dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich) in Ö

HermannO
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dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich) in Ö

14:03 ,Mo 5. Jun 2017,

Hallo Leute

Werde mir in Asien vermutlich auf Grund des guten Preises die mavic holen. Wenn ich in Ö damit fliegen/filmen will was brauche ich dann?

Haftpflichtvers. Ca 60 euro pro jahr
Austrocontrol plakette ca 200 einmalig

Wann muss ich der austrocontroll dann bescheid geben ob und wo fliegen kann? Ist das zonenabhängig?

Danke leute
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doelle4
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

18:11 ,Mo 5. Jun 2017,

Wennst mir und dem Forum einen gefallen machen willst bestell bitte über diesen Link: http://store.dji.com/de
Grund : Preis bleibt gleich aber wir bekommen Werbeprovision für Forumsbetreib den sie sonst immer einbehehalten
Hier gibts offizielle Infos für den Drohnen Betrieb in Österreich:
https://www.austrocontrol.at/drohnen

Für dich reicht Klasse 1:

Treffende Auszüge hiervon für deinen Fall:
4.2.1.2 Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 (§ 24f Abs. 1 LFG) Unbemannte Luftfahrzeuge der Klasse 1 sind nicht der Landesverteidigung dienende unbemannte Fahrzeuge, die selbständig im Fluge verwendet werden können und in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung zum Piloten 1. auch in einem Umkreis von mehr als 500 m und/oder, 2. gegen Entgelt oder gewerblich oder zu anderen als in § 24c Abs. 1 Z 2 LFG genannten Zwecken betrieben werden.

Sobald ein Gerät daher gegen Entgelt/gewerblich oder nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst betrieben wird (sondern z.B. für Foto-/Filmaufnahmen, auch wenn es sich dabei um private Aufnahmen handelt), ist es als unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1 zu qualifizieren und für den Betrieb eine Bewilligung der ACG erforderlich.


Hinweis:
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1 in Höhen von 150 m über Grund aufwärts oder unter Umständen, unter denen mit einem Überfliegen der Bundesgrenzen gerechnet werden muss, bedarf gemäß § 18 Abs. 1 LVR 2014 einer gesonderten Bewilligung durch die Austro Control GmbH.
Das heisst innerhalb von 500 Metern Abstand und 150 Meter Höhe ist das ganze jederzeit möglich ohne was zu melden , erst darüber brauchts einen gesondere Bewilligung.


Allgemein:

Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen der Klasse 1
Beim Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges im Rahmen der Betriebsbewilligung sind folgende Anforderungen zu beachten:

Der Bewilligungsbescheid ist im Original oder in Kopie beim Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges durch den Piloten mitzuführen und auf Verlangen den Aufsichtsorganen des öffentlichen Sicherheitsdienstes vorzuweisen.
Um eine eindeutige Identifikation des unbemannten Luftfahrzeuges gewährleisten zu können, muss das von der Austro Control GmbH mit der Betriebsbewilligung ausgegebene Datenschild mit dem unbemannten Luftfahrzeug dauernd fest und sichtbar verbunden sein.
Das Ändern des Datenschildes und das Anbringen von Vorrichtungen, mit denen das Datenschild ganz oder teilweise verdeckt oder unlesbar gemacht werden kann, ist nicht zulässig. Vor jedem Betrieb ist das Datenschild auf Lesbarkeit, Beschädigung oder Verlust zu kontrollieren und gegebenenfalls bei der Austro Control GmbH Ersatz anzufordern.
Eine aufrechte Haftpflichtversicherung, die den Anforderungen des § 164 LFG entspricht, ist erforderlich.
Der Betreiber und/oder der Pilot hat sich vor jeder Inbetriebnahme bei einer Vorflugkontrolle über den einwandfreien Zustand des unbemannten Luftfahrzeuges zu vergewissern. Im Zuge dieser Vorflugkontrolle ist auch eine Reichweitenprobe durchzuführen.
Der Pilot darf nicht unter Alkohol-, Medikamenten- oder Drogeneinfluss stehen oder sonstigen Beeinträchtigungen unterliegen.
Die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Start/Landung ist einzuholen.
Der Betrieb des uLFZ ist nur innerhalb der festgelegten Betriebsgrenzen (Masse, Schwerpunkt, Zuladung, Wind, Regen, Temperatur, Sichtbedingungen, Tag/Nacht etc.) zulässig.
Vor Aufnahme des Betriebes sind vom Piloten alle wesentlichen Informationen über die örtlichen Gegebenheiten und die zum Zeitpunkt des Einsatzes des unbemannten Luftfahrzeuges herrschenden meteorologische Bedingungen und Luftraumverhältnisse einzuholen.

