Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

17:23 ,Do 12. Okt 2017,

Bei Veranstaltungen holt sich der Veranstalter eine Ausnahmegenehmigung sonst wird es unschön. Allein das Fliegen in der Nähe von Menschen, man will ja die Zuschauer, wäre ein Widerspruch zu den bestehenden Gesetzen. ;-)

Grundsätzlich zu der Diskussion, die Austro Control ist die ausführende Behörde und wir haben uns nicht nur an das Gesetz selbst, sondern auch an die Gesetzesauslegung der zuständigen Behörde zu halten. Die ACG darf dabei nur nicht gegen das Gesetz agieren, das Gesetz auslegen darf sie, „muss“ sie. Das Gesetz zu unkonkret in manchen Dingen. Was heisst z.B. „keine Menschen gefährden“? „50m Abstand halten“ ist da schon ganz klar.

Warum ist eine für die Luftsicherheit verantwortliche Behörde für Aufnahmen und nicht z.B. eine für den Datenschutz verantwortliche? Wer hat die Antwort? ;-)
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doelle4
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

18:37 ,Do 12. Okt 2017,

Warum ist eine für die Luftsicherheit verantwortliche Behörde für Aufnahmen und nicht z.B. eine für den Datenschutz verantwortliche? Wer hat die Antwort? ;-)
Weil es nur eine Behörde unter vielen ist. Jede regelt nur den jeweiligen Teilbereich, lückenlos zusammenspielen tut in Österreich (und auch andereswo) nichts.

Die Austro Control ist für Bestimmungen im Luftrecht zuständig und hat als Teilbereich (und zum Geldeinehmen) auch die Photo/Video für Modellflug/Drohnen dazu erhalten.
Ist aber nur ein Teilbereich da Video und Photoaufnahmen generell unabhängig im Datenschutzgesetz verankert sind und daher diese Grundregeln daher auch im Drohnenbereich gelten der verwaltungsmäßig (Bewilligungen) an die Austro Control abgereten wurde.

Siehe Datenschutzbehörde: https://www.dsb.gv.at/fragen-und-antwor ... hen_Grund_
das Gesetz auslegen darf sie
Die Austro Control legt auch keine Gesetze aus, diese sind von Politiker beschlossen worden und gelten 1:1 ob es der Austro Control passt oder nicht, in welchen Ausmass dann ein Verstoß zutrifft entscheiden wieder die normalen Verwaltungs Strafbehörden.
Daher gibts auch auf deren Website einige "Beschreibungen" die den Eindruck erwecken jeder bräuchte eine Bewilligung, erst im versteckten Bereich und im Kleingedruckten werden die Ausnahmen kurz aufgelistet.

Der Austro Control obliegt also die Verwaltung, die Kontrolle dieser Regeln (Kontrolle) obliegt der Exekutive, der Vollzug und Entscheidungen wiederum den Bezirksbehörden /Magistraten.
Das ist ein grundlegenedes demokratisches Prinzip: Der der Gesetze beschliesst darf sie nicht vollziehen = Legislative braucht Exekutive
https://de.wikipedia.org/wiki/Legislative

Daher wie schon erwähnt: Die Summe machts wer und weswegen bestraft wird und nicht die trockenen Paragraphen.
Es gibt auch noch andere Gesetzte wo es egal ist ob einen eine Bewilligung hat oder nicht.

Der Überflug fremder Grundstücke in z.b. 50-100 Meter Höhe ist generell gestattet (augrund von Luftrecht und Datenschutzkommission), macht man es aber öfter in 15-20 Meter kann eine Besitzstörungsklage oder Unterlassungklage eingebracht werden.
Wie das ganze wiederum bewiesen damit ein Schuldspruch erfolgt und ob die "Beweise" wiederum ausreichen ist wieder die andere Sache wie immer..
Reichen sie nicht hat der Kläger die Verfahrenskosten zu tragen.

Gruß Hans
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

21:10 ,Do 12. Okt 2017,

Was mich noch interessiert,

250g stehen ja nicht im Gesetz, wer hat diese festgelegt.
die 250g für Spielzeug sind ja anscheinend die Potentielle Energie die 250g in 30m Höhe haben, die dann beim freien Fall in kinetische Bewegungsenergie umgewandelt werden, am Boden hat man dann die 79Joule...

Was ist aber wenn ein schwererers Spielzeug nicht über die 79Joule kommt aber eben schwerer ist als die 250g, eben ein großflächigere Styropor Schutz.

