Austro Control Bewilligung - Wer ist für Aufhebung der "Bildmaterial" Steuer?

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doelle4
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Austro Control Bewilligung - Wer ist für Aufhebung der "Bildmaterial" Steuer?

13:22 ,Sa 16. Dez 2017,

Aufgrund §24 LFG ist bei gespeicherten Bildmaterial ausserhalb der 79Joule Spielzeug Kategorie eine Bewilligung in Österreich vonnöten die ca 330€ kostet und nur jeweils 12 Monate gilt. Wird kein Bildmaterial mit dem selben Drohnenmodell abgespeichert bzw ist die Cam nicht Speicherfähig (z.b. FPV) ist auch keine Bewilligung nötig. Also eine reine "Luftbildsteuer"

Wer ist auch für die Aufhebung dieser Bestimmung?
Ich habe heute disbezüglich den neuen Infrastruktur und Verkehrminister Ing. Norbert Hofer kontaktiert ob es möglich ist dies zu überarbeiten da dies EU weiter Nonsens ist.
Ich erwarte mir derzeit nichts aber möchte euch auf dem laufenden halten wie die Reaktionen sind.

LG Hans
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Fandi (13:37 ,Sa 16. Dez 2017,) • TGP (16:55 ,Sa 16. Dez 2017,)
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Re: Austro Control Bewilligung - Wer ist für Aufhebung der "Bildmaterial" Steuer?

13:45 ,Sa 16. Dez 2017,

Dafür :) (wenn auch nicht davon betroffen, aber ich kann mir euch fühlen).

Das mit dem 79joule verstehe ich aber irgendwie nicht. Wie wird das denn gemessen?
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doelle4
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Re: Austro Control Bewilligung - Wer ist für Aufhebung der "Bildmaterial" Steuer?

15:36 ,Sa 16. Dez 2017,

Das mit dem 79joule verstehe ich aber irgendwie nicht. Wie wird das denn gemessen?
Gar nicht, da keiner in der Lage ist. Also wird wenn notwendig eher geschätzt was darunter fallen könnte und was nicht.
Es müsste die exakte horizontale Geschwindigkeit in der Luft + exakte Höhe für Fallgeschwindigkeit im freien Fall (Luftwiderstandswert Frame??) dazu gemessen werden und da genaue Fluggewicht vorliegen damit ein Sachverständiger die genaue maximale Aufprallssenergie ausrechnen kann.
Rechtlich genau definiert, bloss keiner kann damit was anfangen, weder Besitzer noch Behörden.

Gruß Hans
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TGP
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Re: Austro Control Bewilligung - Wer ist für Aufhebung der "Bildmaterial" Steuer?

16:48 ,Sa 16. Dez 2017,

Bin dabei!
Hab mir zwar inzwischen eine Haftpflicht geholt, weil ich definitiv für eine Absicherung bin, aber diese typisch österreichische Wischi-Waschi Regulierung bezüglich der Bewilligung is echt nicht ernst zu nehmen.
Lieber warte ich ab, was sich bei der EU-weiten Vereinheitlichung tut, das wäre wenigstens mal was sinnvolles!
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jako
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Re: Austro Control Bewilligung - Wer ist für Aufhebung der "Bildmaterial" Steuer?

17:36 ,Sa 16. Dez 2017,

Bin auch dafür, wenn auch nicht betroffen :good: :rtfm:
gruß j@ko
Heribert79
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Re: Austro Control Bewilligung - Wer ist für Aufhebung der "Bildmaterial" Steuer?

10:02 ,Fr 2. Mär 2018,

Auch dafür.....

Wie sieht es rechtlich aus,, wenn der pilot auf Sicht fliegt, der freundin das handy gibt für FPV und diese auf aufnahme drückt?

1. der pilot erfährt nichts vin der aufnahme, erst nach dem flug nach durchchecken
2. die freundin teilt mit, es wurde auf aufnahme gedrückt

Theroetisch fliegt ja der pilot nach wie vor auf sicht und nimmt auch nicht auf, jedoch wird die aufnahme auf der sd-karte der drohne gespeichert....
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doelle4
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Re: Austro Control Bewilligung - Wer ist für Aufhebung der "Bildmaterial" Steuer?

