Österreichisches "Drohnengesetz"

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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

16:29 ,So 3. Dez 2017,

Hallo Navigator, deine Beträge und Videos zu dem Thema sind sehr gut gemacht und informativ, vielen Dank dafür!

Wie ich in meinem Vorstellungspost schon geschrieben habe, werde ich wohl in den sauren Apfel beissen, und mir eine Bewilligung holen, da ich durchaus vorhabe, veröffentlichungswerte Aufnahmen zu machen :twisted:

Was mir jetzt aber noch nicht hundertprozentig klar ist:

Meine Freundin und ich betreiben Crossfit, und ich würde gerne sowohl Trainings als auch Wettbewerbe, die wir relativ häufig - vor allem im DACH-Großraum - besuchen, filmen.
Vorausgesetzt ich habe die Zustimmung der Veranstalter - die Athleten unterschreiben im Falle von Bewerben ohnehin einen Haftungsauschluss und eine Bestätigung, dass gefilmt und das Material auch veröffentlicht wird -, dürfte ich in diesem Falle Indoor wie Outdoor, auf Privatgelände, meine Drohne verwenden?
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

16:48 ,So 3. Dez 2017,

Vorausgesetzt ich habe die Zustimmung der Veranstalter - die Athleten unterschreiben im Falle von Bewerben ohnehin einen Haftungsauschluss und eine Bestätigung, dass gefilmt und das Material auch veröffentlicht wird -, dürfte ich in diesem Falle Indoor wie Outdoor, auf Privatgelände, meine Drohne verwenden?
Das kommt drauf an. Pauschal kann man das nicht so sagen.
Indoor obliegt dem Eigentümer was da passiert.
Privatgelände ebenfalls dem Eigentümer aber auch dem Datenschutzgesetz wenn unbeteiligte Personen gefilmt werden wie auch dem Luftrecht.
Ist halt ein Unterschied ob das in 10 Meter Höhe oder 100 Meter Höhe passiert und was und wer alles am Bild zu erkennen ist.

Prinzipiell ist nach dem LFG ein Fliegen über Menschenansammlungen und bewohnten Gebiet verboten.
Wird da Material gewerblich eingesetzt für Werbung verhält es sich auch anders als nur fürs Hobby ohne irgendwelche weitere Verwendung.

Der Gesetztestext ist deswegen schwammig formuliert weil er auch genauso schwammig oder gar nicht vollzogen wird.
Eine präzise Auslegung die 1:1 hält gibt es einfach nicht.
Auch mit Bewiligung geht das in die Hose wenn man jemand filmt mit dem man kein gutes Verhältniss hat und das veröffentlicht und der sich drann stört.
Da zählt das LFG mit Bewilligung kaum was sondern das Privatrecht wie auch das Datenschutzgesetz.
Privatklagen sind viel heikler als der staatliche Ordnungsvollzug.
Wer mit dem Gesetz und dem Vollzug bzw Gerichten vertraut ist wird meine Erfahrungen bestätigen können.

Gruß Hans
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

16:53 ,So 3. Dez 2017,

Seit Beginn des Forums gab es bisher keinen Eintrag von irgendeinem User hier egal wo er geflogen ist und ob er Bewilligung zum Filmen hatte oder nicht der ein Problem bekommen hat und das hier erwähnt hat..
Wer Ärger sucht bekommt ihn wer nicht der nicht, ists halt so im Alltag wie überall.
Gruß Hans
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

17:00 ,So 3. Dez 2017,

Ich will auch niemanden belästigen, oder gar Privatsphären stören, nur bin ich halt immer schon ein eher übervorsichtiger Mensch, und sicher mich lieber vorher ab.
Blöd ist, dass ich leider etwas spät zu diesem Hobby gekommen bin, und durch die immer größer werdende Zahl von Drohnenpiloten die Vorschriften entsprechend immer mehr werden.
Wir machen zum Beispiel regelmäßig Urlaub in den USA, da wir die dortigen Nationalparks und Naturwunder absolut lieben! Dort sind uns heuer überall Verbotsschilder, mit Drohnen u.Ä. zu fliegen, aufgefallen, die wir letztes Jahr noch nicht gesehen haben. Ich kann das natürlich verstehen, da wir auch lieber unsere Ruhe haben, andererseits bietet sich natürlich gerade diese Natur für extrem geile Aufnahmen an (man verzeihe mir meine Ausdrucksweise ;)).
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