Es ist jedenfalls eine solche Flughöhe, Fluggeschwindigkeit und ein Abstand zu Gebäuden einzuhalten, dass es möglich ist im Notfalle zu landen, ohne Personen oder Sachen auf der Erde zu gefährden.
Es hat während des gesamten Fluges ununterbrochen ungehinderte, direkte Sichtverbindung vom Piloten zum unbemannten Luftfahrzeug ohne technische Hilfsmittel zu bestehen. Ausschließlich die direkte ungehinderte Sichtverbindung darf für die Entscheidung über die Flugführung genutzt werden. Das Erkennen der Fluglage muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.
Beim Betrieb des unbemannten Luftfahrzeuges ist auf weiteren Luftverkehr zu achten. Das unbemannte Luftfahrzeug hat anderen Luftfahrzeugen stets auszuweichen, wobei das unbemannte Luftfahrzeug gegenüber allen anderen Luftfahrzeugen Nachrang hat. Bei Annäherung von Luftfahrzeugen ist das unbemannte Luftfahrzeug unverzüglich zu Boden zu bringen. D
Der Betreiber hat die Meldepflichten des § 136 LFG (Vorfallsmeldungen) einzuhalten.


Hier das Kleingedruckte mit allen Kategorien: https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ ... BTH_67.pdf

Gruß Hans
HermannO
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

19:46 ,Mo 5. Jun 2017,

Wow Hallo Doelle!

Vielen Dank für die grandiose und ausführliche Antwort. Das ist ja Wahnsinn.

Ich würde natürlich jetzt über den Link bestellen. Ich kann die Drohne in Vietnam aber in 2 Wochen für 935€ ohne Set und für 1150 mit Set kaufen. Glaube der Preis ist zu gut :(

Aber Anmelden muss ich die drohne bei der Austrocontrol oder?
Sobald ein Gerät daher gegen Entgelt/gewerblich oder nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst betrieben wird (sondern z.B. für Foto-/Filmaufnahmen, auch wenn es sich dabei um private Aufnahmen handelt), ist es als unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1 zu qualifizieren und für den Betrieb eine Bewilligung der ACG erforderlich.

Das ist ja meines ja oder? Dh ich muss es einmalig anmelden oder zahl ich da eine jährliche Gebühr für die Austrocontrol?
Also sobald ich das Bewilligungsschreiben und die Haftpflicht habe darf in alle zonen mit mit 150/500m und Sichtkontakt fliegen/filmen außer halt in Flugverbotszonen oder?

Das wäre ja total genial.

LG und danke im Voraus für deine weitere Hilfe

LG
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doelle4
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

20:03 ,Mo 5. Jun 2017,

Nur für den Flug mit oder ohne FPV Livebild braucht man eine Drohne nicht anmelden (Bewilligung) das ist auch ohne Anmeldung legal.
Wenn du jedoch Videos aufnimmst oder Bilder abspeicherst müsste sie angemeldet werden. Ob du aber Videos während des Fluges aufgenommen hast weist nur du zumal das nicht kontrolliert werden kann. Ich denke du weist nun um was es geht und wie sich die Sache verhält.
Die Bewilligung gilt immer nur für ein Jahr und muss dann wieder neu beantragt werden. Der Prozentsatz die sich das antun ist vermutlich gering.

Alle Zonen darfst du egal mit oder ohne dieser Bewilligung nicht frei befliegen. Durch die Bewilligung darfst du aber zustätzlich Photos und Videos abspeichern aber sonst machts keinen Unterschied.

Generell freie Flächen wählen, keinen dicht besiedelten Ort, keine Anrainer und Nachbar belästigen. Dies ist in der Praxis empfehlenswert.