Ein großes luftiges Kopfkissen erreicht ja auch nicht die kinetische Energie im freien Fall und beim Werfen wie eine 250g schwere Bleikugel aus 30m Höhe oder einer Kanone.
Was ist wenn man nachweisen kann dass man mit dem Kopter weder im freien Fall noch mit voller Geschwindiggkeit die 79Joule erreicht.???

Da das Spielzeug ja nicht unter die Gesetze fällt gelten ja die Regeln nicht und man könnte ja damit in Wien filmen. Wenn ein Flugverbot für Drohnen erteilt wurde gilt diese ja eigentlich auch nicht für die Spielzeuge oder ??? bzw man kann nicht abgestraft werden .... Spielzeug ist Spielzeug und für Kinder gedacht ...

Irgendwie sind die Gesetzestexte etwas ????

Im Grunde ist das Aufnehmen ja auch nicht direkt wo ausdrücklich verboten, sondern wird wenn man Fotos und Filmaufnahmen macht, also eigentlich nur speichert, als Arbeitsflug eines Luftfahrzeuges also bemannt angesehen, weils dort ja so steht.
Das hat man wegen dem Aufkommen der Drohnen, 2011 das INfrastrukturministerium so herangezogen, damit war dann , sobald nur mal eine Kamera an einem Flugmodell montiert ist, auch der FPV Flug auf einmal untersagt .... aufgrund dessen , das damit der Modellflug und dort verbreitete FPV Flug auf einmal verboten wurde, was zu Einschränkungen führte, wurde das Gesetz novelliert und der FPV erlaubt und es wurden die UAV Klassen eingefühert ...

Warum zieht so ein MInisterium eigentlich die Auslegung für zivile Luftfahrzeug als Grundlage heran und legt es auf einmal als Arbeitsflug auch für Modelle aus , wenn eine Kamera montiert ist, egal ob privat oder gewerblich... also dsa Mitfliegen in der zivielen Luftfahrt sind die Aufnahmen ja gestattet, deswegen ist das ja kein Arbeitsflug, also könnte genaugenommen mein Copilot, der ja so art Passagier ist, die Aufnahme privat trotzdem machen... nur dem Piloten ist es ja eigetlich untersagt , weil er nur zum zweck des Fluges das Flugzeug steuert ... Eben gesetzeslage in der zivilen Luftfahrt ...

Eine Bewilligung für Freiglände also A ist meiner Meinung nach im privatbereich völlig unnütz und nur ABzocke.Für dicht besiedelte Gebiete, Dorfzentren oder Städte ist es verständlich... gewerblich und für veröffentlichen von Fotos womit man was verdienen kann auch klar...
Zuletzt geändert von Feelfree am 21:23 ,Do 12. Okt 2017,, insgesamt 1-mal geändert.
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doelle4
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

21:22 ,Do 12. Okt 2017,

250 Gramm steht in keinem Gesetz. Die 250 Gramm sind so ein Schätzwert ohne jede verbindlichkeit , nehme an das Austro Control das einfach so formuliert hat da 30 Joule irgendwas sind was kaum wer messen oder abschätzen kann.
250 Gramm kann man messen, bloss die zählen halt nichts da im Gesetz 30 Joule steht.
Eine Bewilligung für Freiglände also A ist meiner Meinung nach im privatbereich völlig unnütz und nur ABzocke.Für dicht besiedelte Gebiete, Dorfzentren oder Städte ist es verständlich
Auch mit Bewilligung hat man keine Sonderflugrechte und darf in keinem Ort fliegen, dazu bräuchte es ein redunandantes System wo die wesentlichen Komponenten doppelt vorhanden sind um wo bei Fehler oder Ausfall sofort das Notsystem den Flug übernimmt (müsste auch mindestens Hexa /Oktokopter sein).
Daher: Eine Standard Bewilligung von Drohnen hat nichts mit erweiterten Flugrechten zu tun, die sind für alle gleich vorhanden.
Gruß Hans
brusteaut
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

11:26 ,Sa 18. Nov 2017,

Hallo Kopterfreunde!
Eine Standard Bewilligung – Rein zum Flug - ist und bleibt Abzocke. Besitze 3 Kopter - jede über 250 Gramm. 330,- pro Jahr / Pro Kopter 1.000,- pro Jahr für AustroC - nein Danke.
Wie doelle4 schreibt - Sondergenehmigungen sind Bewilligungspflichtig und werden evt. zusätzlich Kostenpflichtig. Für ein Hausfoto im Ortgebiet muß ein Flug bereits vom Piloten gemeldet werde (C, D) und muß auf die Zustimmung der AustroC warten.(Kann nach belieben abgelehnt werden.)