18:03 ,So 3. Dez 2017,

@TGP: wenn du einen binäre Antwort willst (ja/nein) ob du das generell darfst würde ich "nein" sagen. Ob es sich um Privatgelände handelt ist dabei nicht so sehr das Thema wie das Risikopotential. Das Schlüsselwort ist hier "Veranstaltung". Das ist eine andere Liga als ein paar halblegale Luftaufnahmen. Ich sag' das jetzt mal so vereinfacht, da kann man natürlich lange diskutieren. Es gibt tatsächlich kaum Präzedenzfälle und da geht es meist eher um Eingriff in die Privatsphäre oder listige Mitbewerber. Fakt ist, wenn du Aufnahmen machst und veröffentlichst, erstellst du gegebenenfalls eine Sachverhaltsdarstellung die gegen dich verwendet werden kann.

Meiner Meinung nach wirst du nicht um ein Beratungsgespräch herumkommen. Besonders wenn du sagst DACH Region, dann hast du unterschiedliche Rahmenbedingungen. Es gilt für dein/euer Vorhaben sowohl rechtliches, technisches als auch rein organisatorisches zu berücksichtigen. Veranstaltungen sind immer ein Thema weil hier aufgrund der Menschenansammlungen ein hohes Gefährdungspotential vorhanden ist, aber auch rundherum viel zu beachten ist. Ich habe neulich einen Veranstalter beraten, der mit einer Kameradrohne über die Zuschauer fliegen möchte und den Videostream live auf die Leinwand projizieren will. Ein spannendes Projekt, allerdings eben ein Projekt mit mehreren Stunden Beratungsaufwand.

Grundsätzlich fällt Indoor nicht unter Luftraum. Von daher ist es einfacher. Bei Indoor kommen dann eher technische Probleme (z.B. Funkstörungen, Veranstaltungstechnik, etc.). Und man braucht m.E. einen Piloten der auch fliegen kann, sich mit Luftströmungen auskennt (z.B. Kamineffekt) und nicht nur den Start/Landeknopf bedient. Trotzdem gilt auch Indoor immer das Gefährdungspotential zu berücksichtigen.

Wenn die Filmrechte geklärt sind (ich würde trotzdem mit der Datenschutzkommission Kontakt aufnehmen), dann bleibt aus meiner Sicht die Haftung bei einem eventuellen Unfall mit Personenschäden zu prüfen, ob dieser Haftungsausschluss tatsächlich greift wenn z.B. ein Profisportler aufgrund eines Copterunfalls invalide wird. Das sollte juristisch wie versicherungstechnisch abgeklärt sein.

Ob privates oder öffentliches Gelände ist an sich sekundär. Es ist natürlich einfacher wenn der Besitzer schriftlich zustimmt, dass Aufnahmen gemacht und das Gelände betreten werden darf. Aber selbst mit Zustimmung des Besitzers muss man sich an die Einsatzgebiete halten, für die das uLFZ zugelassen ist.

Ich fasse kurz zusammen: wenn du eine Kameradrohne nutzen willst, die nicht unter §24 d fällt, dann gilt es einiges zu berücksichtigen weshalb ich dir ein Beratungsgespräch bei einem Profi empfehle, wenn du das wirklich angehen willst. Du kannst ja dann immer noch entscheiden wie du es handhaben möchtest. Grundsätzlich geht eh sehr viel mit den entsprechenden (Sonder)Bewilligungen, die aber natürlich mit Kosten verbunden sind. Ich persönlich kann dir zu einer kleinen Kameradrohne raten, Spark oder Dobby wo man zumindest in AT ein leichteres Leben hat, weil eben der §24 d greift und das Gefährungspotential überschaubar ist. Oder du mietest dir einen Piloten mit der entsprechenden Drohne, Bewilligung und Veranstaltungserfahrung.
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

19:45 ,So 3. Dez 2017,

Hallo Navigator, wow, vielen Dank dass du dir die Zeit für eine derart ausführliche Antwort nimmst!