Hier hast du einen Raster welche Orte du meiden solltest. http://www.drohnenbewilligung.at/?refh= ... ter%20Test
Dieser ist aber nur grob umrissen.
Wie vorher genannt geht es darumm niemand zu gefährden. Weder Hubschrauber, Flugzeuge (oberste Priorität) noch andere die dort wohnen und immer die Privatsphäre des einzelen zu mit etwas Abstand wahren.
Wenn du das einhältst wirds kein problem geben, wenn nicht wird ev jemand das telefonisch der Polizei melden und die kommen dann nachsehen um mit dir drüber zu reden.
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Gruß Hans
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HermannO
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

21:42 ,Mo 5. Jun 2017,

Absolut fantastisch :) danke vielmals lieber Hans!!!!
Super Forum. Ich freue mich!!! und werde bald die ersten Bilder posten (oder auch nicht :D )

/edit

oha ich seh noch hier:
http://www.drohnenbewilligung.at/index.html wenn ich mavic pro eingebe, dass eine Bewilligung erforderlich ist. Das bezieht sich aber nur auf das Schießen von Bildern oder?

Grüße :)
andi_mavic
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

01:06 ,Mo 12. Jun 2017,

Hey,
ich bin neu hier und bestell mir jetzt auch die Mavic,
mal danke schon mal für diesen Beitrag, genau das wollte ich auch fragen. Ein hoch auf die Suchfunktion. :D

Jetzt noch meine Frage zu den Videos/Fotos, natürlich würde ich diese sehr gerne veröffentlichen und mit meinen Freunden auf SozialMedia teilen. Wie geht man hier am besten vor? Einen anonymen Youtube-Account und das Video auf Facebook teilen oder im Video sagen das das Material nicht von mir ist? Hat da wer Erfahrungen und Tipps, oder sollte ich das heikle Thema wieder lieber löschen?

Liebe Grüße :)
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faboaic
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

09:59 ,Mo 12. Jun 2017,

andi_mavic hat geschrieben: oder sollte ich das heikle Thema wieder lieber löschen?
wir sind hier nicht im .de Forum. ;-)
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

12:58 ,Mo 12. Jun 2017,

Wenn du das Video von ner anderen Person hochlädst ists kein Verstoss sofern derjenige keine Einwände hat. Wenn du selbst filmst und hochlädst mit konkreten Angaben (Name des Piloten und wann ) dann legst dem Piloten der keine Lizenz hat ein faules Ei..
Da es nur eine Verwaltungsübertretung ist gibts keine Userdaten von Google bzw YouTube. Dazu müsste es ein Strafrechts oder Finanzdelikt sein damit die nach sehr langem hinauszögern was rausrücken
Gruss Hans

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andi_mavic (21:38 ,Di 13. Jun 2017,)
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

13:56 ,Mo 12. Jun 2017,

faboaic hat geschrieben: wir sind hier nicht im .de Forum. ;-)
ich verstehs leider nicht :D war noch in keinem .de Forum :D

Danke für die Info :)
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DeWe
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

19:14 ,Mo 12. Jun 2017,

ok anders ausgedrückt :
wir haben nichts dagegen auch "heikle" Themen hier anzusprechen und zu diskutieren.
Heikel sehe ich das Thema absolut nicht.
Ich bin der Meinung, das jeder das tun und machen soll, was er beliebt, solange er andere damit nicht stört. Wenn es im Graubereich liegen sollte oder auch darüber: hier ist jeder Erwachsen genug, das er weiß, das er im Zweifelsfall dafür die Folgen selber tragen muss. Nicht mehr und nicht weniger...
Ich denke auch, das hier jeder genug gesunden Menschenverstand besitzt und ihn auch beim fliegen einsetzt. Damit ist doch schon zu 99,9% alles in Ordnung ;)
Gruß Dirk
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faboaic
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

19:25 ,Mo 12. Jun 2017,

andi_mavic hat geschrieben: ich verstehs leider nicht :D war noch in keinem .de Forum :D
es gibt ein Forum, das fast so heißt wie unseres hier...
und dort kassiert man für die kleinste Kleinigkeit sofort eine Verwarnung... gibt da ein richtiges Punktesystem, nur dass man dann keine Waschmaschine bekommt, sondern Schreibeverbot oder gleich den Rauswurf aus dem Forum.
Manch einem würde der Vergleich mit einer Diktatur in den Sinn kommen.
Darf aber jeder sich seine eigene Meinung bilden.

hier im .at Forum überwiegen Hilfsbereitschaft, Gemeinschaft, Familie.

viele Grüße,
Fabian
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

15:07 ,Do 15. Jun 2017,

Hallo alle zusammen, ich verfolge nun achon länger dieses Forum da ich schon seit einer längeren Zeit mir eine mavic kaufen möchte.