Für Firmen ist dieser Betrag in Ordnung. Für den Zweck des reinen Fluges auch mit Kamera ohne Aufnahmen zu machen - sehr übertreiben und gute Geldmacherei (ist so wie Kirchensteuer mit genaueren Argumenten). Für mich ist die Kamera und die mitgesendeten Telemetriedaten ein zusätzlicher Sicherheitsfaktor (wird mit EUR 330,- pro Jahr bestraft) (Accuspannung, Flugzeit, Entfernung, Höhe...)

Für Flugzonen (A, B, C ...) sollten die Preise gestaffelt sein. Bei einer einmaligen Registrierung (100,- pro Kopter) würde ich alle drei registrieren um
der AustroC zu sagen - Ich habe Kopter - Hat diese Nr.: - Ich fliege nur A - Ich mache keinen Mißbrauch.

Auch bei einer einmaligen Registrierung wird ein gewisser Prozentsatz ihre Drohnen nicht melden und auch nicht versichern. Warum auch immer.

Versicherungen ohne Registrierung unnötig, da ohne Registrierung kein Versicherungsschutz.

Besser man kauft sich einen Heli, baut eine PIXHAWK ein und hat alle Vorzügen wie bei einem Kopter und zudem noch Autorotation. Ist Flugmodell und keine Drohne.???????

Ich bin für eine einmalige Bewilligungsgebühr für Flugzone A und B, die angemessen ist und sich auch jeder freiwillig leisten will!

LG. Bruno
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

17:35 ,Sa 18. Nov 2017,

Ja, das wollen wir alle (Piloten). Vor allem kann man die Kosten schwer argumentieren wenn es um bereits bewilligte Coptertypen geht, da ist der Aufwand ungleich geringer. Und auch die Kosten für die Verlängerung sind schwer argumentierbar. Auch da ist der Aufwand ungleich geringer als bei der der Erstbewilligung. Analog die Frist (1 Jahr plus weiter 2 Jahre), das steht in keinem Gesetz. Alles Fakten die man auf den Tisch legen kann bei der Argumentation. Ich habe mit Insidern dazu gesprochen und die ACG ist sich dieser Kritik sehr wohl bewusst. Nur, was sollte ein Anlass für eine Behörde sein, die Preise zu senken? Ich glaube trotzdem, dass sich da was ändern wird. Hobbycopter gehören zum Aero Club und nicht in die Zuständigkeit der ACG.

Die Frage an dich brusteaut, muss du wirklich alle drei bewilligen? ich habe auch mehrere Copter, mache aber nur mit einer Luftaufnahmen. Der Rest ist entweder Spielzeug oder Flugmodell, wo ich eben nur zum Zwecke des Fluges selbst fliege. Ich kann ja eh nur mit einer Fliegen und die Ersparnisse, dass nur einer eine gute Kamera braucht, gehen an die ACG. ;-)

Ich bin so frech, und poste die Videos, die sich genau mit diesem Thema befassen. Schau dir das mal durch, dann weisst du auch ob das für dich Sinn macht.

uLFZ
https://youtu.be/E7mANQOGSsQ

Bewilligung
https://youtu.be/kr8ZlQNLhac
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

12:04 ,So 19. Nov 2017,

Hallo Navigator!
Herzlichen Dank für die Videos und den Zeitaufwand der damit verbunden ist. Sehr informativ.
Zu Deiner Frage - ich verwende die Drohnen zum Zweck des Fluges und ist für mich ein Flugmodel. Haben aber eine SJ 4000 Kamera drauf. Als sagen wir aus Sicherheit der "letzten Möglichkeit zur Orientierung" inkl. Telemetrie. in 100m Entfernung sind die Dinger ja schon sehr klein am Himmel.

Sobald eine Kamera montiert ist benötigt man eine Registrierung da Gewicht > 250g.
Du schreibst "nur einer Drohne eine gute Kamera braucht" - Auch wenn die anderen nicht registrierten Kopter eine schlechte haben. Kamera ist Kamera. Auch wenn es nur eine kleine FPV-Kamera ohne Speicherfunktion ist.
Eine klar definierte Aussage von der AC wäre - Es ist ein Flugmodell da die eingebaute Kamera keine Speichermöglichkeit hat!
Tut sie aber nicht.

