecht und auf den Meter genau nimm es sowiso keiner da auch nicht feststellbar.
Gruß Hans
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
"Das ist auch nach alter Regelung seit Jahren verboten da braucht es keine neuen auf die du jetzt angefressen bist."
So nicht in Deutschland : sofern als Beschränkung nur Zone "G" gilt, ist die max Flughöhe in dem Bereich bis zu 762 m (2500ft) sofern du weit genug von sämtlichen Beschränkungszonen entfernt bist
So nicht in Deutschland : sofern als Beschränkung nur Zone "G" gilt, ist die max Flughöhe in dem Bereich bis zu 762 m (2500ft) sofern du weit genug von sämtlichen Beschränkungszonen entfernt bist
Gruß Dirk
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
Das ist ein theorethischer Punkt der aber nicht zählt denn praktisch gabs jedoch schon immer die Klausel das ein Flug ausserhalb der Sichtweite nicht mehr erlaubt ist.
Sieht man das Ding ohne Hilfsmittel nicht mehr und kann nicht mehr präzise die Fluglage und Situtation erfassen war es auch schon nach bisherigen Gesetz nicht mehr erlaubt, das ändert sich nun auch nicht.
In 500-600 Meter Höhe ist gekonnt und ausweichen mit freien Auge wenn etwas ist mit dem Wind da oben sehr unrealistisch
Ich hab auch mal sowas versucht doch ich hatte mächtig Schiss bis er wieder am Boden war.
Trotz Windstille, idealer Sonnenstand (Untergang), Leds auf Unterseite, Spezialbrille für besseren Himmelskontrast und reinen Pos Hold Aufstieg wo ich mit dem Rücken in der Wiese lag und keine Sekunde weggeschaute kommen einem da 500 Meter vor wie wenn man schon im Weltraum wäre.
Wer mal auf über 350 Meter war kann sich vorstellen was mehr als 500 Meter so zum Filmen zwischendurch bedeuten.
Allein darf man nicht per FPV Brille fliegen, und wenn man Monitor auf der Funke hat und man sieht nur 2 Sekunden drauf was man gerade filmt findet man den Kopter am Himmel nicht mehr.
Allein per FPV Filmen war also bisher nicht erlaubt und nach neuer Bestimmung ändert sich da sogesehen da nur wenig bis nichts.
Auch mit 2.ten Mann der Spotter war waren da Höhen von mehr als 300 Metern Höhe kaum mehr rechtlich unterzubringen um Schuldlos auszusteigen bei einem Zwischenfall. Das musste auch bisher jedem klar sein.
Z.B. schreibt das Luftrecht vor, daß Modellfluggeräte ohne weitere Genehmigungen nur in unmittelbarer Sichtreichweite betrieben werden dürfen.
Auch musste man auch bisher schon jederzeit ausweichen können und die volle Kontrolle haben, was schwer vor dem Richter erklärbar sein wird wenn man keine Abstände mehr einschätzen kann und nur mehr einen Fliegenschiss erkennt der bei einer Sekunde wegsehen nicht mehr am Himmel gefunden wird.
Siehe Definition 2014/2015 :
https://www.drohnen-forum.de/index.php/ ... h%C3%B6he/
Regelung die seit 2105 gilt: Der Flugbetrieb darf nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden. Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite. Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten. Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen. Über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern darf grundsätzlich nicht geflogen werden. Gerät ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug außer Kontrolle, ist dies unverzüglich der Flugsicherung zu melden.
Die Grundregeln gelten selbstverständlich auch für Flüge im unkontrollierten Luftraum."
Dazu gehören Wetter, Wind, Erfahrung, Umgebungsgeräusche und aktuelle Umgebung /Gefahrenlage. (wie beim Autofahren)
Nach diesen Faktoren sollte man den Flug ausrichten und nicht nach Zahlen wo man denkt das die aufs Komma genau gelten.
Wenn alles passt wird's auch keinen jucken wenn man etwas drüber ist, wenn nicht werden aber schon 100 Meter zuviel sein (Wind..)
Gibt genug denen es die Kiste bei 50-60 Metern abgetrieben hat. ( Elbe Wasserung usw.. )
Kommt der wo runter und man sagt der Wind war halt zu stark aber es waren nur 80 Meter und kann das belegen ist man genauso schuld wenn er jemand trifft.
