Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

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Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

17:26 ,Do 22. Jun 2017,

Ich finde es etwas daneben das hier vor eingier Zeit in Österreich eine Gesetzteslage bei Drohnen geschaffen wurde die weder kontrollierbar noch richtig durchschaubar ist. Weder für Besitzer noch für Kontrollorgane die sich daher damit kaum beschäftigen.

Sowas dient keiner Sicherheit sondern ist reine "Geld aus der Tasche Zieherei".
Dieser Beitrag entstand aus dem Thema: http://kopterforum.at/quadcopter-allgem ... t3797.html
Hier wurde schon einiges angesprochen aber hier mal eine Zusammenfassung von mir:

Urlaubsphotos z.b. Photo vom Berg runter ins Tal mit dem Handy sind für jeden selbstverständlich.
Warum muss man wenn die Cam aber an einer Drohne sitzt die den selben Bildbereich fotografiert aber über 300€ jedes Jahr zahlen fürs Foto /Video ????
Warum muss man diesen Betrag zahlen wenn die Drohne in dieser Sekunde 80 Joule Flugenergie besitzt, mit 78 aber nicht?

Die 250 Gramm Marke gibt es in Österreich gar nicht richtig , dies ist nur ein Schätzwert der sich auch mathematischen 79 Joule ergibt. Diese "Spielzeug Gratis Grenze" ist eher ein Schätzwert der sich ergiebt wenn man dieses Gewicht mit einer unbekannte lahme Fluggeschwindikeit multipliziert das auf maximal 30 Meter Höhe unterwegs ist oder steht.. Jeder Faktor wird mit den anderen multipliziert und dann darf als Ergebniss max 79J rauskommen.

Bedeutet : leichte Drohne mit mittlerer Geschwindigkeit und bis 30 meter Höhe unterwegs hat ev. 79Joule Fallenergie der im Gesetz die Klassen trennt.
Andererseits hat ein weit schwerer Kopter auf halber Höhe eventuell auch die 79 Joule oder wenn er langsam fliegt auch mit mehr Gewicht....
Es kann aber ein leichterer micro Racer der schneller fliegt daher auch in die andere Klasse fallen auch wenn er unter 250 Gramm hat.

Bloss was ist dann anders wenn sie über 79 Joule hat ?: Man muss für Photo und Filmaufnahmen ca 330 Euro pro Jahr für eine Bewilligung zahlen, sonst ist nichts anders.

Die exakten Joule kann wohl nur ein gut gebildeter Physiker ermitteln ob eine Drohne da akutell zum Zeitpunkt der Aufnahme da rein fällt.
Hier zählt die Fallhöhe, horizontale wie auch vertikale Geschwindikeit, Gewicht wie auch der Luftwiderstand beim freien Fall
Schon ein anderer Propellertyp genügt und die 79 Joule Grenze für gratis Filmen ist überschritten.
Drohnen haben ja bekannterweise keine Tempobegrenzer beim Absturz /Sturzflug ausser den Luftwiderstand.

Nun ja: Egal, unendlicher Raum für Einsprüche bei Strafbescheid wenn so unverbindlich /verbindlicher Rechtsmurks veröffentlicht wurde.
Bloss: Zum beeinspruchen müsste man mal in die Lage kommen verurteilt zu werden was aufgrund der Gesetzeslage nicht einfach ist.

Grund: Wer soll das machen wenn zwar im Gesetz Sachen eingenwillig umschrieben werden aber keiner diese in der Praxis exakt umsetzten oder erheben kann.
Wer misst die Flughöhe eines Objektes am Himmel bei schrägen Stand und ermittelt die exakte Entfernung vom Piloten zu Drohen mit der Exaktheit die für eine Beweisführung vonnöten ist?
Wie geht das wenn man eine Drohne sieht aber nicht wo der Pilot ist oder die Drohne später landen sieht aber dann nicht genau weiss wo sie am entferntesten Punkt von ihm am Himmel war und wo der Pilot da war???
Wer weis ob ein Photo auf einem Datenträge dabei gespeichert wurde?
Kann keiner, ebenso wie eine Speicherkarte nicht kontrolliert werden darf auf Verdacht ob ein Video oder Photo geschossen wurde.

Was sagt die Austro Control : Sie ist kaum errreichbar wie ich heute auf allen zuständigenTelefonklappen festellen durfte, auch die Telefonistin war überfordert aufgrund des andrangs wie sie meinte. Austro Control versucht aber soviele Bewilligungen wie möglich zu verkaufen.
Kosten von über 300€ für ein Jahr sind nicht ohne und dann ist sie nach 12 Monaten wieder erloschen und müssen neu beantragt und bezahlt werden.

Dieses Spiel werden wohl nur Anfänger, Fotografen und gewerbliche Firmen mitmachen.
Bei normalen Nutzern werden viele das 2.Jahr draufpfeiffen denn Photos und Videos werden mit der Zeit sowiso langweilig und auch ohne die Bewilligung darf man sowiso auch legal weiterhin fliegen.
Mit der Zeit wird FPV sowiso interessanter , dies ist genauso Bewilligungsfrei möglich.

