Mavic Bewilligung AustroControl

bennimdi
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Mavic Bewilligung AustroControl

09:15 ,Do 21. Jun 2018,

hallo zusammen,

auf der seite der austrocontrol steht das ziemlich schwammig:
Erteilung einer Bewilligung für den Betrieb eines unbemannten Luftfahrzeuges der Klasse 1 gemäß § 24f Abs. 2 LFG, inklusive Zeitaufwand einschließlich der Reisezeiten bis insgesamt drei Stunden, darüber hinausgehender Aufwand wird gem.TP 92 verrechnet
was bedeutet inkl. 3h zeitaufwand? ist hier die bearbeitungszeit gemeint?
bzw. was soll die reisezeit sein?

vlt kann mir das jemand kurz erläutern ob zu den 249€ noch irgendwelche gebühren hinzukommen!


danke und lg
benni
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Re: Mavic Bewilligung AustroControl

12:07 ,Do 21. Jun 2018,

Was ich weis kostet es so um die 320-330€
Siehe auch diese Goldgräberseite die fürs Formularausfüllen nochmals 49€ dafür berechnen.
http://www.drohnenbewilligung.at/deepli ... ite=kosten
Gruß Hans
bennimdi
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Re: Mavic Bewilligung AustroControl

07:51 ,Fr 22. Jun 2018,

danke hans für die rasche antwort!

lg
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Mavic Bewilligung AustroControl

09:18 ,Sa 5. Jan 2019,

Natürlich die Versicherung nicht vergessen die benötigt wird. In Summe wirst wohl bei etwa 400-430€ im Jahr liegen
Redti
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Re: Mavic Bewilligung AustroControl

12:21 ,Sa 6. Apr 2019,

Falls jemand von euch erfahren sollte, dass die ACG bei einem Erstantrag immer noch eine Befristung auf Jahr festlegt, dann teilt mir das bitte unter meiner E-Mailadresse redtenbacher@gmx.net mit. Da die ACG wahrscheinlich auch am 1.4 das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes vom 29.3.2019 erhalten hat, in dem mir der Richter zumindest teilweise Recht gegeben hat und eine Befristung auf ein Jahr ohne ausreichende Begründung als rechtswidrig beurteilt hat, wäre es in meinen Augen ein Amtsmissbrauch, wenn die ACG dieses Erkenntnis genauso ignoriert, wie sie es hinsichtlich der eingeschränkten Flugzeiten in den besiedelten Gebieten macht. Dazu habe ich bereits eine Anzeige wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch eingebracht und ich würde gerne jener Staatsanwältin, die dafür zuständig ist, noch weitere Brutalitäten der ACG melden. Wie ihr wisst, hat ja das Bundesverwaltungsgericht mit Erkenntnis vom 9.5.2018 auf Grund eines von mir geführten Beschwerdeverfahrens entschieden, dass nur ein gesundheitsschädlicher Lärm die früher von der ACG praktizierten Flugzeitenbeschränkungen rechtfertigen würde. Vereinfacht ausgedrückt kann man sagen, dass jetzt mit Elektroantrieb an allen Tagen geflogen werden darf, solange es ausreichend hell ist.
LG Günter
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