Es gibt ja schon einige Threads wo de Thematik kritisch erörtert wurde auf das gehe ich nicht mehr ein.
Drohen mit denen Film oder Fotoaufnahmen gemacht werden benötigen einevBewilligung ab einer gewissen Höhe und Geschwindigkeit (79 Joule Regel)
Erst dann fallen sie unter das Luftfahrtgesetz. Werden keine Photos /Filme abgespeichert bzw ist keine Speicherkarte eingelegt hat damit es keine Diskussion gibt dann brauchts auch keine Bewilligung bis 5Kg (normaler Flug ohne Cam oder FPV).
Auszüge aus der offizielle ACG Map Site (Information): https://map.dronespace.at/
Eine Bewilligung durch Austro Control ist erforderlich, wenn das Fluggerät
in einem Umkreis von mehr als 500 m oder
gewerblich/gegen Entgelt oder
nicht zum Zwecke des Fluges selbst
betrieben wird.
Eine Betriebsbewilligung ist daher jedenfalls erforderlich, wenn mit dem Gerät fotografiert oder gefilmt wird, auch wenn es sich dabei um private Aufnahmen handelt.
Habe die Auszüge genannt weil die ACG das gerne im Hintergrund versteckt damit möglichst viele Bewilligungen aufgrund von "Sicherheitsbestimmungen im LFG.." verkauft werden. Die Sicherheitsgründe kann ich aber nicht nachvollziehen da eine Aufnahme auf eine Speicherkarte keine Sachschäden oder Verletzungen bei Absturz verursacht...Wird ein Fluggerät ausschließlich bis in Höhen von max. 30 Meter über Grund betrieben und beim Betrieb eine Bewegungsenergie von 79 Joule nicht überschritten (das entspricht ca. einem Gewicht von 250 Gramm bei einer Betriebshöhe von 30 Metern), sind luftfahrtrechtliche Vorschriften nicht anwendbar. Eine Bewilligung ist für den Betrieb nicht erforderlich.
Übersicht über die entstehenden Joule als Grenzwerte wo auch mit Filmaufnahmen keine Bewilligung erforderlich ist bzw Flugverbot in Städten /bewohnten Gebiet nicht greift da das Modell es nicht unter das LFG fällt:
Bitte trotzdem um Einhaltung von Sicherheitsregeln und Vernunft anderen gegenüber damit es keine Zwischenfälle und schlechte Presse gibt .
Lg Hans