Ich weiß bereits, dass praktisch jedes Land sein eigenes Süppchen kocht, was Drohnen anbelangt, aber auch, dass Österreich hier bereits am strengsten ist.
Ich würde mich auf jeden Fall an die jeweils geltende Rechtslage halten, entsprechend auch Genehmigungen einholen falls nötig (geht offenbar überall anders zT deutlich einfacher).
Auch würde ich bei den Events nicht direkt über Personen fliegen wollen, sondern nur dort wo keiner drunter kommt.

Ich verfolge diese Diskussionen ja jetzt schon länger, und ich muss sagen, dass dieser Aufwand, den man betreiben könnte/sollte (Beratungsgespräche, Einzelbewilligungen), in keiner Relation steht zu etwas, das eigentlich nur ein Hobby sein sollte.
Ich will ja kein Gewerbe betreiben, sondern salopp gesagt lediglich den Instagram Auftritt etwas aufpeppen.
Das kann schon etwas frustrierend sein...
Zuletzt geändert von TGP am 21:51 ,So 3. Dez 2017,, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

19:52 ,So 3. Dez 2017,

Frustrierend ists nur wenn man sich Frust macht. Finde das es in Österreich ziemlich locker zugeht.

Ich verfolge die Thematik ja auch in der Praxis, hier ein seltenes Beispiel wo wer Medienwirksam Ärger suchte :
https://offenesparlament.at/gesetze/XXV/J_07718/

Vage Sachlageeinschätzung von Dr. Brandstätter (Jurist und damaliger Justizminister)
PDF: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XX ... 520518.pdf

Urteil: https://kurier.at/chronik/oesterreich/d ... 44.427.749

Was bedeutet es: Hatt stattgefunden, war rechtsverletztend, bloss kein eindeutiger Pilot errurierbar, daher eingestellt.
In etwa so wirds auch bei Aufnahmen sein die irgendwo als Pic auftauchen wenn kein Pilot angegeben wird

Gruß Hans
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

20:22 ,Mi 20. Dez 2017,

Es hat wegen der Erkrankung eines Familienmitglieds leider etwas gedauert, nun ist das Kapitel 4.1. endlich fertig geworden: First Person View und das österreichische "Drohnengesetz". Da wird nochmal alles in einen Topf geworfen was das Gesetz so hergibt. FPV ist grundsätzlich mit jedem (Flug)Objekt realisierbar. Und was sagt das österreichische Drohnengesetz zu FPV? Erstmal nicht viel. Das Gesetz scheint für derartige technologischen Innovationen und Trends (noch) nicht ausgelegt zu sein. Weshalb sich die  Frage aufdrängt: ist first person view überhaupt erlaubt und legal in Österreich? Oder ist FPV verboten und illegal nach dem österreichischen Luftfahrtgesetz? FPV findet im Drohnengesetz (§ 24 LFG) keine Erwähnung. Die Piloten haben es den Interessensvertretern zu verdanken, dass sie überhaupt legal unterwegs sein dürfen. Wie? Warum? Was es zu beachten gibt? Das erklärt dieser Artikel.

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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

00:54 ,Fr 29. Dez 2017,

Hallo, ich bin neu im Forum.
Habe mir eine Dobby bestellt, da sie als Spielzeug gelten soll in Österreich. Stimmt das?
Wenn ja, dann müsste die Dobby bei der normalen Haushaltsversicherung inbegriffen sein, oder täusche ich mich?
Lg
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

07:35 ,Fr 29. Dez 2017,

Ja die Dobby kann man in Spielzeugkategorie einreihen.
Versicherung bei dem Kleinding ? Denke da fragst besser deinen Versicherungsvertreter, nur was der sagt zählt dann.
Lg Hans
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Drone Space - offizielle Drohnen-App der Austro Control - Österreichisches "Drohnengesetz"

11:32 ,Mi 3. Jan 2018,

Ende des Jahres 2017 hat die Austro Control GmbH (ACG) "Drone Space" verfügbar gemacht. Die kostenlose App zeigt die österreichische Luftraumstruktur-Karte und informiert über das "Drohnengesetz". Damit antwortet die Austro Control mit einer "offiziellen" Drohnen-App nachdem der ÖAMTC kurz zuvor "Drohnen-Info" zur Verfügung gestellt hat. Drone Space ist im App Store für iOS sowie in Google Play für Android verfügbar. Die App berücksichtigt alle derzeit gültigen Rechtsgrundlagen und ist als "Orientierungshilfe" für Drohnen-Piloten gedacht.