Als Schweinerei und psychisches Druckmittel finde ich auch das gültige Bewilligungen öffentlich zur Schau gestellt werden um andere auch dazu zu drängen
(Du hast ja auch eine , warum stehst du nicht drauf - Machts du illegales....?)
Stellt euch vor die GIS würde eine Liste öffentlich stellen wer für TV bezahlt und sehen darf und mit Name und TV Typ.....
Da guckt man ja gleich ob Nachbar den man nicht mag da auch auffscheint...
Bei käuflichen Drohnen ist das zumindest nicht von aussenstehenden ersichtlich ob diese benötigt würde :!: .

Siehe: https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ ... n_juni.pdf

Wer die Rechtslage kennt der weiß was ja er darf und was nicht, wie auch das er auch ohne die Abzocksteuer legal fliegen kann und keine trotzdem Kontrolle ohne Anlass fürchten muss :sun_bespectacled:
Offizielle Kostenübersicht der "12 Monate Photo + Videosteuer" - https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ ... PS_013.pdf

Gruß Hans
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

18:27 ,Do 22. Jun 2017,

Halo Hans,
wie wird das gehandhabt wenn man bloß Urlaub in Österreich macht und Paar Fotos und Videos machen möchte?
In USA kostet die Lizenz 15$ für 3Jahre, da konnte ich mir das ohne Weiteres kaufen, auch wenn ich die nicht benutzt habe.
300€ ist mMn. viel zu hoch gegriffen und scheint reinste Abzocke zu sein.
Viele Grüße, Andreas
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

09:26 ,Fr 23. Jun 2017,

Ich würde mal Mail an die Austro Control disbezüglich schreiben und Antwort hier anheften.
Wäre interesannt wie die das sehen. Denke die bestehen auf ihr Lufthoheitsrecht wo es nur nur Jahresbewilligungen gibt.
Bei Jahrespreisen von z.b 39,90 oder so wäre das ok. Aber so ist das ausserhalb der Sinnhaftigkeit zumal sie ja keine Gegenleistung erbringen oder man mehr möglichkeiten beim Flug hat ausser Bildmaterial legal zu speichern.

Gruß Hans
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

15:08 ,So 25. Jun 2017,

Verstehe ich das richtig? Die Gebühr von € 300 für Austro Control ist eigentlich nur für Filmen und Fotografieren zu berappen. Es gibt keinen Gebührenzwang oder Lizenz etc. alleine für das Fliegen? Ich haben eben eine Phantom 4 Pro erworben.
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

16:39 ,So 25. Jun 2017,

So ist es.
Ohne Drohnen Bewilligung hast du sie selben Möglichkeiten bzw rechtlichen Befugnisse wie mit der Standartbewilligung zum genannten Preis.
Willst du mehr Distanz ( mehr als 500 Meter) / Flughöhe (150 Meter) oder besiedeltes Gebiet musst du zusätzlich Einzelgenehmigung beantragen. Diese gilt dann aber nur für den einen einzigen Flug und wird sehr genau geprüft und ev. auch abgelehnt.
Man bezahlt bei einer Jahres Bewilligung rein dafür das man Bildmaterial auf eine Speicherkarte abspeichern darf und für nichts anderes.
Da später durch Datei kopieren oder Onlinestellen kaum mehr erruriert werden kann woher das Bildmaterial stammt bzw ob der Pilot der es aufgenommen hat eine Bewilligung hatte bezahlt man also primär fürs erstmalige Speichern in der Luft auf einem Datenträger.
So sehe ich das und so ists auch zwischen den Zeilen im Gesetz klar definiert.

Gruß Hans
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

17:02 ,So 25. Jun 2017,

Das liest sich natürlich etwas anders bei Austro Control und http://www.drohnenbewilligung.at/ . aber da besteht ja offensichtlich ein gewisses Eigeninteresse :-)
Auf jeden Fall muss ich mir jetzt nicht gleich ins Hemd machen bei meinen ersten Flugversuchen in den nächsten Tagen...
In Kürze werde ich allerdings trotzdem den ganzen Bewilligungsschmarrn samt dazugehöriger Abzocke mitmachen, weil ich die Drohne auch kommerziell nutzen will. Zwar nicht wegen der Behörden, aber vor allem wegen der örtlichen Neid- und Denunziantengesellschaft :-)
Und wenn mal ein Gendarm oder Gemeindeschackl bei mir auftaucht gibt es halt nix besseres als ein schöner Wisch mit einem offiziellen Stempel drauf.
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

17:46 ,So 25. Jun 2017,

drohnenbewilligung.at ist eine private Firma die davon lebt die Sache zu verhökern mit Provision.
Auch bei austrocontrol hate Freude an Einahmen aber bei genauen lesen ists deklariert im Kleintext damit es kaum wer mitbekommt.
Innerorts ist generell das Fliegen verboten ob mit oder ohne und ausserhalb am Acker wirds keinen interssieren.