Jetzt - Im Fall eines Falles hast du dann kein Flugmodell mit Kamera sondern eine Drohne.
Klasse A / 1 - Hat 4, 6, 8 Props ohne Kamera - kann als Drohne bewertet werden da die Steuerung das Flugmodell in der Luft stabilisieren kann und eigenständig die Homeposition anfliegen kann.
Je nach Auffassung in Fall des Falles hat man schon eine Drohne der Klasse C und D wo zusätzlich die doppelte Absicherung fehlt.

Man hat eine Flugmodellversicherung ist aber mit einer Drohne geflogen.?
Man hat eine Drohnenversicherung und fliegt ohne Kamera benötigt man eine Modellversicherung.?
Also ohne Bewilligung keinen Versicherungsschutz.?

Demnach müssten alle Modellfreunde die auf Ihren Segel- oder Motormodellen eine Kamera eingebaut haben (und das haben schon sehr viele) diese bei der AC Bewilligen lassen.

Die Bewilligung ist ja wegen dem starken Mißbrauch (Flüge in und über Wien, wer kommt höher, Flugzeug beim Start und Landen Filmen, und und und.) entstanden.

Bin daher für eine Registrierung, wo das Modell genau definiert ist, um geziehlt eine Versicherung die im Fall des Falles auch bereit ist die Deckung zu übernehmen, zu oben definierten Betrag.
Ich habe nicht vor Luftbilder zu machen. Da haben andere bessere Kopter und bessere Kameras montiert.
Wie siehst Du es mit und Ohne Kamera?

Liebe Grüße Bruno
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doelle4
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

12:36 ,So 19. Nov 2017,

"Sobald eine Kamera montiert ist benötigt man eine Registrierung da Gewicht > 250g."
Dem ist nicht so siehe Threadbeginn. FPV (wozu Cam nötig ist) ist auch erlaubt und registrierungsfrei sofern keine Aufnahmen gemacht werden.
Auch eine 250 Gramm Grenze gibt es in Österreich NICHT sondern eine 30 Joule Grenze die aber in der Realität kaum erhoben werden kann da keine amtlichen Physiker geeichte Messgeräte am Kopter montiert haben um Höhe und Geschwindigkeit exkat in jeder Fluglage zu ermitteln.
Absturz Joule= Höhe /Geschwindigkeit *Gewicht

Es ist schon schlimm genug das durch die wirre Gesetzgebung Angst gemacht wird, da muss man durch falsche Userinformationen bzw durch die einseitige Austro Control auslegung das ganze nicht noch künstlich hochpuschen wenn es keine Grundlage dafür gibt.
Gruß Hans
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

19:25 ,So 19. Nov 2017,

Hallo doelle4!

Eben - Die Grundlage bezüglich Kamera!
Hier Bitte ich um einen Gesetzesauszug - Der bestimmt - Flugmodell mit Kamera - ULFZ K1 mit Kamera

Somit darf ein FPV System bei 60 km/h max. 570g Abflugsgewicht haben um unter 79 Joule zu bleiben
damit es als Spielzeug klassifiziert wird. Und die Berechnungen der Bewegungsenergie
kommen schon hin - Auch ohne Sensoren am Flugmodell.
Und im Fall des Falles kann ein positiv eingestellter großzügiger Sachverständiger
bei 60 km/h und 750g -> ca. 104 Joule das System als Spielzeug klassifizieren - wenn er will.

Auszug bmvit.gv.at Verkehr - Luftfahrt - Drohnen

Flugmodell:
Bewegungsenergie über 79 Joule ?? mit oder ohne Kamera da finde ich nichts ??
Radius maximal 500 Meter
Flug nur in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung
Betrieb ausschließlich unentgeltlich und nicht gewerblich im Freizeitbereich und
ausschließlich zum Zweck des Fluges selbst
Flugmodelle benötigen eine Haftpflichtversicherung

Unbemannte Luftfahrzeuge Klasse 1
Flug in direkter, ohne technische Hilfsmittel bestehender Sichtverbindung
Radius mehr als 500 Meter und/oder
Betrieb gegen Entgelt oder gewerblich oder zu anderen Zwecken als zum Zweck des Fluges selbst
Es ist eine Betriebsbewilligung und Haftpflichtversicherung erforderlich

Unbemannte Luftfahrzeuge Klasse 2
Flug ohne Sichtverbindung - und oben genanntes

Steht nirgend was von Kamera - aber Versicherung Allianz schreibt:
Nicht versichert sind:
Flugmodelle unter 25 kg MIT KAMERA (egal ob in Betrieb oder nicht), da diese in die
Kategorie uLFZ (Unbemannte Luftfahrzeuge) fallen.