Ich habe genug berufliche Erfahrung mit Rechtsprechung und Gesetzesauslegung, das könnt ihr mir glauben.
War erst letzten Herbst als mich die Polizei zu dem zwischenfall kontaktierte der vermutlich durch einen Urlauber ausgelöst wurde:
Flughöhe waren damals ca 700 Meter über Grund (ca 900 Meter Meereshöhe), daher gesamt 1600 Meter
http://www.krone.at/oesterreich/rettung ... ory-524933
Möchte ich nicht nochmal haben sowas, daher meine direkte Meinung dazu.
Gruß Hans
Sieht man das Ding ohne Hilfsmittel nicht mehr und kann nicht mehr präzise die Fluglage und Situtation erfassen war es auch schon nach bisherigen Gesetz nicht mehr erlaubt, das ändert sich nun auch nicht.
In 500-600 Meter Höhe ist gekonnt und ausweichen mit freien Auge wenn etwas ist mit dem Wind da oben sehr unrealistisch
Ich hab auch mal sowas versucht doch ich hatte mächtig Schiss bis er wieder am Boden war.
Trotz Windstille, idealer Sonnenstand (Untergang), Leds auf Unterseite, Spezialbrille für besseren Himmelskontrast und reinen Pos Hold Aufstieg wo ich mit dem Rücken in der Wiese lag und keine Sekunde weggeschaute kommen einem da 500 Meter vor wie wenn man schon im Weltraum wäre.
Wer mal auf über 350 Meter war kann sich vorstellen was mehr als 500 Meter so zum Filmen zwischendurch bedeuten.
Allein darf man nicht per FPV Brille fliegen, und wenn man Monitor auf der Funke hat und man sieht nur 2 Sekunden drauf was man gerade filmt findet man den Kopter am Himmel nicht mehr.
Allein per FPV Filmen war also bisher nicht erlaubt und nach neuer Bestimmung ändert sich da sogesehen da nur wenig bis nichts.
Auch mit 2.ten Mann der Spotter war waren da Höhen von mehr als 300 Metern Höhe kaum mehr rechtlich unterzubringen um Schuldlos auszusteigen bei einem Zwischenfall. Das musste auch bisher jedem klar sein.
Z.B. schreibt das Luftrecht vor, daß Modellfluggeräte ohne weitere Genehmigungen nur in unmittelbarer Sichtreichweite betrieben werden dürfen.
Auch musste man auch bisher schon jederzeit ausweichen können und die volle Kontrolle haben, was schwer vor dem Richter erklärbar sein wird wenn man keine Abstände mehr einschätzen kann und nur mehr einen Fliegenschiss erkennt der bei einer Sekunde wegsehen nicht mehr am Himmel gefunden wird.
Siehe Definition 2014/2015 :
https://www.drohnen-forum.de/index.php/ ... h%C3%B6he/
Regelung die seit 2105 gilt: Der Flugbetrieb darf nur in direkter Sichtweite des Steuerers stattfinden. Ferngläser, On-Board Kameras, Nachtsichtgeräte oder ähnliche technische Hilfsmittel fallen nicht unter den Begriff der direkten Sichtweite. Der Luftraum ist während des Fluges, insbesondere im Hinblick auf anderen Verkehr, ständig vom Steuerer oder einer zweiten Person, die mit dem Steuerer in Kontakt steht, zu beobachten. Bemanntem Flugverkehr ist stets auszuweichen. Über Menschenmengen, militärischen Objekten, Kraftwerken und Krankenhäusern darf grundsätzlich nicht geflogen werden. Gerät ein Flugmodell oder ein unbemanntes Luftfahrzeug außer Kontrolle, ist dies unverzüglich der Flugsicherung zu melden.
Die Grundregeln gelten selbstverständlich auch für Flüge im unkontrollierten Luftraum."
Daher nicht paragraphenreiten, denn falls was passiert oder es einer genau nimmt bleibt man damit übrig.