Gruß Hans

Auszug von Austro Control Site, Klasse 1 bis 5Kg:
https://www.austrocontrol.at/luftfahrtb ... mannte_lfz
.. wenn die Drohne gewerblich oder nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst sondern z. B für Foto-/Filmaufnahmen betrieben wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen gewerblich oder privat erstellt werden oder ob die Aufnahmen an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Für den Betrieb dieser Geräte ist eine Bewilligung von Austro Control erforderlich.

Zu beachten ist, dass zu jedem Zeitpunkt eine direkte Sichtverbindung (ohne technische Hilfsmittel) zum Piloten bestehen muss und eine Höhe von maximal 150m erlaubt ist. Der Betrieb mittels Videobrille („first person view“ – FPV) ist daher nur zulässig, wenn ein zusätzlicher Beobachter hinzugezogen wird, der in die Steuerung jederzeit eingreifen kann und als verantwortlicher Pilot gilt.

Der Betreiber erhält nach technischer und betrieblicher Prüfung eine Betriebsbewilligung (Bescheid). Austro Control führt eine Liste über die unbemannten Luftfahrzeuge der Klasse 1.

Hier eine alternative Site die mehr Interesse hat das objektiv und verständlich zu erklären: https://futurezone.at/digital-life/droh ... 63.784.355
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

13:32 ,So 13. Aug 2017,

Hallo, wir wissen, dass Österreich hier in der Gesetzgebung sehr streng ist. Um den Weg ein wenig abzukürzen, haben wir ein kleines Video als Anleitung zur Drohnenbewilligung bei der Austro Control gemacht. Als Beispiel haben wir die Drohnen Bewilligung eines DJI Mavic Quadrocopters hergenommen.
Gängige (aber zum Glück vermeidbare!) Fehler beim Austro Control Bewilligungsantrag findet Ihr hier:


Grüsse aus Tirol,
euer AIR&MORE Team.



Anmerkung durch Admin: Getarnte gewerbliche Werbeeinträge von Firmen sind generell im Forum nicht erwünscht. Daher wurde der Beitrag gekürzt aufs wesentliche.
Normalerweise erfolgt bei reiner Kommerz Firmen Werbung eine Löschung des Beitrags . Aus informativen Gründen habe ich den wesentlichen Teil belassen.
Zuletzt geändert von airandmore am 16:34 ,So 13. Aug 2017,, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

16:26 ,So 13. Aug 2017,

Hier eine download Variante eines Bewilligungsantrages direkt bei der Austro Control: https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ ... 102267.pdf

Ich verstehe weiterhin nicht warum man bei einer Bewilligung etliche Nachweise beibringen muss über die Betriebssicherheit. Sobald jedoch mit dem selben Modell nur FPV ohne Aufnahme geflogen wird ist keine Bewilligung mehr notwendig ist und auch keine Betriebssicherheitsnachweise.
Ohne Photo /Videoaufnahme ist die selbe Drohnen gesetzlich nach § 24c Abs. 1 LFG Bewilligungsfrei wenn also nur zum Spaß geflogen wird.

Siehe: https://www.austrocontrol.at/jart/prj3/ ... BTH_67.pdf
Dies ist in Punkt 4.2.1.2 festgehalten:

Code: Alles auswählen

4.2.1.2: Sobald ein Gerät daher gegen Entgelt/gewerblich oder nicht ausschließlich zum Zwecke des
Fluges selbst betrieben wird (sondern z.B. für Foto-/Filmaufnahmen, auch wenn es sich
dabei um private Aufnahmen handelt), ist es als unbemanntes Luftfahrzeug der Klasse 1 zu
qualifizieren und für den Betrieb eine Bewilligung der ACG erforderlich

Gruß Hans
hannesM
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

21:15 ,So 27. Aug 2017,

Also Hand aufs Herz: Ihr fliegt also ohne Bewilligung?

Ich stehe kurz vor dem Kauf einer Mavic, aber 600 Euro für die Bewilligung für 3 Jahre für ein paar Bilder und Videos ist heftig.

LG,
Hannes
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

22:25 ,So 27. Aug 2017,

Wer Videos und Photos macht braucht von Gesetz aus in AT eine Bewilligung das ist die Lage.
Ich denke nicht das einer schreiben wird ich bräuchte eine hab aber keine. Wer postet z.b auf Facebook das er selbst gestern mit 150 km/h auf einer 100 km/h Straße gefahren ist damit es jeder weis, nur ein Schwachkopf...
Ich mache meine Videos in der Regel mit meiner Dobby Zerotech 4K da diese mit 193 Gramm generell aus Spielzeug eingestuft wird. Auch ist sie praktischer für unterwegs.
Mit dem Rest fliege ich entweder nur so zum Spaß (ohne Cam) oder FPV da dies auch bewilligungsfrei ist.