Ich habe nur noch einige Bedenken ob es sich überhaupt noch für einen privaten der dies nur ab und an als Hobby macht auszahlt so ein Ding zuzulegen.

Ich lese am Anfang des Threads das man bis 500 Meter Entfernung und maximal 150m ohne Bewilligung fliegen darf. Höher bzw weiter wäre für mich auch uninteressant.

Ich würde halt gerne die Fotos speichern ohne sie zu veröffentlichen sondern nur für den privaten Bereich aber dafür müsste ich jetzt schon knappe 300 Euro plus 60 Euro Versicherung zahlen jährlich. Ob sich das dann noch rentiert ?

Abgesehen davon wie soll das kontrolliert werden wie hoch bzw wie weit ich tatsächlich fliege bzw ob ich Filme mache?

Ich habe letztens die Seite my Road gefunden und muss sagen Top das hier alle möglichen Gesetze aufgeschrieben sind von den unterschiedlichen Ländern.

Aber auch hier zb Kroatien Urlaub würde ich paar Aufnahmen machen (natürlich immer nur wo niemand ist)
Aber hier müsste man wieder eine Bewilligung einholen.

Daher meine Frage an euch ,

Lohnt es sich wirklich noch eine zu kaufen oder sollte man es einfach bleiben lassen um keine Probleme zu bekommen ?

Um ehrlich zu sein der Aufwand für einmal kurz fliegen ist schon sehr enorm und die Frage ist wie viele halten sich daran für jeden start eine Genehmigung einzuholen.

Gerne kann mein Beitrag auch gelöscht werden wenn ich unangenehme Fragen stelle.

Wie gesagt ich mache mir halt so viel Gedanken was wäre wenn..und vielleicht könnte mir hier jemand die Sorgen ein wenig aus den Flügeln nehmen ^^

Ich danke euch recht herzlichst für Antworten :)
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

15:32 ,Do 15. Jun 2017,

Servus p10driver! Wie Hans schon schrieb, kannst Du Dich im 500 Meter Radius bis 150 Meter Höhe frei bewegen- kräht kein Hahn danach. Solltest Du aber in der nähe von vielbefahrenen Straßen oder Wohnsiedlungen unterwegs sein, lege ich Dir eine Modellbau- Haftpflichtversicherung ans Herz. Auch wenn die Mavic als ausgesprochen zuverlässig gilt- es ist auch nur ein Stück Technik das kaputt gehen kann und dann runter kommt. Im Ausland gelten die jeweiligen Vorschriften- also vorher schlau machen ob einem die Hürden (wenn vorhanden) das wert sind oder nicht.
Ich sag´s mal so: es muss schon mit dem Teufel zugehen, dass Du auf freier Fläche Probleme mit den Behörden bekommst. Filmst Du jedoch an viel frequentierten Plätzen, würde ich mich vorher nach den geltenden Gesetzen erkundigen und diese einhalten. ;)
Gruß
Andi
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

15:58 ,Do 15. Jun 2017,

Hallo Andi,

Danke für deine Antwort also wenn ich mich in den Umkreis aufhalte sollte eigentlich nichts sein. Wie gesagt ich habe vor nur landschaftsaufnahmen zu machen wo kein bzw nur wenig Menschen sind.

Hat hier schon mal in Kroatien gefilmt und hat evtl Erfahrung wie das abläuft mit Bewilligung ?

Aja was ich noch wissen wollte. Wie lange dauert der Versand und wie sieht es mit garantie und zoll aus wenn ich über den Link oben bestelle ?

Gruß Martin
Zuletzt geändert von p10driver am 17:13 ,Do 15. Jun 2017,, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

17:12 ,Do 15. Jun 2017,

Abgesehen davon wie soll das kontrolliert werden wie hoch bzw wie weit ich tatsächlich fliege bzw ob ich Filme mache?
Ist nahezu nicht möglich.
Wie schon x fach erwähnt: Probleme bekommst du wenn du Probleme machst.
Probleme mit Video und Photos gibts zumeist wenn man Nachbarn belästigt und ihn z.b. im Garten auf den Sonnenliege postet und der weis das du keine Genehmigung hast. Oder z.b. Videos/Photos machst für ne gewerbliche Website und eine hiesige Flugaufnahmenfirma macht dir Probleme weil du ihnen ins Geschäft pfuscht. Da kanns schon vorkommen..