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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

11:41 ,Mi 3. Jan 2018,

Die App kenne ich noch nicht. Für mich ist die Austro Control eine Privatfirma die die durch staatliches Naheverhältniss (wie Asfinag-Autobahnmaut) Geld einnehmen will und bevorzugt Infos die verunsichern verbreitet damit möglichst viele eine Bewilligung kaufen.
Ich halte mich lieber an den aktuellen Gesetzestext und Definitionen statt auf ihre einseitigen umsatzfördenden "Interpretationen"
Gruß Hans
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

02:13 ,Sa 6. Jan 2018,

Stutzig macht mich bei dieser App auch folgendes:
Fly-Now-Funktion: Bei Aktivierung des Fly-Now-Buttons wird angezeigt, ob sich im näheren Umkreis weitere Drohnen befinden, auf die geachtet werden muss.
Logbuch: Bei Aktivierung dieser Funktion wird überdies automatisiert ein Logbuch erstellt (Gerät, Datum, Uhrzeit, Location), das für Betriebsaufzeichnungen herangezogen werden kann und damit beispielsweise die Verlängerung der Betriebsbewilligung wesentlich erleichtert.
https://www.austrianwings.info/2017/12/ ... ohnen-app/

Bedeutet: Die App sammelt Daten vom Handy (welche alle? ) und überträgt diese live im Hintergrund an die Austro Control. Diese führen dann Buch über einen...

Das ist für mich wie wenn man einen ODB2 Stecker mit GPS und Datensimkarte im Auto ansteckt damit dieser laufend die Geschwindikeit und Position an die KFZ Strafabteilung übermittelt und diese alles mitloggt....

Polizeilich ist derzeit keine Überwachung und Kontrollen des Luftrechts (Drohnen) in Österreich vorgesehen solange keine Beschwerden oder Gefährdung vorliegen.
Mir scheints als wolle sich die Austro Control hier diese Kontroll Lücke schliessen und das selbst über ne die App als "trojanisches Pferd" in die Hand nehmen....

Gruß Hans
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

08:19 ,Sa 6. Jan 2018,

doelle4 hat geschrieben:Das ist für mich wie wenn man einen ODB2 Stecker mit GPS und Datensimkarte im Auto ansteckt damit dieser laufend die Geschwindikeit und Position an die KFZ Strafabteilung übermittelt und diese alles mitloggt....
Sorry fürs OT!
Aber seit 01.01.2018 ist bei allen neu zugelassenen Autos in der EU ein automatisches Notrufsystem Pflicht!
Das System muss, um einen störungsfreien Betrieb zu gewährleisten, ununterbrochen überwacht werden.
GPS, GSM und das Microfon, sowie andere Sensoren sind auch bei abgeschalteten Fahrzeugen weiter aktiv.
Und man kann über diese Systeme weit mehr, als nur die Position abrufen! Gruß von Orson Welles!

Im Gegensatz dazu hat man die Freie Wahl, ob man die App der Austro Control installiert!

Gruß
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

19:37 ,So 13. Mai 2018,

Hallo Liebes Forum,

ich grab mal kurz den Thread wieder hoch.
Navigator hat geschrieben: Sobald du Aufnahmen speichern willst, musst du bewilligen, außer beim Spielzeug.
Also kann ich bei Spielzeugdrohnen - unter 250g Abfluggewicht und Einhaltung der Höhe und Geschw. das ich die 79 Joule nicht überschreite - ohne weiters den Flug aufzeichnen und FPV fliegen.

Was ich noch sagen möchte ist Danke für die Youtubereihe ich hab auch ein Abo für den Channel gemacht.