Gruß Hans
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

23:06 ,Fr 29. Sep 2017,

Hallo,

Jeder kennt ja die Regel bzw sollte diese so kennen: also mal zwei Zitate
Für kommerzielle Zwecke oder Flüge, die über besiedelten Gebieten stattfinden sollen, ist eine Bewilligung der Austro Control erforderlich. Ebenso muss eine Bewilligung eingeholt werden, wenn man vorhat, mit einer Drohne Luftaufnahmen zu machen. "Beim reinen Modelflug ist der Pilot ausschließlich damit beschäftigt, das Fluggerät zu fliegen. Wenn in der Luft auch Fotos gemacht werden, muss der Nutzer zwei Sachen gleichzeitig machen", erklärt Pohanka, "daher ist jeder Flug, bei dem Luftaufnahmen gemacht werden bewilligungspflichtig."
Multicopterflüge, die zum Zwecke des Fluges selbst über unbebauten und unbesiedelten Gebieten durchgeführt werden, sind mit herkömmlichen Modellflug zu vergleichen und daher in der Regel bewilligungsfrei.
tja in der Regel aber nur...

Was da ausschlaggeben ist ist die Passage in der Gesetzesgebung beim Modellfluggesetz "nur zum Zwecke des Fluges", und ob privat oder gewerblich ist egal...
denn dann fällt der Copter unter das Modellfluggesetz und der Copter ist ein Flugmodell und somit bewilligungsfrei in der Gewichtsklasse...
Wenn man nun aber Fotos macht wird aus dem Flugmodell ein unbemanntes Luftfahrzeug also UAV Klasse I und ist bewilligungspflichtig und müsste bei der Austro Control bewilligt werden... also fliege ich nur das Modell, oder fliege ich um zu Fotografieren.
Im Modellflug ist der FPV dort weit verbreitet und man flog schon bevor die Drohnen populär wurden... Ich fliege seit langem schon verschiedene Modelle und hatte bislang keine Probleme wenn ich mit FPV flog und Aufnahmen vom Flug für mich machte und ich mich an die Regeln des Modellflugs hielt... freies Gelände etc. Da wird es im Grunde niemanden interessieren ob man Aufnahmen macht oder nur mit seinem Copter herumfliegt ...
Da aber viele mit ihren Drohnen dort fliegen wo sie eigentlich nicht dürfen , geschlossene Ortschaften , Städte , Flugverbotszonen , Veranstaltungen und oft auch über den zickigen Nachbarn der sich wegen allem belästigt fühlt, ist der Name Drohne in aller Munde und hat einen gewissen Beigeschmack, und wird in den Medien auch hochgeschaukelt ... Warum heißt es Bewilligen sie ihre Drohne und nicht Bewilligen sie ihr Flugmodell...

Aber es gibt vielleicht unter gewissen Umständen ein gewisses Schlupfloch bzw Argumentation, wenn man sich vor Gericht wegen Aufnahmen mit einer unbewilligten Drohne mal verantworten muss...Es kommt sehr darauf an wo man flog und was auf den Aufnahme zu sehen ist, was für ein Motiv man hatte und aufnahm oder ob es eine Aufnahme vom FPV-Flug ansich war.Es ist niergends eindeutig verboten Luftaufnahmen zu machen oder Aufzeichnungen be einem Flug zu machen.Sei es als Passagier im Flugzeug etc. Also wenn man dem Richter klar machen kann , dass man Ansich nur aus gründen des FPV Fluges mit weiteren Modellflugbegeisterte dort flog, also mal nur zum Zweck des Fluges und im Rahmen des Modellsports, und nicht um ein Motiv zu fotografieren , hat man schon die Schlinge um den Hals etwas gelockert...

Also...
Was ist wenn über den externen FPV Empfänger ein Dritter der den Flug ja mitverfolgen kann und darf damit Aufnahmen macht. Auch besteht die Möglichkeit die Funkfrequenz zu sharen und die Fatshark Videobrille hat eigene Aufnahmemöglichkeiten.Auch kann jemand anderer als der Pilot den Auslöser drücken und einen SChnappschuss machen...

Zum Verständnis 4 Modellflugbegeisterte , der Pilot fliegt mit FPV Brille im freien Gelände ein anderer Spottet und der Dritte hat den externen Empfänger und startet Viedeoaufnahmen oder drückt den Auslöser in einem guten Moment. Der vierte der mit seiner eigenen Fatshark Brille den Flug , über die geteilte Frequenz mitverfolgt kann auch für sich Aufnahmen auf der SD Karte speichern.... Es wurde alles eingehalten, Also Pilot flog nur zum Zweck des Fluges selbst und aus reinem Spaß am Fliegen mit einer FPV Brille, er hatte einen Spotter für direkten Sichtkontakt und von Dritte wurden diverse Aufnahmen gemacht. Ich glaub da greift sich der Richter an den Kopf, ob da eine Bewilligung nötig ist, bzw wer sie eigentlich braucht wenn muss es eigentlich der sein der Aufnahmen gemacht hat, aber da flog keiner , der Pilot flog nach den Modellflugregeln und aus spaß am Fliegen... Wär echt interessant wie der Richter entscheiden würde ... denn er muß sich ja an die Gesetze halten und entsprechend urteilen, er kann aber niemanden abstrafen der kein vergehen gemacht hat ... Jedenfalls ist die Gesetzesgebung hier der Technik hinterher und Lückenhaft.