Zu DJI:
Damit hast direkte DJI Werksgarantie da der Link zu Erzeugerfirma geht.
Support und Reperatur erfolgt poblemlos in den lokalen europäischen DJI Garantiezentren da das Gerät direkt beim Hersteller registriert ist .
Gruß Hans
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

17:34 ,Do 15. Jun 2017,

Super Aufklärung ja das beruhigt mich dann schon um einiges da ich niemanden Filmen will ^^

Ich habe gelesen das es dem Forum gut kommt wenn ich dort bestelle, fallen Zoll an ?

LG
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

18:40 ,Do 15. Jun 2017,

Zoll fällt auf jeden Fall an bei dem Wert wenn er von ausserhalb kommt.
Alternativ ist der Mavic auch bei Amazon zollfrei erhältlich: www.amazon.de/DJI-CP-PT-000498-Mavic-Dr ... ords=mavic
Das Forum finanziert sich eigentlich nur durch Provisionen (z.b. Linkleiste), steigt man damit in die Website ein und kauft in direkter Folge was gibts dafür Provision.
Tippt man Url selber in Browser ein zum Einstieg dann behalten sie das halt und verdienen halt mehr.
Indirekt finazieren die Anbieter so das Forum und jeder hat was davon.

Gruß Hans
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich) in Ö

19:43 ,Do 15. Jun 2017,

Ah ok verstehe, aber für mich eher uninteressant wenn dann Zoll noch dazu kommt :/
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

20:07 ,Do 15. Jun 2017,

p10driver hat geschrieben:Ich habe nur noch einige Bedenken ob es sich überhaupt noch für einen privaten der dies nur ab und an als Hobby macht auszahlt so ein Ding zuzulegen.
es ist ein Hobby.
objektiv auszahlen und wirklich preislich zu rechtfertigen dürften über tausend Euro für ein technisches gerät wohl nicht sein.
aber es ist ein Hobby.
also muss es das nicht.

viele Grüße,
Fabian
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich) in Ö

20:11 ,Do 15. Jun 2017,

Sehr gute Antwort Fabian! Ein Hobby hat nix mit rationalem Geld ausgeben zu tun- Spielgeld für erwachsene Spielkinder und ihr Spielzeug :). Wenn´s kein Spielgeld ist- Finger weg.
Gruß
Andi
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich) in Ö

20:40 ,Do 15. Jun 2017,

Hallo,

unabhängig ob in Asien oder Ö / DE / EU bestellt. Das Teil kostet nicht wenig. Ich kann nun nicht behaupten, dass ich auf den Cent schaue was das Hobby angeht. Aber ab 1000€ überlege ich schon sehr genau ob Anschaffung ja/nein und wofür. Und selbst wenn ich 5k€ jeden Monat nach Hause schleppe, würde ich das abwägen - Kosten/Nutzen.
Ich hätte meine letztre Anschaffung auch in CN tätigen können aber aufgrund der Komplexität des ganzen und auch des Preises wegen habe ich in DE geshoppt. Dann habe ich als Käufer auch alle geltenden EU Rechte auf meiner Seite und im Problemfall einen deutschen Support mit zügigger Reaktion.

Und zum Hobby. Rational ? Mhhh. Ich düse mit dem Ding etwas druch die Luft. Mache für meinen Gebrauch Videos und das war es dann. Ob ich dafür jenseits der 1000€ ausgeben muß ? Klare Antwort in meinem Fall - NEIN. Aber ich habe mir trotzdem für knapp 900€ eine P3P "Super Combo" gekauft. Warum ? Weil ich Spaß an der Sache habe und es nicht weh tat die Summe zu investieren.

Ein Hobby ist ein Hobby. Kein Muss. Es macht Spaß bzw. soll Spaß machen. Ist eine schöne Beschäftigung. Eine Genugtuung wenn es so klappt wie man sich es vorstellt. Man kann sich auf die Schulter klopfen wenn alles geklappt hat und sich von anderen bei YT & Co. bewundern lassen (Scherz).
Und man hat immer was zu tun. Sei es nach einem Crash; das neueste Update der FW steht an.

Fu.... was war eigentlich die Frage und was schreibe ich hier schon wieder ?!