Wie immer daher meine Empfehlung nach dem gesunden Menschenverstand zu gehen]
Wie immer daher meine Empfehlung nach dem gesunden Menschenverstand zu gehen]
Dazu gehören Wetter, Wind, Erfahrung, Umgebungsgeräusche und aktuelle Umgebung /Gefahrenlage. (wie beim Autofahren)
Nach diesen Faktoren sollte man den Flug ausrichten und nicht nach Zahlen wo man denkt das die aufs Komma genau gelten.
Wenn alles passt wird's auch keinen jucken wenn man etwas drüber ist, wenn nicht werden aber schon 100 Meter zuviel sein (Wind..)
Gibt genug denen es die Kiste bei 50-60 Metern abgetrieben hat. ( Elbe Wasserung usw.. )
Kommt der wo runter und man sagt der Wind war halt zu stark aber es waren nur 80 Meter und kann das belegen ist man genauso schuld wenn er jemand trifft.
Ich habe genug berufliche Erfahrung mit Rechtsprechung und Gesetzesauslegung, das könnt ihr mir glauben.
War erst letzten Herbst als mich die Polizei zu dem zwischenfall kontaktierte der vermutlich durch einen Urlauber ausgelöst wurde:
Flughöhe waren damals ca 700 Meter über Grund (ca 900 Meter Meereshöhe), daher gesamt 1600 Meter
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Möchte ich nicht nochmal haben sowas, daher meine direkte Meinung dazu.
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
Da gebe ich dir in Bezug auf Drohnen / Multikopter absolut recht. Jedoch gibt es etliche Segelflieger, wo 700m bei der richtigen Spannweite kein Problem darstellen. Werden Diese dann auch auf 100m begrenzt..... zumal die Flächen nicht mal eben aus der Portokasse bezahlt werden können.... ist das fliegen mit solchen Flächen schon gefährlicher als größere Höhen. Das liegt unter anderem an der Sinkgeschwindigkeit, der Geschwindigkeit als solches und um Thermiken zu finden und auszunutzen (selber fliege ich so etwas nicht ; das ist das was ich mir habe sagen lassen)
Gruß Dirk
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
Wäre das eine Segelflug oder Flächenflug Forum würde ich dazu Meinung beziehen. Ist es aber nicht.
Dazu gibt's die Petition um die Politiker zu befragen bzw. denen die Meinung mitzuteilen da sie dazu bezahlt werden.
Verstehe auch vieles nicht: Warum ist ein Schwarzer plötzlich ein Farbiger und warum der darf der zu anderen seinesgleichen im prüden Amerika Nigger sagen, ein weisser aber keinesfalls? Wann ist´s soweit bis Nordeuropäer offiziell als Farblose bezeichnet werden müssen ?
Fragen über Fragen Manches ist halt so oder ergibt sich so..
Gruß Hans
Dazu gibt's die Petition um die Politiker zu befragen bzw. denen die Meinung mitzuteilen da sie dazu bezahlt werden.
Verstehe auch vieles nicht: Warum ist ein Schwarzer plötzlich ein Farbiger und warum der darf der zu anderen seinesgleichen im prüden Amerika Nigger sagen, ein weisser aber keinesfalls? Wann ist´s soweit bis Nordeuropäer offiziell als Farblose bezeichnet werden müssen ?
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
Ich bin ab Montag für 10 Tage in USA und werde mit meiner Drohne aus der Max.-Flughöhe mal filmen, diese ist dort auf 121m begrenzt.
Wenn ich was brauchbares aus dieser Flughöhe gefilmt bekomme, so gebe ich der deutschen Regelung mit 100m auch mal eine Chance. Aber eine sehr geringe!
Der größte Mist ist aber, dass unser lieber Dobrindt, die Flughöhe für privat-Drohnen begrenzt, nicht um uns zu schützen, sondern um Amazon den Luftraum für die Lieferdrohnen zu verkaufen. Und das stinkt mir am meisten!
Gruß,
Andi
Wenn ich was brauchbares aus dieser Flughöhe gefilmt bekomme, so gebe ich der deutschen Regelung mit 100m auch mal eine Chance. Aber eine sehr geringe!
Der größte Mist ist aber, dass unser lieber Dobrindt, die Flughöhe für privat-Drohnen begrenzt, nicht um uns zu schützen, sondern um Amazon den Luftraum für die Lieferdrohnen zu verkaufen. Und das stinkt mir am meisten!