Mein Ansatz ist, ich fliege ein Modell im FPV Flug ,um mein Fluggerät zu steuern und die Landschaft aus der Vogelperspektive dabei zu sehen,und nicht , um ein spezielles Motiv zu fotografieren oder aufzunehmen... die Aufnahmen sind eine Erinnerung und um den Flug eventuell nochmal zu erleben der sonst ja verloren gehen würde ...
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

00:58 ,Sa 30. Sep 2017,

... vom Lerneffekt, nach der Analyse des eigenen Fluges; einmal ganz abgesehen ;)
(ist beim Fußball, F1 und anderen Sportarten ja auch ganz und Gäbe)
Gruß Dirk
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

09:59 ,Sa 30. Sep 2017,

Da offensichtlich noch keine höchstrichterliche Urteile gesprochen wurden, ist das alles reine Spekulation, wie man vor dem Richter argumentieren könnte.
Ich möchte jedenfalls nicht gegen die Autro-Control in den Ring steigen. Das ist teuer und langwierig. Das kann sich evtl. nur ein Rechtsanwalt leisten der es wissen möchte.
Es gilt wie immer der Spruch: Recht haben und recht bekommen sind immer zweierlei Dinge. Jeder muss selbst wissen wie er/sie mit der Situation umgeht aber nehmt es nicht auf die leichte Schulter. Das kann sehr schnell sehr teuer werden.
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

11:48 ,Sa 30. Sep 2017,

Einen Richter geht das ganze auch nichts an und er wird sowas nie auf den Tisch bekommen solange keine Verletzung entstanden ist

Drohnenflug und dessen Vollzug ist rein Verwaltungssache und wird von den Bezirkhauptmannschaft bzw Magistraten von Strafreferenten erledigt die "nomale Beamte" sind , genauso wie diese Geschwindigkeitsüberschreitungen mit PKW oder Ruhestörungen bearbeiten..
Mit der Austro Control hat man daher auch nichts direkt zu tun, sondern nur mit den bekannten Strafreferenten in gewohnten Ablauf.

Gruß Hans
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

13:04 ,Sa 30. Sep 2017,

"Multicopterflüge, die zum Zwecke des Fluges selbst über unbebauten und unbesiedelten Gebieten durchgeführt werden, sind mit herkömmlichen Modellflug zu vergleichen und daher in der Regel bewilligungsfrei."

=> das ist nicht nur mit "herkömmlichen Modellflug zu vergleichen" sondern es ist lt.LFG §24 c ein Flugmodell und nicht nur "in der Regel bewilligungsfrei" sondern bis 25kg faktisch bewilligungsfrei. Einzige Voraussetzung ist, dass die Regeln im § 24 c eingehalten werden. Die ACT hat damit nichts zu tun, die zuständige Behörde ist der OeAC. Und entsprechend sind auch genaugenommen die von der ACT für uLFZ definierten Einsatzgebiete nicht zutreffend.

Wo sind dieses "Zitate" eigentlich her? Quellenangaben wären hilfreich zum Quercheck. Jedenfalls ist die "Begründung" von "Pohanka" eher unglücklich formuliert Trotzdem, es steht nur einmal im Gesetz und die ACT ist die zuständige Behörde die das Gesetz auslegt: der Unterschied zwischen Flugmodell und uLFZ ist die Definition "zum Zwecke des Fluges selbst". Warum? Das ist die Abgrenzung zwischen Hobby und dem Rest. Die zuständige Behörde sag' ich mal salopp, hat das eben so ausgelegt, dass Flugaufnahmen nicht mehr zu "Zwecke des Fluges" sind, was ja genau genommen auch stimmt. Man fliegt für die Aufnahmen, ganz egal was der Zweck der Aufnahme ist (z.B. Analyse des Fluges) oder ob es kommerziell oder nicht kommerziell ist. Wir können eine parlamentarische Anfrage stellen und das ganze natürlich hinterfragen. Ich wäre dabei weil auch ich meine, dass das Gesetz der Technologie weit hinterherhinkt, aber so ist es im Moment. Sein wir froh, dass auf FPV entsprechend reagiert wurde, sonst müssten wir uns mit Klasse 2 Drohnen befassen. Ganz spannend ist die Frage, was passiert, wenn der Videostream mitgeschnitten wird? Vielleicht nichtmal von einem selbst? Macht dann jemand anderer das Spielzeug zum uLFZ und so den FPV Piloten(unwissentlich) zum Straftäter eines unregistrierten uLFZ? ;-)

Warum eine Registrierung 330 Euro kostet ist nicht so abwegig, wenn ich Coache sind damit 1,5h Arbeitszeit abgedeckt. Was allerdings nicht im Gesetz steht ist die Befristiung auf 1 Jahr mit Verlängerungsmöglichkeit auf weitere drei Jahre. Auf der andere Seite schreitet die Technologie dermassen schnell voran auf dem Gebiet, dass meine seit 1.9. bewilligte Drohne bereits jetzt "veraltet" ist und ich z.B. einen besseren FC nachreichen werde.