Ach so. Meine Meinung. Hätte ich nicht eine super fliegenden P3P die zwar groß ist und hätte es die Mavic damals schon gegeben, dann wäre jetzt die Mavic hier.

Many Greetz
Baumi
Runter kommen sie immer :shock:
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich)

21:07 ,Do 15. Jun 2017,

faboaic hat geschrieben:
p10driver hat geschrieben:Ich habe nur noch einige Bedenken ob es sich überhaupt noch für einen privaten der dies nur ab und an als Hobby macht auszahlt so ein Ding zuzulegen.
es ist ein Hobby.
objektiv auszahlen und wirklich preislich zu rechtfertigen dürften über tausend Euro für ein technisches gerät wohl nicht sein.
aber es ist ein Hobby.
also muss es das nicht.

viele Grüße,
Fabian
Der Preis ist nicht das Thema, vorallem weil ich mir die ja nur einmal anschaffe, Ist auch nicht meine erster quadrocopter aber wie man hier auch schon lesen konnte kann ein Hobby durch andere User die solche Drohnen verwenden zunichte gemacht werden aufgrund dessen das Gesetze immer strenger werden, auf das wollte ich eigentlich hinaus ob es sich noch auszahlt weil es ja anscheinend immer schlimmer wird. Und wenn ich dann wirklich Schulungen flugschein jährliche Test vielleicht auch noch durchführen muss und dann jedes mal genehmigen damit ich starten darf, wäre das Hobby kein Hobby mehr sondern Arbeit.

Aber wie es scheint dürfte es noch nicht so schlimm sein

LG
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich) in Ö

22:36 ,Do 15. Jun 2017,

Da brauchst Dir keine Sorgen machen- es würde ein kompletter Markt zusammenbrechen, der zig Milliarden an Steuern einspielt. Ist wie bei uns in D mit der Autoindustrie- die bescheißen wo es nur geht aber der Staat hält die Hand drüber. Fahre Du mal privat zur Prüfstelle wenn der Kat kaputt ist....da geht´s wieder heim ohne Pickerl ;-).

Also erfreue Dich an Deiner Anschaffung- ist ein absolut geiles Teil! :D
Gruß
Andi
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich) in Ö

23:56 ,Do 15. Jun 2017,

Aber wie es scheint dürfte es noch nicht so schlimm sein
AT hat eingentlich das eines der reglementiertesten Drohnegesetzte überhaupt und ist trotzdem nahezu das lockerste Land für Modellflug.
Grund: Viele Paragraphen, kompletter Gesetzesmist, keiner blickt durch und keiner kümmert sich drumm oder ist dazu ermnächtigt das zu vollziehen.

Daher gibts nur Probleme wenn wer auf Probleme aus ist in seinem Verhalten ansonsten nicht.

Ich hab da ich nahe einer militärischen Flugverbotszone wohne schon mit Bundesheer, Austrocontrol , Polizei und anderen korresspondiert.
Ergebniss: Keiner ist richtig zuständig oder weis um was es geht.
Auch die zuständigen Strafbehörden wie Bezirkshaupmannschaft und Magistrat sind überfordert und haben keinen Überblick.

Daher wird nur eingeschritten wenn wer wen gefährdet oder komplett gegegen den gesunden Menschenverstand rumfliegt.
Beispiele die ich nun erfinde: Selber Geld verdienen wollen mit Luftaufnahmen und das in Websites einbauen ohne Lizenz, im Grosstadtdschungel andere Leute Angst und Bang machen, über tausenden Köpfen anderer rumschwirren wie z.b. bei einem Konzert oder den Nachbar ärgern.
Auch Flugverkehr und Hubschrauber sind ein ganz wichtige Faktor, da muss er sofort vom Himmel und sei es mit Gas aus für abrupenen Höhensturz.
Hier ein Ereignis dieser Sparte: http://kopterforum.at/drohnen-und-fpv-s ... t2388.html

Im grünen auf weiter Flur mit Vernunft wird es aber jedem egal sein.

Gruß Hans.
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Re: dji mavic pro - Fragen (vor allem rechtlich) in Ö

00:10 ,Fr 16. Jun 2017,

So schaut´s aus- leben und leben lassen. Geh keinem auf den Sack und Du bist auf der sicheren Seite :drinks:
Gruß
Andi

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