Ich war es nicht, auch wenn die Örtlichkeit etc. passen würden :
http://www.faz.net/aktuell/gesellschaft ... 92266.html
Auffahrunfall (Auto gegen Kopter) auf der A99, weil eine Drohne auf der Fahrbahn stand
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* Nicht ganz ernst gemeint :
Zumal ja Piloten so einen Kopter bei wesentlich höheren Geschwindigkeiten und größerer Entfernung lt. Medienberichten erkennen und sehen
Re: Auffahrunfall (Auto gegen Kopter) auf der A99, weil eine Drohne auf der Fahrbahn stand
Da frag ich mich, ob man den Kopter nicht sehen können.... Vorrausfahrende Fahrzeuge kann es ja nicht gegeben haben, da ansonsten ja Diese den Kopter überrollt hätten.Die Drohne stand auf der Fahrbahn, als das Auto sie erfasste
* Nicht ganz ernst gemeint :
Zumal ja Piloten so einen Kopter bei wesentlich höheren Geschwindigkeiten und größerer Entfernung lt. Medienberichten erkennen und sehen
Gruß Dirk
- Kay Hawaii
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Re: Auffahrunfall (Auto gegen Kopter) auf der A99, weil eine Drohne auf der Fahrbahn stand
Es ist echt Mist, wenn so etwas passiert!
Die Berichterstattung aber ist grauenhaft. Vor allem der letzte Absatz in diesem Artikel ist derart halbseiden und lustlos geschrieben, und zeugt noch dabei von Unkenntnis.
Ob hier ein strafrechtlich relevanter "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" vorliegt, lasse ich mal dahingestellt. Nach dem Inhalt des Artikels käme hier wenn überhaupt eine Strafbarkeit im Wege der Fahrlässigkeit in Frage. Das würde jedoch wiederum voraussetzen, dass der Pilot objektiv gegen eine Sorgfaltspflicht verstoßen hat, die gerade dem Schutz des beeinträchtigten Rechtsguts dient.
Mit den nur begrenzten Informationen die vorliegen gibt es dafür aber m.E. keine Anhaltspunkte.
Mag sein, dass die Ermittlungsbehörden weitergehende Informationen haben.
VG
Kay
Die Berichterstattung aber ist grauenhaft. Vor allem der letzte Absatz in diesem Artikel ist derart halbseiden und lustlos geschrieben, und zeugt noch dabei von Unkenntnis.
Ob hier ein strafrechtlich relevanter "gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr" vorliegt, lasse ich mal dahingestellt. Nach dem Inhalt des Artikels käme hier wenn überhaupt eine Strafbarkeit im Wege der Fahrlässigkeit in Frage. Das würde jedoch wiederum voraussetzen, dass der Pilot objektiv gegen eine Sorgfaltspflicht verstoßen hat, die gerade dem Schutz des beeinträchtigten Rechtsguts dient.
Mit den nur begrenzten Informationen die vorliegen gibt es dafür aber m.E. keine Anhaltspunkte.
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Re: Auffahrunfall (Auto gegen Kopter) auf der A99, weil eine Drohne auf der Fahrbahn stand
Der Zeitpunkt für sowas ist ja denkbar ungünstig. Auch wenn der Pilot eventuell nix dafür konnte.
Hoffen wir mal, das die Wellen nicht noch höher schlagen.
Rudi
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