Kurz und Gut:
Privat rein zum Flug
1,2 - 24,99 kg - Flug unter 500m Radius - ohne Kamera -> Flugmodell
1,2 - 24,99 kg - Flug über 500m Radius - ohne Kamera -> ULFZ K1
1,2 - 24,99 kg - Flug unter 500m Radius - mit Kamera -> ULFZ K2

Gewerbe / Firma über 79 Joule immer ULFZ K1 oder K2

Jetzt hab ich einen Gedankenflash......
Also sind alle Drohnen mit Kamera und über 79 Joule ULFZ K2 - Da Flug
ohne Sichtverbindung durchgeführt werden kann !!!!! (auch unter 500m)

Somit braucht jeder Pilot für seine Registrierte Drohne mit Kamera schon für Zone A einen
Pilotenschein und eine Lufttüchtigkeitszertifizierungen,
die nur Amtlich und jährlich abgenommen werden kann.
(Autopickerl bekommst auch nicht wenn die Autofirma anschreibst.)

Meine Frage dazu:
Wo steht im Gesetz das bei einer montierten Kamera und über 79 Joule es sich definitiv
um ein UFLZ K2 handelt.

Mir geht es um den Sicherheitsfaktor inkl. Telemetrie und Versicherungsschutz.
Und nicht um Film und co

Flugmodellversicherung VS 1.000.000,- / EUR 35.- p.a. Für alle deine Flugmodelle
Drohnenversicherung VS 1.000.000,- / EUR 129.- p.a. und Pro Drohne
Und Drohnenversicherung gilt dann nur mit Bewilligung die meines erachtens für
Privatzwecke viel zu hoch ist.

lg bruno
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

00:02 ,Mo 20. Nov 2017,

FPV hat gar nichts mit dem Gewicht oder Joule zu tun sondern ist davon unabhängig. 79 Joule ist nur die Grenze wo Photo und Videoaufnahmen gratis ohne gespeicherter Bildmaterialsteuer (Bewilligung) ist .So nenne ich nun eine Bewilligung denn was anderes ist sie nicht.
Eingentlich sind mir die Zonen in Buchstaben egal obgleich ich sie mit Hausverstand einhalte und das auch empfehle.

Ich habe leider nichts für Theorie übrig die nahezu nie zutrifft sondern für verantwortungsvollen Flugbetrieb im Alltag ohne Probleme.
Wer vorher genanntes einhält wird keine Probleme verursachen oder bekommen.
Versicherungen sind Privatfirmen und können ihre Einschränkungen machen wie sie wollen. Ist Vertragssache. Gibt ja auch viele Angebote.
Unter 79 Joule ist Spielzeug und es ist keine Bildmaterialsteuer fällig, darüber schon.
Ist wie die Gis Gebühr - jedes Gerät angemeldet? Böser Schwarzseher /Radio Hörer?
Da ich weder eine Partei gründen will mit Gesetzesvorschlägen und Änderung wie auch andere zum Schwarzfilmen aufrufe ist es jedem selber in eigener Verantwortung überlassen was er macht solange KEINER gefährdet under belästigt wird. Denn das sind die die unser Hobby gefährden und in Verruf bringen. Den Rest wer will kann sich jeder aus dem Gesetz rauslesen. Ich hafte jeden falls für nichts wenn wer Mist baut.

Ab §24 LFG https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10011306
FPV: Es werden keine Film oder Photoaufaufnahmen erstellt und ist daher zulässig unabhängig von Gewicht oder Joule wenn ein Beobachter das Ding in der Luft mit Sichtverbindung beobachtet und gegebenfalls warnt.