10:56 ,Fr 2. Mär 2018,

Solche Fragen sind sehr theorethischer Natur die in der Realität keine Relevanz haben. Kannst so und so sehen.
Da du keinen Wohnort angegeben (DE/AT?) hast kann die Antwort auch so und so sein.
Da für den LFG Vollzug in AT nur die Bezirksbehörden /Magistrate zuständig sind müssen die Beamten neben dir stehen um das Vorort zu erfassen und zu beurteilen

Aktuell: Stehe in Kontakt mir dem damit befassten BMVIT die den Unmut nachvollziehen können und wo mir heute mitgeteilt wurde es derzeit aktuell Schritte gibt diese Regelung aufzuheben und Veränderungen umzusetzen die das ganze für uns hier umgänglicher machen und man sich eine Bewilligung sparen kann.
Geht in Richtung derzeitiger DE Regelung wo kein Bewilligungsverfahren für Kommerzdrohnen vorgesehen ist und eine (Online?) Registrierung reicht.
Da dies derzeit noch ein Entwurf ist der noch die Instanzen durchläuft kann man noch keine verbindlichen Angaben machen

Gruß Hans
Heribert79
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Re: Austro Control Bewilligung - Wer ist für Aufhebung der "Bildmaterial" Steuer?

11:51 ,Fr 2. Mär 2018,

Danke ....wohne in AT

Modellflugzeuge sollten registriert und versichert werden, man weiss ja nie was passieren könnte, aber durch die dzt. Regelung der Aufnahme treibt es massenweise Menschen in die illegalität ohne versicherung und schadet damit auch dem evtl. Geschädigten......
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Re: Austro Control Bewilligung - Wer ist für Aufhebung der "Bildmaterial" Steuer?

13:39 ,Fr 2. Mär 2018,

Ich bin zwar nicht betroffen von den Regelungen in Österreich, wundere mich aber doch sehr über diese unterschiedlichen nationalen Regelungen, wo doch EU weit alles so "toll" harmonisiert sein soll.
Wo bleibt den da der Gleichbehandlungsgrundsatz? Alle EU Bürger soll(t)en doch die gleichen Rechte haben...

Ich träume dann mal weiter...
Michael
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Re: Austro Control Bewilligung - Wer ist für Aufhebung der "Bildmaterial" Steuer?

21:03 ,Fr 2. Mär 2018,

Die eu regelung sollte dieses jahr kommen, jedoch wahrscheinlich erst 2019/2020

Bis dahin wird sich glaube ich auch in österreich nichts ändern, wenn der hr. Ing. hofer nicht gas gibt....ich hoffe jedoch als ehemaliger flugzeugtechniker hat er ein bischen mehr gefühl für die sache und nimmt sicher dieser an :)


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Re: Austro Control Bewilligung - Wer ist für Aufhebung der "Bildmaterial" Steuer?

22:08 ,Mo 12. Mär 2018,

Wer wissen will, warum die zeitlichen Befristungen in den ACG-Bewilligungen gesetzwidrig sind und was sonst noch alles rechtswidrig ist in diesen Bescheiden und was ich derzeit dagegen juristisch unternehme, kann dies unter folgendem Link nachlesen:
http://www.kopterforum.de/topic/68808-z ... htswidrig/
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Re: Austro Control Bewilligung - Wer ist für Aufhebung der "Bildmaterial" Steuer?

22:30 ,Mo 12. Mär 2018,

Habe deine Aktion mit grossem Interesse verfolgt!
Vielen Dank für deinen Einsatz!

Gruß
snowflake
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Re: Austro Control Bewilligung - Wer ist für Aufhebung der "Bildmaterial" Steuer?

18:22 ,Fr 5. Apr 2019,

Inzwischen habe ich beim Bundesverwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielen können. Der Richter hat mit Erkenntnis vom 29.3. nach der mündlichen Verhandlung vom 7.2. entschieden, dass die bisher übliche Befristung auf ein Jahr bei Erstanträgen rechtswidrig ist. Jetzt bin ich gespannt, ob das die ACG sofort umsetzt oder dieses Erkenntnis wieder so ignoriert wie hinsichtlich der Flugzeiten in der Kategorie C.

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