Den Begriff "Schlupflöcher" mag ich persönlich gar nicht, denn Löcher werden gestopft. Sein wir froh, dass es die recht klare Unterscheidung zwischen dem Spielzeug, Flugmodell und uLFZ gibt. Ich zumindest weiss jetzt, wann ich wo unter welchen Bedingungen womit fliegen darf und kann jedem der mich anpöbelt auf die jeweiligen Gesetzestexte verweisen.
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

19:04 ,Sa 30. Sep 2017,

Ganz spannend ist die Frage, was passiert, wenn der Videostream mitgeschnitten wird? Vielleicht nichtmal von einem selbst?
Darann ist gar nichts spannend, macht es der Pilot dann ist es wie eine Kamera Luftaufnahme und Bewilligungspflichtig. Macht es wer anderes ohne Wissen des Piloten fällt es nicht darunter da der Pilot ja nur zum Zwecke des Fluges selbst unterwegs war und nicht vorhatte etwas aufzunehmen bzw davon wusste.

Die ganze Paragraphenzerplückerei die hier betrieben wird kommt in der Praxis so nicht vor.
Wer ist geflogen mit was und was sagt der Anzeiger ? Wo und wer war Zeuge, wie ist die Beweislast ? Zack fertig.

Im Zweifel für den Angeklagten so ist die Judikatur, jedoch kümmert das die Verwaltungsbehörden oft nicht.

Daher mal testweise Strafbescheid raus.. wird bezahlt ists gut.
Wird aber Einspruch erhoben dann bearbeitet es die nächste Instanz und geht ihn nix mehr an, und wieder ist Arbeit vom Tisch.
Kann gut ausgehen obwohl man Mist baute, kann schlecht ausgehen obwohl man im Recht ist.

So läuft es in Echt.. Müsstet ihr doch schon von Verkehrsdelikten wissen.
Daher am besten nirgendwo anecken damit man gar nicht in die Lage kommt hier aufällig zu werden.

Gruß Hans
Kaiser-FPV
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

19:35 ,Sa 30. Sep 2017,

doelle4 hat geschrieben:Einen Richter geht das ganze auch nichts an und er wird sowas nie auf den Tisch bekommen solange keine Verletzung entstanden ist

Drohnenflug und dessen Vollzug ist rein Verwaltungssache und wird von den Bezirkhauptmannschaft bzw Magistraten von Strafreferenten erledigt die "nomale Beamte" sind , genauso wie diese Geschwindigkeitsüberschreitungen mit PKW oder Ruhestörungen bearbeiten..
Mit der Austro Control hat man daher auch nichts direkt zu tun, sondern nur mit den bekannten Strafreferenten in gewohnten Ablauf.

Gruß Hans
Na dann steigt man halt mit dem Strafreferenten in den Ring. Ist das dann besser? :roll:
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

19:41 ,Sa 30. Sep 2017,

Hallo,

Ich betreibe als Nebenhobby den Modellsport schon seit Jahrzehnten. Bin aber seit langem nicht mehr in einem Modellsportverein. Ehrlich gesagt habe ich mich damit früher nie wirklich befasst und war eigentlich nie ein Thema , wenn man Aufnahmen nebenher machte, bis eben die "Kameradrohnen" populär wurden, und überall geflogen und eben fotografiert wurde.
Ich glaube es ist ein Versuch das Drohnenfliegen mit Bewilligungen auch etwas zu kontrollieren und zu verunsichern.
Mir gehts darum das die Definition nur zum Zweck des Fluges, im Grunde wenn man vom Flug , von den Manövern beim FPV Flug selbst Aufnahmen macht eben noch gegeben sein müsste. Anders wenn ich ein Objekt, zB ein Kirchturm oder Sehenswürdigkeit "fotografiere"... aber das ist im Modellsport eigentlich nicht Möglich.

Übrigens die Zitate stammen von
Drohnen-Fotografie

wenn man sich den Gesetzestext §24c §24cdurchließt was ein Flugmodell ausmacht ist da nur die Textpassage
ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst,betrieben werden.
Die Auslegung nur zum Zweck des Fluges ist, wenn man eben keine Fotografie wie ein Fotograf betreibt nach meiner Ansicht etwas wackelig.
Vorallem wenn man Aufnahmen vom Flug macht und nicht gerade ein Motiv hat.
Wie erwähnt ist es mit der Technik möglich das Dritte Aufnahmen machen und der Pilot selbst nur das Modell fliegt, wie etwa wenn man aus dem Flugzeug ein Foto macht... Für Luftaufnahmen von der freien Landschaft, oder von einem FPV-Flug ein Mitschnitt , verstößt im Grunde noch nicht wirklich zum Zweck des Fluges selbst. Außerdem stellt dies in der freien Landschaft, wo man den Modellflug normalerweise ausübt, kein zusätzliche Gefährdung dar , die in irgendeiner Weise geahndet oder streng kontrolliert wird, bzw gar hoch bestraft wird. Mir ist noch kein Fall bekannt wo jemand der in der freien Landschaft flog, abgestraft wurde.Dort Interessiert es auch keinen. Für mich ist eine Bewilligung unnötig, da ich nicht woanders fliege und ich für ein besiedeltes gebiet ja auch keine Bewilligung bekomme...