Siehe auch Definition der Austro Control
"Als „Drohne“ (z.B. Multikopter) ist das Gerät zu klassifizieren, wenn es gewerblich oder nicht ausschließlich zum Zwecke des Fluges selbst sondern z. B für Foto-/Filmaufnahmen betrieben wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Aufnahmen gewerblich oder privat erstellt werden oder ob die Aufnahmen an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Für den Betrieb dieser Geräte ist eine Bewilligung von Austro Control erforderlich.
Zu beachten ist, dass zu jedem Zeitpunkt eine direkte Sichtverbindung (ohne technische Hilfsmittel) zum Piloten bestehen muss und eine Höhe von maximal 150m erlaubt ist.
Der Betrieb mittels Videobrille („first person view“ – FPV) ist daher nur zulässig, wenn ein zusätzlicher Beobachter hinzugezogen wird, der in die Steuerung jederzeit eingreifen kann und als verantwortlicher Pilot gilt."

https://www.austrocontrol.at/luftfahrtb ... mannte_lfz

Gruß Hans
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

23:15 ,Sa 3. Feb 2018,

Guten Abend, ich hätte da folgende Frage:

es ist ja von DJI eine neue Drohne auf den Markt gekommen - die Mavic Air. Okay, die ist 430gr schwer, aber es geht ja so fern ich das verstanden habe nicht um das Gewicht per se, sondern um diese ominöse maximale Bewegungsenergie unter oder gleich 79 Joule damit das Fluggerät als Spielzeug eingestuft wird.
Bei Air&More habe ich zum Thema folgendes Fazit zum Thema Autro Control Bewilligung gelesen:

- Wer mit seiner Drohne über 79 Joule oder 30 Meter über Grund Aufnahmen macht, muss seine Drohne bewilligen lassen!
- Wer unter 79 Joule und unter 30 Meter über Grund fliegt, darf private und gewerbliche Luftaufnahmen ohne Austro Control Bewilligung erstellen!

Bedeutet für mich: wenn ich die Mavic Air zum Beispiel nur max. 10-15m hoch fliegen lasse, würde ich ja lt. der Bewegungsenergieformel [Masse (m) x Geschwindigkeit (m/s)^2] / 2 unter den 79Joule liegen (also Spielzeug) und könnte filmen ohne der Abzocker Bewilligung, oder?

Ich würde nämlich vorrangig die Drohne mich beim Moutainbiken auf entlegenen Singletrails im Wienerwald (z.B.: Anniger) filmen & verfolgen lassen (Active Track) Mehr als 10m Höhe brauche ich da gar nicht, geschweige denn mehr als 30km/h aber es wird ja leider die max Geschwindigkeit zur Berrechnung herangezogen (68km/h) . Könnte man ja als Beweis im Falle einer Anzeige per DJI Log auslesen lassen, wo ja auch jeder Flug aufgezeichnet wird.

Sehe ich das richtig, oder bin ich da am Holzweg? ;)
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

08:06 ,So 4. Feb 2018,

Redti
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

22:15 ,Mo 12. Mär 2018,

Wenn ihr wissen wollt, wie die Rechtslage wirklich ist und wie die ACG dagegen verstösst, dann schaut mal hier: http://www.kopterforum.de/topic/68808-z ... htswidrig/
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snowflake
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

22:32 ,Mo 12. Mär 2018,

Ich wiederhole mich:
Habe deine Aktion mit grossem Interesse verfolgt!
Vielen Dank für deinen Einsatz!

Gruß
snowflake
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

22:33 ,Mo 12. Mär 2018,

Habe das ganze überflogen. Hoffe das du dich nicht zu sehr verzettelst dabei.
Die Gesetze wurden im Parlament beschlossen und die Austro Control ist mit der Umsetzung betraut https://www.parlament.gv.at/PERK/GES/
Daher bringt es kaum was wenn im Gesetz drinnensteht das dies so ist.
Beispiel: Am Freiland (KFZ) gilt Tempolimit 100. Es bringt wenig dagegen zu klagen oder eine Beschwerde einzureichen das hier meistens auch 120 gefahrlos möglich sind und daher das Gesetz nicht zu beachten ist.
Ausserdem vergisst du das noch andere Gesetze die nicht die Austro Control betreffen bei Drohnenflug und Filmen gelten.
Den Fehler begehen viele. Die Austro Control Bewilligung ist dagegen eine eher zahnlose Sache die sowiso je kaum greift wie bereits umfassend beschrieben.
Da die derzeitige Rechtslage nun sowiso gekippt und durch EU Bestimmungen ersetzt wird siehts in einem Jahr sowiso anders aus.
Gruß Hans
Redti
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