Vielen Dank und lg
chris
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doelle4
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

09:41 ,Di 15. Mai 2018,

Das Gewicht ist nebensächlich es geht um einhaltung der 79 Joule Klasse. Man kann auch mit mehr Gewicht aufsteigen wenn man nicht so hoch fliegt.
Andererseits gibts auch leichtere Racer mit nur 200 Gramm die durch die hohe Horizontalgeschwindigkeit den Wert übersteigen und rausfallen.
Klarheit wird nur ein anerkannter Gutachter bringen können der das ganze mit geeichten Messgeräten im Flug vermisst ob du darunter oder darüber bist.
Gruß Hans
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

09:13 ,Fr 25. Mai 2018,

Hallo an alle!

Bin neu hier!
Ich hab mir eine dji sparke gekauft und möchte sie bei mir im Garten fliegen ( innerhalb der 79J).
Ich wohne aber in Salzburg Süd und da ist laut der Drone-Space App der Austro Control Flugverbotszone wegen dem Airport! Darf ich meine Drohne als Spielzeug hier fliegen?

Danke für Eure Hilfe

Michael
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

12:11 ,Fr 25. Mai 2018,

Man muss hier unterscheiden, was darf man rechtlich bzw was soll man und ist sinnvoll bzw vertretbar
Zum rechnlichen:
Die Sache ist klar geregelt bloss jeder interpertiert das anders: https://www.konsumkinder.at/2017/05/26/ ... -79-joule/

Innerhalb der 30 Joule wo die Höhe sehr beschränkt ist und du kaum oder nicht über die Höhe der Häuser hinauskommst (15-20 Meter) wirds keiner beanstanden da du dann in der Spielzeug klasse fliegst. Wenn du aber in der Einflugschneise wohnst würd ich das aber auch lassen.
Du musst aber auch rechnen das ein Nachbar dagegen etwas haben könnte wenn du ihm Tiefflug über ihm rumschwirrst, da ist es dann egal ob Spielzeug oder nicht..
Man wird oft verleitet wenn alles passt doch mal etwas höher zu steigen, daher würde ich für echte Flüge unbebautes Gebiet ausserhalb der Zone aufsuchen.

Testflüge wo man sich erst mit dem neuen Gerät vertraut machen muss würde ich aber keinerfalls in bewohnten Gebiet machen, damit kommst du bei Bedienfehler in die Medien wie auch strafrechtliche Probleme dann auf dich zukommen.
Einen Sportwagen sollte ein Führerscheinneuling ja auch nicht in der Innenstadt ausprobieren bzw damit fahren lernen...

Gruß Hans
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

10:18 ,Mi 15. Aug 2018,

Danke Navigator,
Für mich der einige Jahre Pause gemacht hat, sich jetzt eine Mavic Air zugelegt hat und feststellen musste dass da jetzt ja ein Drohnengestz besteht
war das sehr hilfreich!
;-)
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

23:00 ,Sa 23. Feb 2019,

Blöde Frage aber brauche ich bei der DJI Phantom 3 eine Versicherung/wer versichert das?
Danke für die Antworten im voraus 😅
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

23:03 ,Sa 23. Feb 2019,

Ja, brauchst du vom Gesetz aus. Die meisten Versicherungen bieten Drohnen Pakete an.
Vollkasko gibts aber nicht das du anfliegen kannst wo dir grad dannach ist und du jedesmal eine neue Drohne bezahlt bekommst ;-)
Gruß Hans
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

23:44 ,Sa 23. Feb 2019,

Danke für die rasche Antwort!
Andy1980
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

10:23 ,Fr 27. Dez 2019,

In welche Gruppe werden die Race copter bzw. selbst gebauten geworfen?
Und was braucht man um legal zu fliegen.
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

12:38 ,Fr 27. Dez 2019,

Kommt wie vielfach beschrieben auf Gewicht, Geschwindigkeit, Flughöhe an wie auch ob Kamera Bildmaterial speichern kann oder nicht.
quadcopter-allgemein-f63/austro-control ... t3843.html
quadcopter-allgemein-f63/79-joule-regel ... t4403.html
dji-mavic-spark-f93/dji-mavic-mini-vers ... t5466.html

Gruß Hans
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Re: Österreichisches "Drohnengesetz"

09:18 ,Sa 28. Dez 2019,

Sorry meinte die neue Drohnen Verordnungen die heuer in Kraft Tritt.

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