Wenn ich wirklich mal deswegen belang werde , was ich nicht glaube, mache ich wie bei Strafverfügungen im Straßenverkehr einen Einspruch, wo ich der Meinung bin kein Vergehen begangen zu haben.Jedenfalls hatte ich da einen Erfolg. Ich schildere wozu die Aufnahmen gemacht wurden und ich nicht im wirklichen Sinne gezielt ein Motiv Fotografieren wollte.

Jedenfalls für mich ist das Aufzeihnen des Fluges das eigentliche Motiv und dient in einer weise den Flug nochmal zu studieren und zu erleben, egal ob ich mal Rotoren sehe oder mit dem Modellflugzeug einen Looping mache und alles wackelig oder auf dem Kopf steht. Es ist ein Gefühl von Freiheit, wie ein Vogel alles von oben zu sehen. Weiters sind für mich die Aufnahmen rein privat, und sie werden nicht im INternet veröffentlicht... also rein privat und unetgeltlich. Ich bin kein Hobbyfotograf oder Fotograf der Bilder veröffentlichen will oder verkauft. Wenn man das macht , ist eine Bewilligung unumgänglich und hat auch nicht wirklich was mit Modellflug zu tun.
Zuletzt geändert von Feelfree am 19:54 ,Sa 30. Sep 2017,, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

19:53 ,Sa 30. Sep 2017,

Der Zweck einer Aufnahme ist egal. Und wenn nur Nebel am Bild ist. Wer bewusst Bildmaterial speichert der unterliegt einer Bewilligungspflicht.

@Kaiser Fpv : Richter gehen mehr ins Detail wie auch die Berufungsinstanzen und Kosten gänzlich anders sind. Ohne Anwalt geht da gar nichts.
Ist erheblicher Unterschied. Cobra Antiterrorkommando ist ja auch nicht für Falachparker zuständig.

Gruss Hans

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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

20:30 ,Sa 30. Sep 2017,

Danke für das Zitat bzw. dem Link zum Artikel. https://futurezone.at/digital-life/droh ... 63.784.355
Auch in dem Artikel stehen leider einige Unwahrheit drinnen, bzw. Halbwahrheit wie z.B. die berühmte 250g Grenze für Spielzeug. ;-)

Jedenfalls, wenn jemand Unterstützung braucht bei der Bewilligung, ich helf' gern.
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

20:43 ,Sa 30. Sep 2017,

Doelle4,
Gebe dir schon recht aber es geht ja darum wie die Gesetzespassage interpretiert wird und von den Behörden Umgesetz wird.
Aber die Gesetzesformulierung ist eben mit nur zum Zweck des Fluges schon etwas unglücklich formuliert um Missbrauch zu vermeiden.
FPV ist deswegen ja auch erlaubt weil es zum fliegen genutz wird und zum Zweck des Fluges eigentlich dient. Ein speichern dieser FPV-Aufnahmen vom Flug selbst der ja nur zum Zweck des Fluges gamcht wurde, also nicht um den Kirchturm zu fotografieren, stellt eigentlich auch kein Regelverstoß dar, da es nicht untersagt ist ...
Aber im Grunde wenn man nur fliegt um und wie du sagt "bewusst" Bildmaterial von einem Motiv zu erstellen ist es nicht zum Zwecke des Fluges
Und Gesetze werden im Grunde von Richtern dann sehr genau genommen... Und wenn man ihm glaubhaft machen kann das man kein bewusstes Foto-Motiv hatte und die Bilder der Hans Huber mit dem Empfänger nebenher machte ...

Aber es ist besser man fliegt gleich unter dem Radar und kommt gar nicht auf den Schirm von Austrocontrol...
Einfach dort fliegen wo man darf und es keinen stört und die heimlich gemachten Bilder auf der SD Karte schnell nach der Landung einstecken für sich behalten.
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

22:41 ,Sa 30. Sep 2017,

Jede abgespeichterte Aufnahme erfordert eine Bewilligung, ohne Ausnahme..
Wirrwar den man daherredet (und unglaubwürdig ist) wird gegen einen ausgelegt. Etwas Schönzureden ist meist nachteilig denn damit man zu wirklich geflogen zun sein und Aufnahmen gemacht zu haben.
Gebe dir schon recht aber es geht ja darum wie die Gesetzespassage interpretiert wird und von den Behörden Umgesetz wird.
Je nach Beamten, Lust und Laune. Darum egal was man selbst analysiert: Bearbeitet das der gutmütige Beamte A der damit nie was zu tun hat wirds ev. eingestellt, macht das Beamter B der gereizt ist weil Frau sich scheiden lassen will und Frust hat wird es anderers Ergebniss sein.
Einspruch kann jeder einlegen der damit nicht einverstanden ist darum muss man sich nicht auf jeden Aspekt eingehen in einem Strafbescheid.
Aber es ist besser man fliegt gleich unter dem Radar und kommt gar nicht auf den Schirm von Austrocontrol.
Das macht man immer den Drohnen können am Radar nicht erkannt werden da sie oft zu klein sind (abstand zu Radarstation) und generell zu tief fliegen um erkannt zu werden.
Daher wünscht man sicht auch verpflichtende Peilsender an Drohnen.
Die Austro Control ist ausserdem keine Strafverfolgungsbehörde.
http://flugchecker.com/de/drohnenradar/
https://www.morgenpost.de/wirtschaft/ar ... htbar.html