22:46 ,Mo 12. Mär 2018,

Hallo Hans!
Warum sollte ich mich verschuldet haben? Ich brauche keinen teuren Rechtsanwalt für meine Aktionen, da ich selbst Jurist bin.
Mit deinem Satz: "Daher bringt es kaum was, wenn im Gesetz drinnen steht, dass dies so ist" kann ich leider nicht viel anfangen. Da musst du schon etwas präziser werden.
Du weißt schon, dass ein Gesetzestext, der gleiche Sachverhalte ungleich behandelt, verfassungswidrig ist, wenn es für diese Ungleichheit keine sachlich überzeugenden Gründe gibt?
Ich schreibe derzeit gerade an einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die ACG an das BMVIT. Ich denke, dass sich da rasch etwas ändern wird, sonst kommt von mir die angedrohte Anzeige an die Staatsanwaltschaft wegen Amtsmissbrauch. Ein paar Zeitungen habe ich auch schon mit Infos versorgt. Bin gespannt, ob und wann die etwas darüber schreiben.
Aus meiner juristischen Sicht ist das ein Riesenskandal, was sich die ACG hier leistet.
Gruß Redti
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

22:56 ,Mo 12. Mär 2018,

Du weißt schon, dass ein Gesetzestext, der gleiche Sachverhalte ungleich behandelt, verfassungswidrig ist, wenn es für diese Ungleichheit keine sachlich überzeugenden Gründe gibt?
Bin selber mit Gesetzen vertraut. Eine Beschwerde bringt nichts, nur eine Klage und die wirst bis zum EU Gerichtshof raufbringen müssen damit ein österreiches Gesetz aufgehoben wird das dann so wie es aussieht sowiso schon nicht mehr existiert.
Das ist keine billige Sache bis dorthin.
Aus meiner juristischen Sicht ist das ein Riesenskandal, was sich die ACG hier leistet.
Den einzigen Vorwurd den ich der ACG machen kann ist das die Bewilligungsgebühren und Zeitdauer ausser Verhältniss sind und sie auf ihrer Website das Gesetz etwas einseitig darstellen das nahezu jede Drohne eine Bewilligung braucht und die ausnahmen klein und versteckt in einem unterwinkel der Website verstecken damit sie mehr verkaufen bzw mehr schlechtes Gewissen haben. Das laste ich der ACG an.

Die Gesetzeslage wurde von anderen festgelegt und sie müssen und sollen diese 1:1 umsetzen. Wie das erfolgt steht ausserhalb von Flughäfen und Sperrzonen in den Sternen ausser jemand provuzierts indem er auffällig wird.

Gruß Hans
Redti
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

23:17 ,Mo 12. Mär 2018,

Die Behauptung, dass eine Beschwerde nichts bringe, sondern nur eine Klage, lässt erkennen, dass du mit juristischen Fachausdrücken doch nicht so bewandert bist. Meine Beschwerde gegen den Bewilligungsbescheid der ACG, die ich in einem Musterverfahren eingebracht habe, wird vom Bundesverwaltungsgericht entschieden. Ein juristischer Laie würde diese Beschwerde als Klage bezeichnen. Der Begriff "Beschwerde" ist mehrdeutig, weil damit nicht nur ein gesetzlich geregeltes Rechtsmittel gegen einen Bescheid gemeint sein kann, sondern auch im Sinne von "sich über jemand beschweren" verwendet wird.

Ich gehe mit dir jede Wette ein, dass ich die von mir verfasste Beschwerde, die seit mehr als 6 Monaten beim BVwG liegt, gewinnen werde. Gerade heute habe ich die Richterin per email gefragt, ob ich ihr einen Fristsetzungsantrag beim VwGH ersparen soll, weil sie nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist von 6 Monaten entschieden hat, oder ob sie mir zusagen kann, dass die von mir beantragte mündliche Verhandlung in nächster Zeit ausgeschrieben wird.
Gruß Redti
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

23:35 ,Mo 12. Mär 2018,

Gut hast gegen einen Bescheid innerhalb der Frist Beschwerde erhoben indem du Einspruch eingelegt hast.
Musst dann auch so schreiben.
Das ist was anderes wie ich beschwere mich über XX bei der ACG weil er ein inkompetenter Sack ist.
Gruß Hans
Redti
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

14:16 ,Di 13. Mär 2018,

doelle4 hat geschrieben:Gut hast gegen einen Bescheid innerhalb der Frist Beschwerde erhoben indem du Einspruch eingelegt hast.
Musst dann auch so schreiben.
Wenn ich das tatsächlich so geschrieben hätte, wäre das juristisch nicht korrekt gewesen. Ein Einspruch ist ein anderes Rechtsmittel als eine Beschwerde. Einen Einspruch kannst du z.B. gegen eine Strafverfügung einbringen.