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
Moin moin ,
So ....am Freitag wurde das Drohnengesetz verabschiedet...(in 35 Sek. )
Es tritt am 01.04.2017 in kraft
Gruß Uwe
So ....am Freitag wurde das Drohnengesetz verabschiedet...(in 35 Sek. )
Es tritt am 01.04.2017 in kraft
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
Mal etwas zum Lesen (Bundesrat vom 10.3.17 zu dem Thema)
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Gruß Dirk
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
Erledigt,
Ich sehe es auch nicht ein, eine "Flugprüfung" abzulegen bei einer Behörde die keine Ahnung hat, was geprüft werden muß.
Die noch nicht mal in der Lage sind eine Prüfstelle zu nennen.
Gruß
Christian
Ich sehe es auch nicht ein, eine "Flugprüfung" abzulegen bei einer Behörde die keine Ahnung hat, was geprüft werden muß.
Die noch nicht mal in der Lage sind eine Prüfstelle zu nennen.
Gruß
Christian
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
Theoretisch gesehen bewegt sich doch jetzt im Moment jeder der über 2kg fliegt im illegalen Bereich.
Ihr Verbrecher ihr
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
Hallo zusammen,
... da blickt ja kein Mensch mehr durch
Ich werde nur noch auf dem Modellflugplatz fliegen.
Das Geofencing werde ich mit einem Selbstzerstörungsmechanismus
koppeln, damit bei einem Fly-Away kein Schaden entsteht und nur
noch Brösel vom Himmel fallen, die nicht entsorgt werden müssen
... da blickt ja kein Mensch mehr durch
Ich werde nur noch auf dem Modellflugplatz fliegen.
Das Geofencing werde ich mit einem Selbstzerstörungsmechanismus
koppeln, damit bei einem Fly-Away kein Schaden entsteht und nur
noch Brösel vom Himmel fallen, die nicht entsorgt werden müssen
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Re: Bitte mitmachen ! Neue Petition gegen die Veränderung beim Modellflug
Nein, noch nicht.
da diese Verordnung erst zum 1.4 in Kraft tritt.
Danach braucht man wohl einen Kenntnissnachweis über 2Kg, es sei den man fliegt auf einem Modellflugplatz mit offizieller AE.
Da bin ich mir jetzt aber noch nicht mal sicher, was dort gebraucht wird.
Auf Plätzen Ohne AE, die wohl ca. 60% aller Plätze ausmachen, braucht man aber auf jeden Fall einen Nachweis.
Wenn dort überhaupt noch Modellflug möglich ist, wegen der anderen Einschränkungen (z.B. Überflugverbot von Wohngrundstücken)
Wo man aber genau diesen Nachweis herbekommt, ist zur Zeit nicht geregelt,
da wird es dann wohl Übergangsfristen geben (müßen).
Ich denke das hier vor allen die Flächenflieger großen Interesse haben, das es dort eine Lösung gibt,
gerade dort sind sicher viele mit schwereren Flugzeugen in der Luft.
So ein Segler mit 3m Spannweite ist sicherlich zwischen 4-5kg schwer.
Die große Masse der Kopter wird wohl eher darunter liegen.
da diese Verordnung erst zum 1.4 in Kraft tritt.
Danach braucht man wohl einen Kenntnissnachweis über 2Kg, es sei den man fliegt auf einem Modellflugplatz mit offizieller AE.
Da bin ich mir jetzt aber noch nicht mal sicher, was dort gebraucht wird.
Auf Plätzen Ohne AE, die wohl ca. 60% aller Plätze ausmachen, braucht man aber auf jeden Fall einen Nachweis.
Wenn dort überhaupt noch Modellflug möglich ist, wegen der anderen Einschränkungen (z.B. Überflugverbot von Wohngrundstücken)
Wo man aber genau diesen Nachweis herbekommt, ist zur Zeit nicht geregelt,
da wird es dann wohl Übergangsfristen geben (müßen).
Ich denke das hier vor allen die Flächenflieger großen Interesse haben, das es dort eine Lösung gibt,
gerade dort sind sicher viele mit schwereren Flugzeugen in der Luft.
So ein Segler mit 3m Spannweite ist sicherlich zwischen 4-5kg schwer.
Die große Masse der Kopter wird wohl eher darunter liegen.
Grüße,
Andreas
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