Wer Probleme bekommt der hat meist jemand provuziert und die Vernunft bzw. mehrere Sachen ausser Acht gelasssen.
Und Gesetze werden im Grunde von Richtern dann sehr genau genommen..

Ja aber es bearbeitet wie schon erwähnt kein Richter oder Gericht mit Anwälten und Anhörungen diese Sache sondern ein Beamter mit Kaffehäferl am PC zwischendurch.
Sorry, aber es ist wie es ist. Wer Ärger sucht wird welchen finden, wer sich vernünftig verhält nach dem kräht dauerhaft kein Hahn.

Aber es ist kein Beamter interessiert jemanden ohne besonderen Grund Probleme zu bereiten, aber wenn etwas auf den Tisch kommt muss es einfach auf die schnelle bearbeitet werden da noch viel anderes anliegt. Diese sind meist überlastet und haben wichtigeres zu tun in der wenigen Zeit.

Gruß Hans
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

09:44 ,So 1. Okt 2017,

Unterm Radar war Wortspiel und so gemeint das man nicht auffallen sollte und dort fliegt wo sich niemand belästigt fühlt.

Mich würde interessieren ob beim FPV Racing in Spielberg die alle registriert sind. Da werde sicher bewusst Aufzeichnungen von FPV gemacht und auch der breiten Öffentlichkeit gezeigt das ja nicht grad dem Zweck des Fluges dient, also nicht privat sind und wenn man Preise erhält ist das ja genau genommen nicht unentgeltlich mehr .... Aber es heißt doch es gibt meist keine Regeln ohne Ausnahme, bzw haben die Veranstalter sich eine Ausnahmeregelung erkauft ...

Was ich nur gefunden hab, sind in der Zivielrn Luftfahrt Gesetz Paragraph 2 Absatz 4, wenn man Film und Fotoaufnahmen macht das dies Arbeitsflüge sind , aber das Gesetz gilt ja für Luftfahrzeuge ...
Ok mit einer 79J Spielzeug ist es dann nicht ein Arbeitsflug wenn ein Hobbyfotograf Fotos bei einer Hochzeit macht bzw gar was dafür spendiert bekommt.
Warum wird nicht wie aus einem Flugmodell bei einem sogenannten Arbeitsflüge ein Spielzeug zu einem Unbemanntes Flugfahrzeug das bewilligt werden muss...

Für mich sind gezielte Foto und Filmaufnahmen die ggf gepostet werden irgendwie was anderes als und ein privater Mitschnitt aus einem FPV Flug, also ohne bewusstes Fotomotiv nur der Mitschnitt selbst, aber die Gesetzesumsetzung macht da aber keinen Unterschied wie man sieht. Naja bin jetzt auch nach Jahrzenten erst draufgekommen das ich es nicht ganz richtig machte und mir aber viel Geld gespart hab.Naje wenn ich nun mal ein Bußgeld trotz meiner Argumentation berappen muß, ist es bestimmt wieder billiger , wenns dann wieder so lang dauert... :D
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

11:03 ,So 1. Okt 2017,

Mich würde interessieren ob beim FPV Racing in Spielberg die alle registriert sind.
Mich nicht, möchts gar nicht wissen, ´genauso wieviel TV Schwarzseher es gibt... Wo kein Kläger da kein Richter.
Naje wenn ich nun mal ein Bußgeld trotz meiner Argumentation berappen muß

Wird so kommen, ist aber nicht einfach denn du musst auch vorher jemand nen Grund liefern für ne Anzeige.

Z.B mehrmals den Nachbarn oder sonst wen damit durchs Fenster gucken oder sonst belästigen auch wenn er protestiert.
Mit ihm dann rechthaberisch und unhöflich streiten statt das zu einzusehen das man soetwas nicht macht und dann wenn die Polizei kommt auch noch weiter rumfliegen und dann bei dir landen damit das auch festgehalten ist da es dein Racer war.
Gibtst du dann noch offiziell die Auskunft "Ich bin ja nur zum Zwecke des Fluges selbst unterwegs und mache auch nur Funktions Aufnahmen aus gleichen Grund damit ich nach Absturz das Modell wieder finde dann ist´s soweit. Dann hat man endlich alle Punkte der Dummheiten erfüllt und verdient einen Strafbescheid.

Gruß Hans

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