Aber mir ist schon klar, dass Nichtjuristen den Begriff "Einspruch" als Sammelbegriff für alle Arten von Rechtsmittel verwenden. Dieses Wort hat also im täglichen Sprachgebrauch ebenso eine Mehrdeutigkeit wie der Begriff "Beschwerde".

Folgende Rechtsmittel gibt es in Österreich: Vorstellung, Einspruch, Berufung, Beschwerde, Revision, Revisionsrekurs. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Gruß Redti
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

09:13 ,Mo 10. Sep 2018,

Hallo, ich bin neu hier und aus Linz.
Habe eine Mavic Pro Platinum und seit Freitag die Bewilligung von AC.
Die Anmeldung habe ich am 31.08 per mail verschickt und nach Rückruf einer freundlichen Dame von AC "ich sollte doch gleich das Ergebnis der Beweisaufnahme per mail bestätigen um die Zeit zu verkürzen" auch so gemacht.
Am Freitag 07.09 hielt ich den Bescheid, der per RSb kam in Händen.
Keine Einschränkungen zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.
Jetzt warte ich auf die Rechnung, wenn doch nur einmal diese Gebühr zu zahlen wäre, seufz! :fly:
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

20:52 ,Mo 10. Sep 2018,

Hallo und willkommen hier :-)
Keine Einschränkungen zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang.
Wie ist das gemeint?

Würd mich auch interessieren was dann für ne Auflistung als Rechnung kommt und wie bei dir der Ablauf war
Lg Hans
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Re: Austro Control in Österreich : Drohne, Bewilligung + Schlupflöcher

19:28 ,So 5. Mai 2019,

Hier eine interessante Site wo genau das beschrieben steht was ich bisher auch angenommen habe:
http://zirbitzkogel.at/blog/2018/09/06/ ... ugdrohnen/

Angeblich ein Schreiben von der Austro Control: (siehe Link)
Da die DJI Mavic Air über eine sehr geringe Betriebsmasse von nur ca. 430 g verfügt, ist das Gerät in vielen Anwendungsfällen als „unbemanntes Gerät bis zu 79 Joule maximaler Bewegungsenergie“ (§ 24d Luftfahrtgesetz) zu klassifizieren, somit ist auch bei der Erstellung von Luftbildaufnahmen keine Bewilligung der Austro Control erforderlich. Jedoch ist darauf zu achten, dass Flughöhe und Geschwindigkeit so gewählt werden, dass die 79-Joule-Grenze nicht überschritten wird, und durch den Betrieb keine Personen oder Sachen gefährdet werden.

Wird das Gerät auch in Höhen über 30 m über Grund verwendet (bzw. die 79 Joule überschritten) und erfolgt der Betrieb gegen Entgelt/gewerblich bzw. nicht zum Zwecke des Fluges selbst (z.B. zur Erstellung von Foto- oder Filmaufnahmen), ist eine Betriebsbewilligung der Austro Control erforderlich
.

Hier wird wieder deutlich das keiner das so richtig berechnen kann, bzw der gesetzliche Joulewert kaum überprüft werden kann.

Es gibt ja nun deshalb von der Austro Control den Hinweis das Drohnen über 250 Gramm die Aufnahmen tätigien können eine Bewilligung brauchen.
Wie die 250 Gramm zustandekommen weis man aber auch nicht da sie mit einer überschreitung von 79 Joule nix zu tun haben.

In obiger Antwort wird eingeräumt das man auch schwerere Drohnen in der Spielzeugklasse ohne Einschränkungen betreiben darf wenn sie unter 79 Joule betrieben werden. Bloss warum man hier mit der 30 Meter Höhenmarke argumentiert weis ich auch nicht da bei 430 Gramm rechnerisch nur eine geringere Höhe möglich ist.
Was lernt man draus? Keine Ahnung aber graue Haare kriegt dabei der der zuviel nachdenkt.. Alles Konfus.

Gruß Hans

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